Barrierefreiheit und mobile Nutzung19NEUNZEHN erstmals in zwei neuen Online-Versionen
30. April 2020, von Anna Priebe

Foto: UHH/Schoettmer
Die Universität Hamburg möchte ihr Hochschulmagazin möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Um spezielle Nutzungsbedürfnisse und Endgeräte zu berücksichtigen, erscheint die 19NEUNZEHN ab April 2020 auch als barrierefreies PDF sowie als ePub.
Das barrierefreie PDF richtet sich dabei vor allem an blinde Menschen und an Menschen mit verschiedenen Sehschwächen und Sehbehinderungen. Durch eine spezielle Navigation und ausführliche Beschreibungen ist diese Version für Vorlese-Anwendungen, etwa Screenreader, oder VoiceOver-Funktionen, besonders geeignet.
So sorgen etwa Tags, also bestimmte Markierungen, dafür, dass alle Elemente eines PDF logisch strukturiert werden und damit die Lesereihenfolge festgelegt wird. Das erleichtert die Navigation. Zudem sind Bilder und Links mit beschreibenden Alternativtexten versehen, sodass ein Eindruck der Gesamtseite entsteht. „Auch Einstellungen zur richtigen Vorlesesprache bei fremdsprachigen Texten können vorgenommen werden“, erklärt Britta Handke-Gkouveris, die als Online-Redakteurin an der Universität Hamburg für digitale Barrierefreiheit zuständig ist.
ePub für mobile Endgeräte
EPub ist das Format für mobile Anwendungen: eReader, Smartphones etc. Während normale PDFs auf Handys oder auch kleineren Tablets schwierig zu handhaben sind, bringt diese Version für alle Zielgruppen eine hohe Benutzerfreundlichkeit auf mobilen Endgeräten. Mit dem 19NEUNZEHN-ePub kann das Magazin, das es zudem in der bewährten blätterbaren Version gibt, auch problemlos unterwegs gelesen werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Laut der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)“, die im Mai 2019 entsprechend der EU-Richtlinie 2102 angepasst wurde, sind öffentliche Stellen von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten verpflichtet; das betrifft auch einzelne Dokumente. Ab September 2020 muss zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit online gestellt werden, in der dargestellt wird, welche Inhalte barrierefrei verfügbar sind. Nicht barrierefreie Inhalte müssen darin explizit begründet werden.