14. März 2007
Universität Hamburg stellt schon jetzt 7 Millionen Euro zur Verbesserung der Studienbedingungen bereit
Die Universität Hamburg hat heute, am 14. März 2007, ihr Konzept zur Verbesserung der Studienbedingungen vorgestellt. Die Maßnahmen waren von Universitätsleitung und Fakultäten gemeinsam erarbeitet worden. Konkret sollen bereits im Sommersemester Projekte mit einem Gesamtvolumen von 7 Millionen Euro umgesetzt werden.
Dazu Universitäts-Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz: „Wenn im kommenden Semester Studiengebühren erhoben werden, müssen erste Verbesserungen bei den Bedingungen für Studium und Lehre spürbar sein, das sind wir unseren Studierenden schuldig. Deshalb hat das Präsidium im Vorwege für jede Fakultät 1 Million Euro aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Für die zentralen Bereiche werden ebenfalls 1 Million Euro aus Haushaltsmitteln vorfinanziert. Die Projekte, die damit in einer ersten Phase umgesetzt werden, gehen zu einem erheblichen Teil auf Anregungen von Studierenden zurück. Ich bin ganz sicher, dass uns die Gebühren helfen werden, die Studienbedingungen an unserer Universität nachhaltig zu verbessern.“
Das Konzept sieht vor, die Studiengebühren zum Beispiel für folgende Maßnahmen einzusetzen:
Verbesserung der Betreuung: 2 Millionen Euro sollen in die Verbesserung der Lehre und die Erhöhung der Betreuung fließen, z.B. durch zusätzliche Lehraufträge, Tutorien und Studentische Hilfskräfte.
Qualitätsmanagement in der Lehre: Für verschiedene Projekte zu Qualitätssicherung, Evaluierung, Entwicklung von Mentorenprogrammen und Schulung von Tutor/inn/en sind insgesamt rund 700.000 Euro vorgesehen.
Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre: Für diesen Bereich stehen ebenfalls 700.000 Euro zur Verfügung, z.B. für den Aufbau des Fachsprachenzentrums und für ein jetzt kostenfreies Angebot von Fremdsprachenkursen.
Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre: Insgesamt 2,2 Millionen Euro sind z.B. für verlängerte Bibliotheksöffnungszeiten und die Aktualisierung der Lehrbuchsammlungen vorgesehen, aber auch für die Modernisierung und Ausstattung von Laborplätzen, für Medienausstattung von Räumen und den Ausbau von PC-Pools.
Verbesserung von Service und Beratung: Hier sind 900.000 Euro eingeplant, die u.a. für Beratungsangebote in den Fakultäten und für den Aufbau eines fakultätsübergreifenden Career Centers verwendet werden sollen.
Grundlage für die Verteilung und Verwendung der Gebühren ist eine entsprechende Richtlinie, die vom Präsidium der Universität Hamburg im Februar 2007 verabschiedet wurde und von den Dekanen mitgetragen wird. Danach dürfen die Gebühren ausschließlich für eine Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden. Das Gesamtverfahren der Erhebung, Verteilung und Verwaltung sowie Kontrolle der Verwendung von Studiengebühren soll dabei möglichst schlank und transparent sein. Ein Großteil der Einnahmen wird entsprechend der Zahl der Hauptfachstudierenden an die Fakultäten gehen. Lehramtsstudierende werden nach ihren Fächerkombinationen berücksichtigt. Ein Teil der Gebühren soll darüber hinaus für fakultätsübergreifende Projekte auf zentraler Ebene verwendet werden.
Die Einführung von Studiengebühren an allen Hamburger Hochschulen zum Sommersemester 2007 war im vergangenen Jahr von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen worden. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn sie ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Befreit sind auch Studierende mit einer Behinderung, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt. Außerdem alle, die als Doktorand/inn/en immatrikuliert oder die beurlaubt sind, die im Rahmen ihres Medizin-Studiums das Praktische Jahr absolvieren oder als Austausch-/Programmstudierende im Rahmen von Vereinbarungen immatrikuliert sind.
Die Universität Hamburg hat darüber hinausgehend eine Satzung erlassen, nach der Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studierende mit herausragenden Leistungen von der Studiengebührenpflicht befreit werden können. Danach müssen Studienanfängerinnen und -anfänger mit einer Abiturnote bis einschließlich 1,3 und Frühstudierende, die das Frühstudium mit mindestens der Note „Gut“ absolviert haben, keine Studiengebühren zahlen. Bis zum Ende der Regelstudienzeit befreit werden auch 5 Prozent der Studierenden, die ihre Zwischenprüfung oder eine vergleichbare benotete Prüfung mit Bestnote abgeschlossen haben. Studierenden, die ihr Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen haben und zu den 5 Prozent Besten ihres Jahrgangs gehören, werden die Studiengebühren erstattet. Ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern sind von den Studiengebühren befreit, wenn sie leistungsorientierte Stipendien erhalten. Andernfalls haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Gebühren zu stellen.
Insgesamt werden der Universität Hamburg rund 25 Millionen Euro pro Jahr zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung stehen.
Für Rückfragen
Pressestelle der Universität
Tel.: (040) 4 28 38-29 68
E-Mail: presse"AT"uni-hamburg.de