25. November 2020
Universitätspräsident begrüßt Urteil des Hamburgischen OberverwaltungsgerichtsUniversität Hamburg muss die Quellen ihrer privaten Zuwendungen nicht nennen
Foto: UHH/Schell
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist von großer Bedeutung, weit über den Wissenschaftsstandort Hamburg hinaus. Wenn die Entscheidung der ersten Instanz Bestand gehabt hätte, dass eine Universität (in diesem Fall die Universität Hamburg) verpflichtet gewesen wäre, die Quellen ihrer privaten Zuwendungen zu nennen, wäre die Bereitschaft vieler Wohltäter und Freunde der Universität Hamburg sowie potenzieller Partner wie Stiftungen und anderer Organe zusammengebrochen, die Wissenschaft zu unterstützen. Es ist zu hoffen, dass das Urteil Bestand haben wird, damit in diesem Punkt Rechtssicherheit herrscht und Universitäten angesichts schrumpfender Haushaltszuwendungen des Staates überhaupt die Möglichkeit haben, ihren Handlungsspielraum zu erweitern.“
Weitere Informationen zum Urteil finden sich in der Pressemitteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts: https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14674018/pressemitteilung/