Zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und GewaltPräsidium beschließt neue Richtlinie für respektvolles Miteinander
12. Januar 2022, von Niklas Keller
Foto: UHH/Ohme
Um die Grenze zwischen respektvollem Umgang und übergriffigem Verhalten noch deutlicher zu definieren, hat das Präsidium eine neue Richtlinie beschlossen, die mit der Bekanntgabe in Kraft getreten ist. Die neue Leitlinie ersetzt die zuletzt 2009 aktualisierte Fassung und bezieht nun neben Mitarbeitenden auch Studierende mit ein.
Eine neue Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt soll die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen und die in den vergangenen Jahren geschaffenen Unterstützungsstrukturen aufzeigen – das hat das Präsidium der Universität Hamburg entschieden. Ziel der Richtlinie ist zum einen eine verstärkte Sensibilisierung und zum anderen eine Reflektion des eigenen Verhaltens und eigener Erfahrungen. Sie nimmt Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und schafft Orientierung für alle Seiten, die an einem Vorfall der sexualisierten Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt beteiligt sind.
Die Universität Hamburg entwickelte erstmals 1996 eine Richtlinie zu sexualisierten Grenzüberschreitungen. Die letzte Überarbeitung fand 2009 statt, beschreibt jedoch nicht die aktuellen Vorgaben des AGG. Die neu erarbeitete Richtlinie schließt nun auch Studierende mit ein und benennt die derzeitigen zentralen Anlaufstellen, an die sich betroffene Personen wenden können. Auch Stipendiatinnen und Stipendiaten, Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Habilitierende werden mit dieser Richtlinie angesprochen.
Wie die Universität gegen Übergriffe präventiv vorgeht
Um Vorfälle sexualisierter Diskriminierung zu vermeiden, führt die Uni Hamburg regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote für Mitglieder durch, insbesondere für Führungskräfte. Außerdem gibt es eine Reihe von Beratungsangeboten für Beschäftigte und Studierende. Mitarbeitende können sich an die Beratung bei sexualisierter Diskriminierung und Belästigung im Beratungszentrum für Gesundheit und Zusammenarbeit wenden. Studierenden steht die Kontakt- und Beratungsstelle bei sexueller Diskriminierung und Gewalt in der Abteilung 3 offen. Darüber hinaus stehen Betroffenen auch die Gleichstellungsbeauftragten, die Personalräte, die Schwerbehindertenvertretungen, die Konflikt- und Sozialberatungen für Beschäftige und die Psychologische Beratung für Studierende zur Verfügung.
Handreichungen, Broschüren, Flyer und Informationen auf den universitären Webseiten sollen zur Sichtbarkeit beitragen und als Handlungshilfe dienen. Auch bauliche Maßnahmen, wie Beleuchtungen und sichere Parkplätze, sollen präventiv umgesetzt werden.
Weitere Informationen
Die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist an dieser Stelle nachzulesen.