27. Februar 2007
Neuer berufsbegleitender Studiengang für Versicherungsrecht
In 18 Monaten erwerben die Teilnehmer fundierte Kenntnisse in zentralen Aspekten des Privatversicherungsrechts und erhalten zugleich einen Einblick in die speziellen Bedürfnisse der Beratungspraxis. Der Studiengang ermöglicht darüber hinaus den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“.
Bewerber müssen über einen ersten Hochschulabschluss sowie einjährige Berufserfahrung verfügen. Die Lehrveranstaltungen beginnen im Oktober 2007 und finden einmal monatlich in dreitägigen Blockveranstaltungen statt. Nach drei Semestern erhalten die erfolgreichen Teilnehmer den Abschluss eines „Legum Magister“ (LL.M.) und können mit attraktiven Betätigungsfeldern in Anwaltschaft und Unternehmen rechnen. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2007. Die Gebühr für das gesamte Programm beträgt 9 500 EUR.
„Das Dozententeam setzt sich aus renommierten Wissenschaftlern und erfahrenen Praktikern zusammen, da dem Versicherungsrecht in der täglichen Rechtspraxis große Bedeutung zukommt“, betont der Hamburger Versicherungswissenschaftler Prof. Dr. Robert Koch vom Seminar für Versicherungswissenschaft an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, der das Programm leitet.
Studiengang-Management und die Betreuung der Teilnehmer liegen beim International Center for Graduate Studies (ICGS) der Universität Hamburg. Studiengang-Managerin Anja Soltau vom ICGS: „Besonderes Gewicht wird dem englischen Recht beigemessen, das in den Seminaren praxisnah gleich auch in englischer Sprache behandelt wird.“
Für Rückfragen:
robert.koch"AT"jura.uni-hamburg.de