26. Januar 2004
Streik an der Universität Hamburg
Heute geht der studentische Streik an der Universität Hamburg in die dritte Woche. Dies nehmen das Präsidium und die Dekane der betroffenen Fachbereiche zum Anlass, die Studierenden auf mögliche gravierende Konsequenzen hinzuweisen.
Neben einer Vielzahl fantasievoller Protestaktionen, die auf öffentliches Interesse und Zustimmung gestoßen sind, ist in einzelnen Gebäuden der Universität der Zugang zu Lehrveranstaltungen blockiert worden. Auch wenn die Universität sicherstellen konnte, dass etwa 80 Prozent der Lehrveranstaltungen ungestört stattfinden konnten (der Streik betrifft im wesentlichen nur die Lehrgebäude Philosophenturm und Pferdestall), verletzt die Verhinderung einzelner Lehrveranstaltungen durch eine sehr kleine Minderheit von Streikenden das Recht der Studierenden insgesamt, über ihre Teilnahme an Lehrveranstaltungen selbst entscheiden zu können. Niemand ist berechtigt, andere Studierende am Studium zu hindern. Unbestritten bleibt das Recht, durch Argumente für die Beteiligung an studentischen Protestaktionen zu werben. Beschlüsse sogenannter Vollversammlungen, an denen nur wenige Prozent der Studierenden teilnehmen, können Rechtsverletzungen nicht legitimieren.
Es gilt an der Universität die grundsätzliche Regel, dass ein Leistungsnachweis in den Lehrveranstaltungen, in denen eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Studierenden neben der Erbringung der Leistung nicht mehr als drei mal gefehlt haben. Bereits jetzt besteht die große Gefahr, dass in einigen Lehrveranstaltungen diese Regelung zur Anwendung kommt. Bei einer Verlängerung der Blockaden über den kommenden Mittwoch hinaus ist diese Situation für zahlreiche Lehrveranstaltungen, die in den blockierten Gebäuden Philosophenturm (VMP 6) und Pferdestall (AP 1) durchgeführt werden, abzusehen.
Das Präsidium und die Dekane der betroffenen Fachbereiche fordern alle Studierenden auf, sich der Konsequenzen bewusst zu werden, die eine Fortsetzung der Blockade von Lehrveranstaltungen für die Vergabe von Leistungsnachweisen beinhaltet. Es liegt im Interesse der Studierenden, berechtigten hochschulpolitischen Protest ausschließlich in rechtmäßigen Formen zu artikulieren.
Wir appellieren deshalb an die Studierenden, an der Vollversammlung am Mittwoch, dem 28. Januar 2004 im Audimax teilzunehmen, auf der Vollversammlung ein Ende der Blockaden zu beschließen und dadurch wieder einen freien Zugang zu allen Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Für Rückfragen:
Peter Wiegand, Tel.: (040) 428 38-4521
E-Mail: Peter.Wiegand"AT"uni-hamburg.de