17. April 2020
Start des Sommersemesters an der Universität HamburgAnerkennung des digitalen Studiums zu 100 Prozent
Foto: UHH/Ohme
So wird etwa die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft mindestens 90 Prozent der Lehre digital anbieten. Einschränkungen gibt es nur in ausgewählten praktischen Veranstaltungen (wie z. B. Wassersport), die die Fakultät auf ein späteres Semester verschieben muss.
In der Rechtswissenschaft werden von den gegenwärtig geplanten ca. 330 Lehrveranstaltungen aller Voraussicht nach mindestens 300 als OpenOLAT-Kurse online angeboten.
Der Anteil der Lehre, die die Fakultät Erziehungswissenschaft digital aufbringt, liegt bei 97 Prozent. Die geringe Einschränkung ist darauf zurückzuführen, dass durch die Corona-Krise einzelne Stellen nicht besetzt werden konnten und dass internationale Lehrende leider nicht kommen können.
An der Fakultät für Betriebswirtschaft sollten im Sommersemester 2020 insgesamt 107 Veranstaltungen angeboten werden. Die Fakultät geht davon aus, dass der Anteil an digitaler Lehre bei ca. 90 Prozent liegen wird. Es werden unterschiedliche Lernplattformen und Software genutzt, u. a. Zoom, MS Teams, Lecture2Go, OpenOLAT und andere.
In der Fakultät für Geisteswissenschaften werden rund 95 Prozent der Lehrveranstaltungen in digitalisierte Formate umgewandelt.
Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden für alle Veranstaltungen digitale Ersatzangebote zur Verfügung gestellt. Dabei wird es für die praktischen Lehreinheiten z. T. nur ein eingeschränktes Angebot mit den theoretischen Grundlagen geben können.
„Mit dem Start des Sommersemesters kehrt für die Studierenden der Universität noch nicht die Normalität in dieser für uns alle so herausfordernden Zeit zurück. Ich wünsche allen Studierenden aber trotz widriger Bedingungen ein erfolgreiches Sommersemester und danke allen an der Umsetzung der digitalen Lehre Beteiligten für das innovative Angebot“, sagt Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg.
Der Hamburger Senat hat am Nachmittag des 17. April 2020 zur Umsetzung der von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder beschlossenen neuen Maßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie getagt. Wenn die daraus entstandene neue Rechtsverordnung des Hamburger Senats den Hochschulen bekanntgegeben wird, kann auch die Universität Hamburg die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Semesterbetrieb und für den Dienstbetrieb in einer neuen Dienstanweisung erarbeiten.
Die Universitätsleitung arbeitet mit Hochdruck daran, sicherzustellen, dass diese am Mittwoch, den 22. April 2020, in Kraft treten kann. Bis dahin gelten die bisher bis zum 19. April 2020 getroffenen Regelungen (siehe hierzu auch die FAQ der Universität).
Um eine vollumfängliche Anrechnung der digital erbrachten Lehre für die Studierenden zu ermöglichen, hat das Präsidium der Universität Hamburg eine für die Studierenden günstigere Regelung für das Sommersemester 2020 getroffen: Die bis dato beschränkte Anrechnung digitaler Lehre von 25 Prozent konnte auf 100 Prozent erweitert werden. Digitales Studium wird im Sommersemester 2020 also zu 100 Prozent anerkannt.