30. November 2021
Ab 6. Dezember 2021Universität Hamburg führt 2G in der Lehre ein
Foto: UHH/Schell
Seit Montag, 29. November 2021, gilt für die Freie und Hansestadt Hamburg flächendeckend die 2G-Regelung. Damit können Erwachsene ohne vollständige Impfung oder Genesung keine Kultur- oder Bildungsangebote in Präsenz wahrnehmen. Die Eindämmungsverordnung eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, auch Lehrveranstaltungen nach den 2G-Vorgaben durchzuführen.
Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen: „Vor dem Hintergrund der sich deutlich verschärfenden Pandemielage ist eine Anwendung der 2G-Option für den Lehrbetrieb der Universität Hamburg angezeigt. Wir verstehen diesen Schritt einerseits als gesellschaftliche Verantwortung unserer Universität bei der Eindämmung der Pandemie und andererseits als Schutz des Präsenzangebots für geimpfte und genese Studierende, die lange genug ausschließlich auf Bildschirme schauen mussten.“
Studierenden, die weder geimpft noch genesen sind, soll seitens der Lehrenden bei Bedarf ein geeignetes Ersatzangebot gemacht werden. Dabei ist es den Lehrenden nach wie vor selbst überlassen, ob sie ihre Veranstaltungen in Präsenz, digital oder hybrid umsetzen. Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen, wie etwa Labortätigkeiten, können vorerst auch nach dem 6. Dezember unter 3G-Vorgaben stattfinden, hier gelten weiterhin die für den Campus-Pass angesetzten Bestimmungen des Testnachweises. Prüfungen sollen nach Möglichkeit in digitaler Form durchgeführt werden.