Können sich Bestatterinnen und Bestatter mit dem Coronavirus infizieren?
Im Rahmen der Förderung von Transferprojekten hat die Universität Hamburg in diesem Jahr das Sonderformat „Mehr Weitblick nach der Coronavirus-Krise“ geschaffen. Mit bis zu 10.000 Euro werden 13 Forschungsvorhaben unterstützt, die das Coronavirus und seine gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Folgen untersuchen und nach Wegen aus der Krise suchen. Der Fonds wird aus Mitteln der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder finanziert.
Seit sich das Coronavirus in Deutschland verbreitet, herrscht Unsicherheit bei vielen Menschen – vor allem bei denen, die mit Erkrankten oder auch mit den Verstorbenen umgehen müssen. Also zum Beispiel beim Personal in Krankenhäusern, in Kirchen oder in Bestattungsunternehmen. Sind die Toten ansteckend? Wie groß ist die Gefahr? Und wie kann man sich schützen? Das sind elementare Fragen, auf die es bisher keine befriedigenden Antworten gibt – ebenso wenig lässt sich sagen, ob es wirklich notwendig ist, dass die Toten gänzlich isoliert werden und Angehörige sie vor der Bestattung nicht noch einmal sehen dürfen.
Antonia Fitzek, Assistenzärztin im dritten Jahr am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, bezweifelt den Sinn dieser derzeit geltenden Praxis. „Das Virus wird durch eine Tröpfcheninfektion übertragen. Dass man sich allein vom Anschauen oder auch durch die Berührung einer verstorbenen Person anstecken kann, erschien mir nicht schlüssig“, sagt sie. Um Klarheit zu schaffen, untersucht die Rechtsmedizinerin nun, ob an Verstorbenen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, Spuren des Virus nachweisbar sind.
Ihr Vorhaben: „Wir nehmen Abstriche von der Haut der Toten, von Leichensäcken und Särgen – von allen Stellen also, wo häufig angefasst wird“, erklärt Fitzek. Bis Ende des Jahres wird sie diese Tests an allen Toten, die in Hamburg an oder mit Covid-19 gestorben sind, durchführen. Bezahlen kann sie die Tests mithilfe der Förderung der Universität Hamburg in Höhe von 10.000 Euro – ebenso wie das Versenden von Fragebögen an Hamburger Bestattungsunternehmen und Kirchengemeinden. Durch diese Erhebung möchte Fitzek offene Fragen identifizieren und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis sammeln.
Testergebnisse von Verstorbenen liegen bislang in acht Fällen vor, alle Tests waren negativ. „Noch ist die untersuchte Fallzahl zu klein, um eine allgemeingültige Aussage zu treffen“, betont die Gerichtsmedizinerin. Trotzdem seien die ersten Ergebnisse beruhigend.