14. Februar 2017
Wie viel Klimaschutz steckt im EEG?
Foto: Rabe/pixabay.com
Durch das EEG soll laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil erneuerbarer Energien von derzeit rund 32 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. In ihrem Klimaschutzplan hat sich die Bundesregierung außerdem verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern
Doch durch das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) ist die Obergrenze an Treibhausgasemissionen verbindlich festgelegt. Das EU ETS erfasst europaweit rund 12.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie sowie alle innereuropäischen Flüge. Die Betreiber der Anlagen, die dem EU-ETS unterliegen, müssen für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat abgeben. Emissionsrechte, die nicht benötigt werden, werden an andere teilnehmende Unternehmen verkauft oder für die Zukunft gespart. Eine Reduzierung der Emissionen in der deutschen Stromerzeugung verschiebt die Emissionen also lediglich an eine andere Stelle. Das hat auch das Gutachten Anfang Februar 2017 vorgestellte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums noch einmal betont.
Die Hamburger Forscher zeigen in ihrer gerade im „Journal of Environmental Economics and Management“ erschienenen Studie: Werden die erneuerbaren Energien durch einen Aufschlag auf den Strompreis finanziert, wie dies in Deutschland mit der EEG-Umlage der Fall ist, können die Treibhausgasemissionen insgesamt sogar steigen. Der Grund: Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Strom durch die Energiewende deutlich teurer geworden, so dass sie vermehrt fossile Energieträger in Bereichen nutzen, die nicht dem EU ETS unterliegen, und damit die Gesamtemissionen erhöhen. Eine Finanzierung der Energiewende über das Steuersystem würde diesen Effekt vermeiden.
Professor Perino: „Der Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und damit der Klimapolitik der Bundesregierung. Intuitiv erscheint das sehr sinnvoll. Auf den zweiten Blick sind die Zusammenhänge aber deutlich komplexer. Insbesondere die Wechselwirkungen mit dem Emissionshandel stellen derzeit so manche Intuition auf den Kopf. Eine regelgebundene Flexibilisierung der Emissionsobergrenze im Emissionshandel, wie auch vom Umweltbundesamt und dem Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums gefordert, ist daher für die Klimawirkung des EEG entscheidend.“
Originalartikel: Do Renewable Energy Policies Reduce Carbon Emissions? On Caps and Inter-Industry Leakage”. Journal of Environmental Economics and Management, DOI: 10.1016/j.jeem.2017.01.004