21 February 2007
Team der juristischen Fakultät im Bundesfinale des „Deutschland Moot Court Wettbewerbs“
Bei dem von der European Law Students’ Association (ELSA) organisierten „Deutschland-Moot Court Wettbewerb“ verhandeln Jura-Studenten aus bis zu 42 deutschen Universitäten einen fiktiven Fall vor Gericht. Erstmals erreicht ein Team der Universität Hamburg das Finale. Im diesjährigen Wettbewerb setzten sich die Studenten Tristan Wegner (21) und Thomas Kirschfink (22) gegen Teams aus acht anderen deutschen Universitäten durch, u. a. Passau, Leipzig und Gelsenkirchen. Am 23. Februar 2007 werden sie um 14.00 Uhr vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor fünf Bundesrichtern gegen ein Team aus Bielefeld antreten.
Bereits zum zwölften Mal veranstaltet ELSA dieses Jahr den Deutschland Moot Court Wettbewerb, diesmal unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Günther Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofs. Bei dem Wettbewerb erhalten Studierende die Möglichkeit, ihre Qualifikation und fachliche Kompetenz zu erproben, vor allem Rhetorik und Argumentationsfähigkeit werden neben den fachlichen Inhalten bewertet. In einem ersten Durchgang finden in den lokalen Fakultätsgruppen fiktive Verhandlungen statt, deren Siegerparteien sich für die Regionalrunden Nord- und -Süd qualifizieren. Die beiden Sieger der Regionalentscheidungen treffen im Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor fünf Bundesrichtern aufeinander. Sie erhalten ein unterstützendes Coaching von professionellen Rechtsanwälten aus der Praxis.
Die Studenten Tristan Wegner und Thomas Kirschfink schätzen am Moot Court Wettbewerb besonders die Möglichkeit, sich einmal in einen konkreten Sachverhalt hineinzudenken und die Lösung anschließend im Rahmen der mündlichen Verhandlung als wirkliche Interessenvertreter zu präsentieren. Wegener: „Der Moot Court ist eine interessante, lehrreiche, aber auch arbeitsintensive Abwechslung vom Studienalltag, die beim Start ins Berufsleben nur von Nutzen sein kann.“ Kirschfink: „Darüber hinaus ist es eine überaus interessante Erfahrung, einmal vor dem Bundesgerichtshof verhandeln zu dürfen, da dies nur einem verschwindend geringen Anteil der deutschen Anwälte im Rahmen ihrer Karriere möglich ist.“
Für Rückfragen:
Christiane Cyron
Geschäftsführerin der Fakultät für Rechtswissenschaft
Tel.: (040) 4 28 38-47 05
E-Mail: <span><span>christiane.cyron@verw.uni-hamburg.de</span></span><span><span></span></span>(christiane.cyron"AT"verw.uni-hamburg.de)