Rückmeldung zum Semester
Studierende, die an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, müssen sich zu jedem Semester zurückmelden, d.h. zum Weiterstudium anmelden.
Einen Rückmeldebogen gibt es nicht mehr. Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch die fristgemäße Zahlung der fälligen Beiträge und Gebühren (Semesterbeitrag inkl. Verwaltungskostenbeitrag).
Die Fristen für den Eingang der Zahlungen enden
- zu einem Wintersemester am 1. Oktober,
- zu einem Sommersemester am 1. April.
Einen Muster-Zahlträger für die Rückmeldung zum kommenden Semester finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter "Studium" -> "Dokumente".
Verspätete Rückmeldung
Die Nichteinhaltung der Rückmeldefristen führt zur Exmatrikulation. Wenn die Studierenden ihr Studium nicht aufgeben wollen, die Rückmeldefrist aber bereits verstrichen ist, ist eine verspätete Rückmeldung möglich. Diese ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beträgt gemäß Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Universität Hamburg 30 Euro.
Für die Zahlung der Gebühr müssen Sie nicht mehr vor Ort im Campus-Center erscheinen. Die Gebühr wird unter Verwendung der Zahlungsdaten, die auch für den Semesterbeitrag verwendet werden, überwiesen. Dies kann zusammen mit dem Semesterbeitrag oder auch nachträglich geschehen. Wenn die Gebühr für die verspätete Rückmeldung und der Semesterbeitrag eingegangen sind, wird die Exmatrikulation rückgängig gemacht.