17. Juni 2008
Neuregelung der Studiengebühren – Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Senats
Zum heute (17. Juni 2008) vorgestellten Entwurf des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes anlässlich der Neuregelung der Studiengebühren erklärt Universitätspräsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz:
„Ich freue mich, dass nun der Entwurf vorliegt, wie es im Wintersemester mit der Studiengebührenerhebung weitergehen soll. Im Detail wird die Universität den Gesetzesentwurf noch prüfen müssen. Entscheidend ist nach wie vor, dass uns die Mittel, die wir zur Verbesserung der Studienbedingungen dringend brauchen, weiterhin in unveränderter Höhe zur Verfügung stehen. Ich gehe davon aus, dass das Defizit durch einen entsprechenden Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeglichen wird. Dass Semester- und Studiengebühren künftig zum selben Zeitpunkt fällig sind, macht das Verfahren für die Studierenden klarer und vereinfacht für die Universität den Verwaltungsaufwand. Sehr bedauerlich finde ich allerdings, dass es künftig keine Möglichkeit mehr geben soll, Studierende wegen besonders guter Leistungen von den Gebühren zu befreien. Wenn wir im Wettbewerb um die besten Studierenden konkurrenzfähig bleiben wollen, brauchen wir zügig ein geeignetes Modell für Leistungsstipendien.“
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