Universitätswerdung in vier AktenErster Akt: Das Akademische Gymnasium
19. Februar 2019, von Anna Priebe
Foto: Gebrüder Suhr
Die Universität Hamburg wurde als Institution 1919 gegründet. Doch Wissenschaft spielte in der Handels- und Kaufmannsstadt schon über Jahrhunderte davor eine größere Rolle, als oft gedacht wird. 19NEUNZEHN stellt bis zum Jubiläumsjahr 2019 Einrichtungen vor, in denen Forschung und akademische Lehre vor der Universitätsgründung stattfanden. Teil 1: das Akademische Gymnasium.
„Verstümmelte Institution“ ist kein Prädikat, das man in einem Untersuchungsbericht verliehen bekommen möchte. Doch das Akademische Gymnasium der Freien und Hansestadt Hamburg musste sich 1870 diesen Status von einem Bürgerschaftsausschuss bescheinigen lassen. Es war die Feststellung des Siechtums einer Institution, die in ihrer Glanzzeit von großer wissenschaftlicher Bedeutung war.
Studium der "artes liberales"
1611 gegründet und 1613 eröffnet, war das Akademische Gymnasium eine Neuerung im damaligen hamburgischen Bildungssystem. Nach der Lateinschule mussten Hamburger Söhne bis dahin zum Studium in eine andere Stadt ziehen. Sie konnten zwischen drei Fakultäten – Medizin, Jurisprudenz und Theologie – wählen, mussten aber unabhängig vom Fach ein rund zweijähriges Studium der „artes liberales“ absolvieren, zu denen unter anderem Logik und Ethik, lateinische Grammatik, Griechisch, Rhetorik und Mathematik zählten.
Dieses propädeutische Studium an der sogenannten Philosophischen Fakultät ging dem Fachstudium voraus und war auch vorab an einem Akademischen Gymnasium möglich, das zwischen Lateinschule und Universität angesiedelt war. Ein solches gab es etwa in Stade. Das Problem: „Dorthin sahen die Ratsherren und Pastoren höchst ungern Söhne der Stadt ziehen“, schreibt Prof. Dr. Franklin Kopitzsch von der Arbeitsstelle für Hamburgische Geschichte der Universität Hamburg im Aufsatz „Die Anfänge des Akademischen Gymnasiums in Hamburg“. Auch, weil sie dort „mit anderen Lehren als der in Hamburg dominierenden lutherischen Konfession hätten Bekanntschaft machen können“. Die damals in Stade starken Strömungen des Calvinismus missfielen den streng lutherisch denkenden Hanseaten.
Erste öffentliche Vorlesung 1764
Um Abwanderung und unliebsame Einflüsse zu verhindern, wurde der Beschluss zur Gründung eines Hamburgischen Akademischen Gymnasiums gefasst. Nach einem schwierigen Start mit vielen Personalwechseln wurde die Einrichtung unter dem Rektor und Professor für Physik Joachim Jungius (1587–1657) ab 1629 „zu einer weit über Hamburg hinaus anerkannten Stätte der Lehre und Forschung“, so Kopitzsch. Bis zu sechs Professoren lehrten am Gymnasium in seinen Hoch-Zeiten im 17. und 18. Jahrhundert, unter anderem Wissenschaftler wie Hermann Samuel Reimarus (1694–1768) und Johann Adolph Tassius (1585–1654). Eine besondere Bedeutung erhielt das Gymnasium zudem durch seine zunehmende Öffnung nach außen; Johann Georg Büsch (1728–1800), seit 1756 Professor für Mathematik, hielt 1764 die erste öffentliche Vorlesung.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das Akademische Gymnasium durch tiefgreifende Universitätsreformen – die Philosophische Fakultät wurde den drei anderen gleichgestellt und die „artes liberales“ als Vorstudium aufgegeben – allerdings nahezu überflüssig. Versuche von 1837, den Schwerpunkt noch stärker auf öffentliche Bildung auszurichten und die an Bedeutung gewinnenden Naturwissenschaften in den Fokus zu nehmen, brachten keine Verbesserung. Professuren wurden nicht nachbesetzt und ab 1841 gab es nicht mehr als neun Immatrikulationen im Jahr.
Wie sollte es also weitergehen? Von einer Schließung des Akademischen Gymnasiums bis zur Gründung einer Universität standen viele Vorschläge im Raum. Ein Bürgerschaftsausschuss kam 1870 zu dem anfangs genannten Urteil und empfahl die Umwandlung des Gymnasiums in eine „Hamburgische Academie“; zwei weitere Kommissionen berieten von 1873 bis 1875 sowie 1876. Bereits 1873 hatte sich nur noch ein Student eingeschrieben, der bis 1883 der letzte bleiben sollte. Im selben Jahr beschlossen Senat und Bürgerschaft per Gesetz die Aufhebung des Akademischen Gymnasiums. Seinen Nachfolger hatten die Professoren selbst entwickelt: das Allgemeine Vorlesungswesen.
Der Text ist in der Ausgabe 10 (April 2018) der 19NEUNZEHN erschienen. Hier als PDF.