Willkommen an Bord„Mir ist die internationale Komponente in Forschung und Lehre sehr wichtig“Willkommen an Bord: Prof. Dr. Saskia Lettmaier verstärkt die Fakultät für Rechtswissenschaft
12. November 2024, von Lettmaier/Red.
Foto: privat
Jedes Jahr kommen zahlreiche neue Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die Universität Hamburg. In dieser Reihe stellen wir sie und ihre Forschungsgebiete vor. Dieses Mal: die Juristin Prof. Dr. Saskia Lettmaier
Prof. Dr. Saskia Lettmaier ist zum Wintersemester 2024/25 von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel nach Hamburg gekommen und hat an der Fakultät für Rechtswissenschaft eine Professur Bürgerliches Recht und Globale Rechtsgeschichte mit Schwerpunkt Common Law angetreten.
Mein Forschungsgebiet in drei Sätzen:
Meine Hauptarbeitsfelder liegen im geltenden Familien- und Erbrecht sowie in der vergleichenden Rechtsgeschichte mit einem geographischen Fokus auf der Geschichte des anglo-amerikanischen „common law“ in Kontrastierung mit der Rechtsentwicklung Kontinentaleuropas. Methodisch ist es mir wichtig, sozio-kulturell-historische Einbettungen und Bedingtheiten der Rechtsentwicklung nachzuzeichnen und zu verstehen. Es geht mir in erster Linie um die Herausarbeitung des Einflusses, den sowohl inner- als auch außerrechtliche Faktoren auf die Rechtsentwicklung nehmen.
Meine Forschung ist daher ganz bewusst nicht nur länder-, sondern auch disziplinübergreifend ausgerichtet, da sie politikgeschichtliche, wirtschafts- und sozialgeschichtliche, kirchen- und wissenschaftsgeschichtliche sowie philosophische Aspekte und zum Teil auch die Literaturwissenschaften miteinbezieht.
Und so erkläre ich meiner Familie, worum es da geht:
Ich glaube nicht daran, dass Recht nur aus sich selbst heraus entsteht. Recht enthält die Antworten einer Gesellschaft auf ganz viele Fragen, die letztlich das geordnete Zusammenleben betreffen. Es ist ein kulturelles Produkt. Mir geht es darum, zu verstehen und zu erklären, warum es zu bestimmten Rechtsentwicklungen kommt bzw. in der Vergangenheit gekommen ist und welche Interessen hinter bestimmten rechtlichen Entwicklungen stehen oder stehen könnten. Ich betreibe damit ein Stück weit „Entzauberung“ des Rechts.
Darum freue ich mich auf Hamburg – auf die Stadt und die Universität:
Hamburg ist zunächst eine unglaublich schöne Stadt. Das finden meine Familie und ich schon lange. Ich mag besonders die Lage am Wasser, die vielen Parkflächen und die Jugendstilbauten, gerade in den Vierteln nahe der Universität. Hinzukommt, dass Hamburg sehr weltoffen und multikulturell ist, sodass man leicht in Kontakt mit anderen Kulturen und Sprachen kommen (oder bleiben) kann. Diese internationale Ausrichtung zeichnet auch die Hamburger Universität aus und war einer der Gründe, warum ich dem Ruf hierher gefolgt bin. Außerdem werde ich in Hamburg meinen Entdeckungsdrang ausleben können: Es gibt sehr vieles, was ich noch nicht kenne, und ich freue mich auf viele schöne Überraschungen.
Das sind meine Pläne an der Uni Hamburg – in Bezug auf Transfer, Lehre o. Ä.:
Mir ist die internationale Komponente in Forschung und Lehre sehr wichtig. Durch meine langjährigen Aufenthalte in England und den USA verfüge ich über vielfältige und gute Kontakte im englischen Sprachraum, die ich sowohl für meine Forschung, als auch für meine Lehre in Hamburg fruchtbar machen will. Ich habe vor, englische und amerikanische Gastwissenschaftler mit einzelnen guest lectures in meine „reguläres“ deutsches Lehrangebot zu integrieren und den Studierenden so neben einer Vermittlung des deutschen Rechts auch einen Einblick zu bieten, wie eine bestimmte Frage, etwa die Beteiligung naher Angehöriger am Nachlass, in einer anderen Rechtsordnung gelöst ist. Daneben möchte ich – wenn möglich – ein Angebot an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aufbauen.
Darum sollten Studierende unbedingt meine Veranstaltungen besuchen:
Zunächst einmal ist es natürlich meine Aufgabe, den Hamburger Studierenden das notwendige Wissen zu vermitteln, um erfolgreich ihre juristischen Prüfungen zu bestehen. Ebenfalls wichtig ist es, ihnen das methodische Rüstzeug zu geben, das sie brauchen, um auch unbekannte Rechtsprobleme und -gebiete zu bewältigen.
Nicht nur, aber auch wegen meiner eigenen positiven Erfahrungen mit der „sokratischen Methode“ in den USA, ist es mir ein Anliegen, meine Lehrveranstaltungen auf Dialog mit aktiv teilnehmenden Studierenden hin auszurichten. Ich denke, so erlernt man das juristische „Handwerk“ am besten. Schließlich geht es mir als Rechtshistorikerin auch darum, die großen Zusammenhänge unserer Rechtsordnung(en) aufzuzeigen und Studierende für die Kontextabhängigkeit und auch „Ideologieanfälligkeit“ von Recht zu sensibilisieren.
Blick in die weite Welt – mit diesen internationalen Einrichtungen, Universitäten oder Institutionen arbeite ich zusammen:
Meine Kontakte führen vor allem in den anglo-amerikanischen Sprach- und Rechtsraum. Aktuell plane ich zusammen mit Elizabeth Papp Kamali (Austin Wakeman Scott Professor of Law, Harvard Law School) und einem weiteren Kollegen von der Universität Zypern ein rechtshistorisches Symposium, das im Frühjahr 2025 an der Harvard Law School stattfinden soll.
In England arbeite ich derzeit unter anderem mit Rebecca Probert (Exeter University) zusammen. Wir planen gerade ein auf mehrere Jahre angelegtes Projekt, das den Arbeitstitel „A History of Family Law in Europe“ trägt. Letztendlich soll aus diesem Projekt eine Nacherzählung der Geschichte des europäischen Familienrechts in mehreren Buchbänden hervorgehen.
Darum ist meine Forschung für die Gesellschaft wichtig:
In einem so lebensnahen Bereich wie der Rechtswissenschaft sollte Forschung den Anspruch haben, über die engere Fachdiskussion hinaus gesellschaftsfördernd und anwendungsorientiert zu wirken. Mir ist es wichtig, mit meiner Forschung – vor allem der rechtshistorischen – zur Sensibilisierung der Gesellschaft beizutragen für die Variabilität, kulturelle Bedingtheit und damit letztlich auch „Ideologieanfälligkeit“ von Recht. Ich hoffe, dass ich mit meiner Forschung und Lehre dazu beitragen kann, nicht nur kompetente, sondern auch kritikfähige Juristen auszubilden.