Fragen und Fakten zur WahlBeschäftigte und Studierende entscheiden über den neuen Akademischen Senat
5. Dezember 2019
Foto: UHH/Michael Zapf
Vom 6. Dezember 2019 bis zum 20. Januar 2020 können Beschäftigte und Studierende der Universität Hamburg ihre Vertreterinnen und Vertreter im Akademischen Senat wählen. Er ist ein zentrales Gremium der akademischen Selbstverwaltung an der Universität und bestimmt die Entwicklung der Hochschule maßgeblich mit. Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen.
Frage 1: Was ist der Akademische Senat?
An der Universität Hamburg existieren zahlreiche Gremien und Ausschüsse. Eines der zentralen Gremien ist der Akademische Senat. Er besteht aus 19 Mitgliedern: zehn Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, drei Mitgliedern des Akademischen Personals, drei Mitgliedern des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals sowie drei Studierenden.
Frage 2: Was entscheidet der Akademische Senat?
Der Akademische Senat ist an vielen wichtigen Entscheidungen der Universität beteiligt. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten. „Die nächste Amtszeit wird deswegen besonders spannend“, sagt Michael Drexler, Leiter der Stabsstelle Recht an der Universität Hamburg.
Eine weitere zentrale Aufgabe des Akademischen Senats ist die Verabschiedung von Satzungen. „Sehr vereinfacht ist der Akademische Senat vergleichbar mit einem Parlament, das Gesetze verabschieden kann. Er fungiert also als eine Art Gesetzgeber der Uni“, so Drexler.
Drexler nennt ein Beispiel: Kürzlich musste der Akademische Senat entscheiden, ob Studierende Prüfungen beliebig oft wiederholen dürfen – oder eben nicht. „Für Studierende ist das eine Regelung mit weitreichenden Konsequenzen, dementsprechend heftig wurde diskutiert.“ Am Ende wurde diese Regelung jedoch nicht in die Rahmenprüfungsordnung aufgenommen.
Frage 3: Wie arbeitet der Akademische Senat der Universität Hamburg?
Der Akademische Senat kommt während der Vorlesungszeit einmal im Monat zusammen. Seine Sitzungen sind hochschulöffentlich, d.h. zugänglich für alle Beschäftigten und Studierenden der Universität.
Einzelne Themen können in die Ausschüsse verwiesen werden: In den Ausschuss für Planung und Haushalt, den Ausschuss für Lehre und Studium, den Ausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, für Gleichstellung oder an den Bauausschuss.
Einen akademischen Senat gibt es nicht nur an der Universität Hamburg, sondern auch an vielen anderen staatlichen Hochschulen in Deutschland. Andernorts heißt er häufig „Hochschulsenat“, versieht aber vergleichbare Aufgaben wie an der Universität Hamburg.
Frage 4: Wer wählt wen?
Bis zum 20. Januar 2020 können Vertreterinnen und Vertreter aller Statusgruppen wählen. „Jede Statusgruppe wählt nur die AS-Mitglieder der eigenen Gruppe“, erklärt Michael Drexler das Wahlverfahren. „Es stehen nur gebundene Listen zur Wahl. Das bedeutet: Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme nur für die gesamte Liste abgeben, nicht für einzelne Kandidatinnen bzw. Kandidaten einer Liste. Wie viele AS-Mitglieder eine Liste zukünftig stellt, ist abhängig von der Anzahl der Stimmen, welche die Liste bekommen hat.“
Frage 5: Wie funktioniert das Wahlverfahren?
Die Beschäftigten der Universität Hamburg erhalten die Unterlagen in ihrem Postfach der Dienstadresse, die Beschäftigten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und die Studierenden bekommen die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt, die Wahlzettel müssen bis zum 20. Januar 2020 um 14 Uhr wieder beim Wahlamt im Mittelweg 177 sein; sie können persönlich abgegeben oder per Post geschickt werden. Das Wahlergebnis wird zwei Tage später bekannt gegeben. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des akademischen Senats beginnt am 1. April 2020 und endet nach zwei Jahren. Die Amtszeit der gewählten Studierenden endet bereits am 31. März 2021.
Alle Beschäftigten und Studierenden sind aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen!