18 March 2008
Kein Kurswechsel in Sachen Studiengebühren
Unter der Überschrift „Uni lenkt ein - neue Chance für Exmatrikulierte. Studiengebühren erst zum Semesterende fällig“ vermittelt die „Offene Boykottgruppe“ in ihrer Presseerklärung vom 18. März einen falschen Eindruck. Die Universität Hamburg erklärt dazu: Von einem Kurswechsel in Sachen Studiengebühren kann weder allgemein noch im Besonderen die Rede sein.
Das Angebot der Universität richtete sich ausschließlich an diejenigen Studierenden, die zwar gegen die Exmatrikulation, nicht aber gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt hatten. Bei diesen Studierenden ist deshalb die Gebührenforderung rechtswirksam geworden. Das bedeutet, die Studiengebühr muss in jedem Fall gezahlt werden. Eine Fortführung des Streits allein über die Frage der Exmatrikulation macht vor diesem Hintergrund jedoch keinen Sinn. Einzig aus diesem Grund sind die Studierenden angeschrieben worden.
Die Universität Hamburg hat ihre Rechtsposition zur Frage der Wirksamkeit der Exmatrikulation keineswegs aufgegeben. Sie hat lediglich erklärt, sich gegebenenfalls zu Gunsten der Studierenden die Zweifel des Verwaltungsgerichts zu Eigen machen zu wollen. Die Universität hat in ihrem Angebot an die Studierenden jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass das zitierte Verfahren eine andere Hochschule betrifft und auf anderen Rechtsgrundlagen verhandelt wird.
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