18. Oktober 2017
Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg
Foto: UHH/Dingler
„Vereinzelte Vorkommnisse haben eine Reihe von Fragen zum Umgang mit dem Religiösen in Studium, Lehre, Forschung und im alltäglichen Miteinander an der Hochschule aufgeworfen, für deren Klärung wir bewusst die Expertise von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen hinzugezogen haben“, so Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Dieter Lenzen. „Ich bin beeindruckt von dem Ergebnis der Kommission, das die theologischen, soziologischen, psychologischen und juristischen Aspekte dieses anspruchsvollen Themas äußerst konzise zusammenfasst.“ Eine Ausführungsbestimmung des Präsidiums in zehn Punkten auf Basis des Kodex benennt die konkreten Konsequenzen, die mit dem Kodex einhergehen. Beide Dokumente werden allen Angehörigen der Universität Hamburg sowie der Öffentlichkeit heute zur Verfügung gestellt.
Grundrecht auf Religionsfreiheit, Verwendung religiöser Symbole und Standards wissenschaftlicher Forschung
Der Verhaltenskodex zur Religionsausübung schreibt fest, dass das vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährte Recht auf Religionsfreiheit für die Angehörigen der Universität Hamburg in keiner Weise eingeschränkt ist. Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit der Religionsausübung, etwa bei der Verwendung religiöser Symbole wie dem Kreuz, dem Davidstern oder Kopfbedeckungen. In ihrem Kodex fordert die Universität Hamburg ihre Mitglieder dazu auf, die Religionsfreiheit aller Mitglieder und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu respektieren.
Der Kodex betont jedoch auch, dass die Universität Hamburg als säkulare Institution den Methoden und Standards wissenschaftlicher Forschung und Lehre verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die Ausübung religiöser Freiheit dort endet, wo der wissenschaftliche Auftrag der Universität Hamburg beeinträchtigt oder gefährdet wird: So schließen es wissenschaftliche Standards zum Beispiel aus, wissenschaftliche Inhalte, Methoden oder Personen aus religiösen Gründen abzulehnen. Auch die Durchführung von Forschung und Lehre, also zum Beispiel Vorlesungen, dürfen nicht durch eine religiöse Alltagsgestaltung beeinträchtigt werden. Bei religiösen Feiertagen außerhalb der gesetzlichen Regelungen setzt der Kodex auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten, ohne dass die Wissenschaftspraxis beeinträchtigt werden darf. Religiöse bzw. rituelle Handlungen müssen auf nichtstörende Handlungen eingeschränkt werden sowie im Raum der Stille stattfinden.
Insgesamt plädiert der Verhaltenskodex für Respekt, Toleranz und konstruktive Lösungen in Bezug auf die Religionsausübung.
Die Expertenkommission
Zur Erstellung des Kodex hatte die Universität Hamburg eine Expertenkommission unter Vorsitz der Philosophin Univ.-Prof. Dr. Birgit Recki beauftragt. Der Kommission gehörten zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen der Universität Hamburg an: Islamische Theologie, Katholische Theologie, Japanischer Buddhismus, Evangelische Theologie, Philosophie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Islamwissenschaft, (Verfassungs-)Rechtswissenschaft, Jüdische Philosophie und Religion sowie Islamisches Recht.
Link zum Verhaltenskodex zur Religionsausübung:
https://www.uni-hamburg.de/uhh/profil/leitbild/verhaltenskodex-religionsausuebung.html