Promotion
Die Fakultäten der Universität Hamburg sind für das Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren zur Promotion zuständig. Alle formalen Fragen sind in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.
Hinweis zu verlängerten Bearbeitungszeiten
Zulassungsverfahren
Für einen Antrag auf Zulassung zur Promotion bzw. für eine Bewerbung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Ihr Studienabschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé)
- weitere Unterlagen je nach Fakultät
Detaillierte Informationen sind auf der Website der jeweiligen Fakultät abrufbar:
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Medizinische Fakultät
- Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Fakultät für Geisteswissenschaften
- Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Fakultät für Betriebswirtschaft
Ist Ihr Antrag bzw. Ihre Bewerbung erfolgreich, so erhalten Sie die Zulassung zur Promotion, mit der Sie sich an der Universität Hamburg einschreiben können.
Einschreibung
Nach der Zulassung zur Promotion
- schicken Sie bitte die entsprechende Online-Bewerbung für das jeweilige Promotionsstudium in STiNE ab (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung),
- laden Sie zur Einschreibung über das STiNE-Formular bitte folgende Dokumente hoch:
- Ihr Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule,
- im Falle einer Promotion in Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät kann das Abschlusszeugnis später direkt im Fachbereich nachgereicht werden, wenn die Promotion bereits parallel zum Studium aufgenommen wird.
- Zulassung zur Promotion
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wird eine von der Graduate School der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften wird eine vom jeweils zuständigen Studienbüro in der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.min.uni-hamburg.de/promotion/Verfahren.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Geisteswissenschaften wird eine vom Promotionsbüro der Fakultät (Dr. phil.) bzw. vom Prüfungsbüro des Fachbereich Ev. Theologie (Dr. theol.) ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion benötigt: www.gwiss.uni-hamburg.de/Promotion.html
- im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät für Betriebswirtschaft wird eine Zulassungsbestätigung von der Fakultät ausgestellt: https://www.bwl.uni-hamburg.de/forschung/promotion
- Im Falle einer Promotion im Bereich Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Anmeldung zum Promotionsverfahren benötigt.
- Im Falle einer Promotion in den PhD-Programmen der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zum Promotionsverfahren benötigt.
- Alle Promotionsstudierenden müssen unabhängig vom Datum der Immatrikulation ab dem ersten Promotionssemester den vollen Semesterbeitrag zahlen. Auch wenn das Semester bei der Immatrikulation bereits fortgeschritten ist, ist eine Erstattung von Teilbeträgen ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Promotionszulassung gegebenenfalls eine Frist vermerkt ist, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Einschreibung durchgeführt haben sollten. Achten Sie bitte auf die Einhaltung dieser Frist. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bitte bei Ihrem Promotionsausschuss, ob Ihre Promotionsordnung auch eine Immatrikulation für das folgende Semester zulässt, wenn Sie sich lieber erst für das Folgesemester einschreiben möchten.
- Das Campus-Center behält sich jedoch vor, in angemessenen Zeitabständen eine aktuelle Bescheinigung der Professorin oder des Professors, die bzw. der die Promotion betreut, anzufordern.
Ablauf nach der Einschreibung
Ich war noch nie an der Uni Hamburg immatrikuliert
Wenn Ihr Immatrikulationsantrag bearbeitet wurde, erhalten Sie neue Zugangsdaten für STiNE per E-Mail. Sie erhalten außerdem eine TAN-Liste, die Sie später für die Kurs-Anmeldung benötigen werden. Bitte beachten Sie: Sobald Ihnen Ihre Matrikelnummer zugewiesen wurde, haben Sie bis zum Erhalt der neuen Zugangsdaten keinen Zugriff auf Ihren STiNE-Account. Der Erhalt der Zugangsdaten bedeutet, dass Ihr Antrag auf Immatrikulation angenommen wurde.
Wenn alle Unterlagen zur Immatrikulation vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Immatrikulation als abgeschlossen.
Informationen zum Semesterticket finden Sie auf unserer Webseite zum Semesterticket.
Ich bin/war bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert
Vorläufige Immatrikulation
Wenn Sie zwischen dem vorherigen Studium und Ihrem neuen Studium mindestens ein Semester exmatrikuliert waren, erhalten Sie eine TAN-Liste per E-Mail, die Sie später für die Kurs-Anmeldung benötigen werden.
Sind Sie aktuell noch immatrikuliert, erhalten Sie keine neue TAN-Liste. Sie können in STiNE unter dem Punkt „Fächer-/Bereichswahl“ Ihren neuen Studiengang sehen, sobald Sie umgeschrieben worden sind. Sie müssen sich nicht exmatrikulieren; innerhalb der Universität Hamburg werden Sie automatisch umgeschrieben.
Die Erfassung des neuen Studiengangs in Ihrem STiNE-Konto bedeutet, dass Ihr Antrag auf Immatrikulation angenommen wurde. Wenn alle Unterlagen zur Immatrikulation vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Immatrikulation als abgeschlossen.
Zahlung des Semesterbeitrags
Überweisen Sie fristgerecht den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer bereits vorhandenen Matrikelnummer, auch wenn in Ihrem STiNE-Konto kein Zahlträger hochgeladen worden ist (Betrag, Kontodaten und Fristen s. www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag.)
Tipp: Waren Sie im Vorsemester auch an der Universität Hamburg immatrikuliert, warten Sie mit der Rückmeldung noch etwas - bis Sie den neuen Studiengang in STiNE unter dem Punkt „Fächer-/Bereichswahl" sehen. Aber gefährden Sie dafür nicht die fristgerechte Rückmeldung! Das bedeutet, dass Sie spätestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldefrist zahlen sollten, auch wenn Sie den neuen Studiengang noch nicht in Ihrem STiNE-Account sehen.
Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Für ein Promotionsvorhaben stehen Menschen mit Behinderung (insbesondere mit Assistenzbedarf) in der Regel weniger (finanzielle) Hilfen zur Verfügung, als für ein Studium. Wir empfehlen Ihnen, sich im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beraten zu lassen.
Visum
Falls Sie als internationale/r Promovierende/r ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen, so beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, da die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate betragen kann.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein 3-monatiges Schengen-Visum („Touristenvisum“) für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht verlängert werden kann.
Weitere Informationen rund ums Visum: