18. Dezember 2020
Förderung in Höhe von 870.000 Euro eingeworbenNachwuchsgruppe erforscht Fehlverhalten von Unternehmen und Organisationen
Foto: privat
Wenn in einem Pharmaunternehmen Erkenntnisse über Nebenwirkungen aus der Forschungsabteilung nicht bis zum Vorstand durchdringen, kann sich der Rückruf eines Medikaments gefährlich verzögern. Tauschen Polizeibehörden sich nicht über Spuren aus, kann ein Serienmörder länger unentdeckt bleiben. In solchen Fällen ist Unwissen dann schuldhaft, wenn die Organisation es besser hätte wissen können.
Eine neue von der Volkswagenstiftung geförderte Nachwuchsforschungsgruppe am Fachbereich Philosophie der Universität Hamburg untersucht ab Februar 2021, welche Erkenntnispflichten Organisationen haben und welche Eigenschaften Organisationen auszeichnen, die schuldhaftes Unwissen erfolgreich vermeiden. „Das Forschungsprojekt möchte dazu beitragen, wesentliche Ursachen für Fehlverhalten von Unternehmen zu verstehen und Organisationen und Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, schuldhaftes Unwissen zu vermeiden“, sagt Gruppenleiter Dr. Dr. Marco Meyer.
Für ihre Forschung wenden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler quantitative und qualitative Methoden an. Zunächst analysieren sie eine Datenbank über historisches Fehlverhalten von Unternehmen, um die Bedeutung schuldhafter Unwissenheit zu bewerten. Zweitens identifizieren sie durch Interviews mit Mitarbeitenden aus Unternehmen die Ursachen für schuldhaftes Unwissen von Organisationen. Drittens möchte die Forschungsgruppe einen Fragebogen entwickeln, um damit eine Möglichkeit zu schaffen, Mängel bei der Erkenntnisgewinnung in Organisationen zu identifizieren.
Marco Meyer trägt einen Doktortitel in Philosophie von der Universität Cambridge und einen Doktortitel in Wirtschaftswissenschaften von der Universität Groningen. Derzeit ist er Leverhulme Early Career Researcher an der University of York (Großbritannien). Zum Start der neuen Forschungsgruppe im Februar 2021 wechselt er an die Universität Hamburg.