4 June 2007
Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.)
Zum Wintersemester 2007/08 bietet das Institut für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg erstmals den neuen Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie an. Praktiker/innen aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in dem 2-semestrigen berufsbegleitenden Studium (zzgl. Anfertigung einer Abschlussarbeit) den Titel „Master of Arts“ (M.A.) erlangen. Es stehen jährlich maximal 30 Studienplätze zur Verfügung.
Das Studium dient dem Erwerb wissenschaftlicher Qualifikation insbesondere für Leitungsaufgaben in mit Devianz und Kriminalität befassten Praxisfeldern. Er baut auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und anschließender einschlägiger Berufserfahrung auf, um die Grundkenntnisse aus dem vorangegangenen Studium zu vertiefen, interdisziplinär zu erweitern und in Aufarbeitung der Praxiserfahrungen auf den Themenbereich der Kriminologie anzuwenden.
Durch eine kompakte Studienorganisation wird sowohl die berufsbegleitende Studierbarkeit gewährleistet, als auch die überregionale Rekrutierung der Teilnehmer ermöglicht. Das Studium beginnt mit einem einwöchigen Seminar und wird dann in aufeinanderfolgenden Modulen vollzogen, die mit jeweils einem Wochenende Präsenz beginnen und durch eine mehrwöchige E-Learningphase vertieft werden.
Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fächern Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft oder in einem anderen Fach, dass in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium der Kriminologie steht (mind. 8 Semester Regelstudienzeit entsprechend 240 LP; bei kürzerer Studiendauer müssen Äquivalente für die fehlenden Leistungspunkte erbracht werden)
- anschließende mind. einjährige Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.)
- die Berufstätigkeit darf nicht länger als 1/2 Jahr zurückliegen
- erwartet werden zudem: gute Englischkenntnisse + Internetanschluss
Auswahlkriterien:
Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Zulassungs- und Prüfungsausschuss nach Maßgabe des Zulassungsantrags. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze (max. 30) erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Ergebnis (Zensur) des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses
- berufspraktische Erfahrungen
- nachgewiesene Vorkenntnisse in kriminologisch relevanten Wissensgebieten
- Begründung der Studien- und Berufszielwahl
Dauer: 2 Semester Lehre (zzgl. 1 Semester für die Erstellung der Masterarbeit)
Gebühren: für das gesamte Studium 2700 Euro
Bewerbungsfrist: 1.7.2007 (Ausschlussfrist)
Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildenden Masterstudiengang findet statt im Rahmen der „Langen Nacht der Weiterbildung“
am Freitag, dem 22. Juni 2007, um 18.30 Uhr
an der Universität Hamburg,
Von-Melle-Park 9 (Uni-Campus), 20146 Hamburg.
Kontakt:
Dr. Bettina Paul
Universität Hamburg
Institut für Kriminologische Sozialforschung
Tel.: (040) 4 28 38-33 29
E-Mail: bettina.paul"AT"uni-hamburg.de