3. Mai 2005
Wie steht die Universitätsleitung zu Studiengebühren?
Auch die kommenden Jahre an der Universität Hamburg werden von weitreichenden Veränderungen geprägt sein. Neben der Einrichtung von Fakultäten, der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und der Erarbeitung einer neuen Grundordnung, gehören dazu auch Veränderungen der Bildungsfinanzierung.
Die Universität Hamburg wird die Reformen in eigener Initiative gestalten. Dies gilt auch für eine sozial gerechte Studienfinanzierung, soweit sie in der Verantwortung der Universität liegt.
Wer trägt wofür Verantwortung?
Die Universitätsleitung ist bereit, gemeinsam mit den Studierenden und deren Vertretung für ein neues System sozial gerechter Studienfinanzierung einzutreten. Solange ein solches System nicht besteht und die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen nicht geschaffen hat, wird dieses Präsidium keine Studiengebühren einführen. Kein Studienwunsch darf an Finanzierungsproblemen scheitern.
Der Versuch des Senators den Hochschulen in Hamburg die Entscheidung über Studiengebühren zuzuschieben ohne dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen – beispielsweise in Form von staatlichen Stipendien, Bildungssparen oder einkommensabhängig zurückzahlbaren Darlehen – gesorgt zu haben, ist nur ein Abwälzen von Verantwortung auf die Hochschulen. Hier geht es nicht um Hochschulautonomie, sondern darum, unbequeme Entscheidungen weiter zu geben.
Die Politik muss ihre Hausaufgaben machen!
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Januar diesen Jahres die Länder in die Pflicht gerufen. Die Länder sollen „bei der Einführung von Gebühren in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der verfassungsrechtlich begründeten Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachter Regelungen den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen“. Als Universitätsleitung müssen wir gemeinsam mit den Studierenden von der Politik einfordern, dass sie ihre Hausaufgaben macht und ein sozial verträgliches System zur Bildungsfinanzierung schafft.
Studienbedingungen müssen verbessert werden
Die Studienbedingungen müssen dringend verbessert werden. Die Studienbedingungen an der Universität Hamburg und anderen Hochschulen entsprechen in vielen Fächern nicht den Anforderungen, die im internationalen Vergleich üblich und erforderlich sind. Schon jetzt weichen viele Studierende, die sich das leisten können auf Hochschulen im Ausland und private Hochschulen aus, die gegen sehr hohe Studiengebühren hervorragende Studienbedingungen bieten.
Die staatlichen Hochschulen in Deutschland müssen endlich in die Lage versetzt werden, der großen Zahl von Studierenden, die hier studieren wollen und müssen, gleichwertige Studienbedingungen zu bieten. Dazu müssen sie finanziell besser ausgestattet werden.
Ein maßvoller Eigenbeitrag zu den Kosten des Studienangebotes ist der Mehrheit der Studierenden zumutbar, wenn der Eigenbeitrag ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen dient und der Staat seinen Finanzierungsanteil nicht reduziert. Beide Voraussetzungen sind gesetzlich zu garantieren. Tutorien in allen Studienphasen, verbesserte Ausstattung und längere Öffnungszeiten der Bibliotheken sowie zusätzliche Lehrkräfte können die Studienbedingungen nachhaltig verbessern.
Studienfinanzierung – sozial gerecht
Ein Eigenbeitrag von 500 Euro pro Semester, 1.000 Euro pro Jahr, entspricht einem Anteil von 20 Prozent der Kosten des Studienangebotes. Bezieht man den Eigenbeitrag auf die Gesamtheit der Kosten eines Studiums einschließlich der Kosten des Lebensunterhalts während des Studiums, macht er etwa 12 Prozent der gesamten Studienkosten aus.
Etwa zwei Drittel der Studierenden der Universität Hamburg kommen nach der Sozialerhebung des Studentenwerks aus guten oder sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen. Studiengebühren in Höhe von 12 Prozent der gesamten Studienkosten stellen für diese Gruppe kein wirkliches Problem dar. Für ein Drittel der Studierenden, die in schwierigeren wirtschaftlichen Verhältnissen leben, muss allerdings nicht nur die Finanzierung der Studiengebühren, sondern der gesamten Studienkosten sichergestellt werden. Dazu reicht das BAföG nicht aus, weil es nur ein Viertel der Studierenden erfasst und Studiengebühren nicht abdeckt. Darum brauchen wir ein neues System der Studienfinanzierung, das nicht nur die Studiengebühren, sondern die Gesamtheit der Studienkosten berücksichtigt. Ein solches System muss Stipendien, ein öffentlich gefördertes Bildungssparen und Darlehen mit einkommensabhängiger Tilgung umfassen.
Vertrag über Verwendung der Studiengebühren abschließen
Um den staatlichen Finanzierungsanteil einerseits und die Verwendung für Belange der Lehre andererseits zu gewährleisten, schlägt die Universitätsleitung der Vertretung der Studierenden vor, die Erhebung und Ausgestaltung von Studiengebühren in einer Vereinbarung zu regeln. Sie sollte die Höhe, die Verwendung und die Voraussetzungen von Studiengebühren regeln sowie ihre Zuführung in einen Sonderfonds, der von den Universitätsgremien und den Studierenden gemeinsam verwaltet wird. Die Einnahmen würden dann entsprechend der Studierendenanzahl auf die Fachgebiete verteilt werden.
Diese Vereinbarung sollte eine Kündigungsklausel enthalten, die den Fortfall der Studiengebühren vorsieht, sobald der Staat seinen Anteil an der Studienfinanzierung reduziert. Die Universitätsleitung hofft, dass die Vertretung der Studierenden ihre Vorstellungen zur Verbesserung der Studienbedingungen nicht auf die Forderung beschränkt, zusätzliche Mittel ausschließlich aus Steuern bereitzustellen.
Maßvolle Studiengebühren für Studierende aus wirtschaftlich besseren Lebensumständen sind keine Bildungsbarriere, wenn die Studienfinanzierung sozial angemessen gestaltet wird. Vorrangig ist eine sozial gerechte Studienfinanzierung, die Studierenden aus schwierigeren Lebensumständen das Studium ermöglicht. Dafür möchte die Universitätsleitung mit der Vertretung der Studierenden eintreten.
Lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung der anstehenden Aufgaben arbeiten und miteinander darüber diskutieren. Für Gespräche mit VertreterInnen der Studierendenschaft steht das Präsidium jederzeit zur Verfügung.
Für Rückfragen:
Pressestelle der Universität Hamburg
Tel.: (040) 428 38–2968
E-Mail: presse"AT"uni-hamburg.de