14. November 2012
Einladung an die Medien:Festakt zu Ehren von Magdalene Schoch – Pionierin der Rechtswissenschaft
Vor 80 Jahren hat sich Dr. Magdalene Schoch als erste Juristin in Deutschland an der Hamburger Fakultät für Rechts- und Staatswissenschaften habilitiert. Die Expertin für Auslandsrecht, speziell für Internationales Privat- und Prozessrecht, war überzeugte Demokratin und widersetzte sich dem Einfluss der Nationalsozialisten. Ihre konsequente und mutige Haltung war eine Ausnahme unter den deutschen Gelehrten.
Ihr zu Ehren und aus Anlass des 80. Jahrestages ihrer Habilitation veranstaltet die Fakultät für Rechtswissenschaft einen
Festakt
am Mittwoch, dem 21. November 2012, um 17.00 Uhr,
im Rechtshaushörsaal, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen und melden sich bitte an unter:
ulrike.lembke"AT"uni-hamburg.de.
Nach der Begrüßung durch den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Tilman Repgen, sprechen die Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek, sowie die Organisatorin der Veranstaltung, Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke.
Anschließend beleuchten die Festvorträge Leben und Werk von Magdalene Schoch:
- „Magdalene Schoch – biographische Anmerkungen“ von Prof. Dr. Rainer Nicolaysen, Leiter der Arbeitsstelle für Universitätsgeschichte der Universität Hamburg
- „Magdalene Schoch – wissenschaftliches Werk“ von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Georg-August-Universität Göttingen
Priv.-Doz. Dr. Magdalene Schoch (1897-1987) war eine der Pionierinnen in der „Männerwelt“ der deutschen Rechtswissenschaft. Gemeinsam mit ihrem akademischen Lehrer Albrecht Mendelssohn Bartholdy prägte sie ab 1920 mehr als ein Jahrzehnt lang die Hamburger Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät. Sie war maßgeblich beteiligt am Aufbau des von Mendelssohn Bartholdy geleiteten Seminars für Auslandsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht an der Universität. Seit 1923 arbeitete sie am Institut für Auswärtige Politik – weltweit eines der ersten zur Erforschung von Friedensbedingungen –, dessen Rechtsabteilung sie zuletzt auch leitete.
1932 habilitierte sie sich als erste Frau in der Rechtswissenschaft in Deutschland. Ihre wissenschaftlichen Interessen verknüpfte Schoch mit politischem Engagement, insbesondere zur Förderung der Beziehungen zu den USA und für die Emanzipation von Frauen. Sie war Gründungsmitglied der „Gesellschaft der Freunde der Vereinigten Staaten“ und Gründungspräsidentin des ersten deutschen ZONTA-Clubs, des international weit verzweigten Zusammenschlusses berufstätiger Frauen. 1932 zählte Magdalene Schoch auch zu den Initiatorinnen der Hamburger „Frauenfront“ gegen den Nationalsozialismus. Sie weigerte sich u. a., jüdische Autoren nicht mehr zu zitieren, und ließ den ZONTA-Club im Geheimen stattfinden, um sich nicht von den jüdischen Mitgliedern trennen zu müssen. Nach der Zwangsemeritierung Mendelssohn Bartholdys im Jahr 1933 wurde sie an der Universität zunehmend isoliert und ging 1937 in die USA ins Exil. Dort arbeitete sie u. a. als Sachverständige in hoher Position im US-Justizministerium in Washington.
2006 benannte die Universität Hamburg einen Hörsaal im Hauptgebäude an der Edmund-Siemers-Allee 1 in „Magdalene Schoch-Hörsaal“, um die Erinnerung an Magdalene Schoch lebendig zu halten.
Für Rückfragen:
Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke
Fakultät für Rechtswissenschaft
Öffentliches Recht und Legal Gender Studies
Tel.: 040-428 38-40 98
E-Mail: ulrike.lembke"AT"uni-hamburg.de