Neue Studentische Forschungsprojekte gefördertDie Ästhetik der Künstlichen Intelligenz
21. März 2022, von Christina Krätzig
Foto: Moniat
Künstliche Intelligenz ist an der Entstehung von Kunstwerken beteiligt. Das stellt unser Kunstverständnis in Frage und macht juristische Probleme, sagen Dalia Moniat und Sarah Steffens. Gefördert mit Mitteln aus der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder untersuchen die Studentinnen das Phänomen.
Frau Moniat, können Sie als angehende Juristin erklären, worum es in Ihrem Forschungsprojekt geht?
Dalia Moniat: Es geht um offene Fragen, die sich stellen, wenn Künstliche Intelligenz an der Entstehung eines Kunstwerks beteiligt ist; beispielsweise im juristischen Bereich. Wie steht es in so einem Fall beispielsweise um das Urheberrecht: Wer besitzt das Werk? Und genießt so ein Kunstwerk den gleichen rechtlichen Schutz wie ein ausschließlich von Menschen geschaffenes? Weil das Phänomen KI noch so neu ist, sind solche Fragen weitgehend unbeantwortet. Übrigens nicht nur im Bereich Kunst, sondern auch auf vielen anderen Gebieten. Denken Sie nur an Haftungsfragen bei selbstfahrenden Autos, oder an Patentrechte, wenn KI an einer Erfindung beteiligt war.
Frau Steffens, können Sie als angehende Kunsthistorikerin erklären, was von KI geschaffene Kunst überhaupt ist?
Sarah Steffens: Das ist schwierig, weil das so vielfältig ist. Zum einen gibt es viele verschiedene Gattungen. Es kann sich um Filme handeln oder um Bilder, um Musik oder um Texte. Da gibt es keine Grenzen. Zum anderen muss man berücksichtigen, welche Rolle die Künstliche Intelligenz im Schaffensprozess gespielt hat. Hat sie nur Daten zur Verfügung gestellt, also eine Rechenleistung erbracht, zu der Menschen nicht fähig wären? Oder war sie kreativ am Schaffensprozess beteiligt? Künstliche Intelligenz kann Vorschläge machen oder Lösungen finden, auf die der Mensch nicht gekommen wäre. Dann ist der Computer selbst teilweise Urheber des Werks und der Mensch kontrolliert den Schaffensprozess nicht mehr.
Aber letztlich ist es doch immer ein Mensch, der die Maschine programmiert. Oder nicht?
Dalia Moniat: Der Mensch kann die Maschine aber auch so programmieren, dass sie selbstständig etwas Neues kreiert. Es gab beispielsweise einen Erfinder, der eine Künstliche Intelligenz so programmierte, dass sie neue Erfindungen machen sollte. Das tat sie auch. Doch die Resultate konnten nicht patentiert werden, denn Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist heute ein menschlicher Urheber.
Sarah Steffens: Kunstdefinitionen können sehr unterschiedlich sein, aber eins ist ihnen bisher gemeinsam: Sie gehen davon aus, dass ein Mensch der Schöpfer oder die Schöpferin ist. Wenn ein Affe oder ein Elefant ein Bild malt, stößt dieses Konzept bereits an seine Grenzen. Und bei Künstlicher Intelligenz greift es vollends zu kurz. Wie wollen wir jedoch Rechtssicherheit für Kunstwerke schaffen, wenn wir nicht einmal sicher sagen können, ob es überhaupt Kunstwerke sind? Die Beteiligung von KI an künstlerischen Prozessen fordert uns auf, unser Verständnis von Kunst zu erweitern und neu zu definieren.
Das klingt nach einem gewaltigen Vorhaben!
Dalia Moniat: Das ist es auch. Aber wir haben schon einige Ideen. Beispielsweise wollen wir prüfen, ob Künstliche Intelligenz wie eine juristische Person behandelt werden könnte, in etwa so wie eine GmbH, die ja auch keine reale Person sein muss.
Sarah Steffens: Und wir müssen das ja auch nicht abschließend klären. Wir werden die vorhandene Literatur zum Thema sichten, offene Fragen sammeln, in Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern deren Sicht auf die Dinge erfragen und mit einer Ausstellung zum Thema den weiteren Diskurs anregen. Das scheint uns zurzeit das Wichtigste. Wir Menschen müssen uns jetzt mit diesen Fragen beschäftigen. Fertige Antwort können und wollen wir im Rahmen unseres Forschungsprojektes nicht liefern.
Mit dem Förderprogramm „Studentische Forschungsgruppen“ ermöglicht die Exzellenzuniversität Hamburg Studierenden die selbstverantwortliche Arbeit an einem wissenschaftlichen Projekt. Das Programm wird zweimal jährlich ausgeschrieben, das maximale Fördervolumen für ein Einzelprojekt beträgt 10.000 Euro.
Die nächste Bewerbungsrunde startet voraussichtlich im Mai 2022. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserer Datenbank für Fördermöglichkeiten an der Exzellenzuniversität Hamburg im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder.
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