Hamburger Lehrpreis
Motiviert, interdisziplinär, innovativ – an der Universität Hamburg gibt es in jedem Semester zahlreiche herausragende Studienangebote. Diese Lehrleistungen prämiert die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) jährlich mit dem Hamburger Lehrpreis.
Insgesamt 14 Einzelpreise – ein Preis pro staatlicher Hochschule beziehungsweise pro Fakultät – werden verliehen und sind jeweils mit 10.000 Euro dotiert.
Wer darf Vorschläge einreichen?
Das Vorschlagsrecht für den Hamburger Lehrpreis liegt ausschließlich bei den Studierenden. Das heißt: Sie fanden eine Lehrveranstaltung besonders gut? Dann schlagen Sie die Lehrperson bis zum 31. März 2025 für den Hamburger Lehrpreis vor!
Wichtig ist, dass Sie Ihren Vorschlag schriftlich begründen und Ihre Begründung (max. drei Seiten) als Dateianhang (PDF oder DOCX) dem Antrag hinzufügen. Nehmen Sie dazu bitte Bezug auf die Kriterien aus der Vereinbarung zur Vergabe des Hamburger Lehrpreises.
Wer entscheidet?
Anhand der Kriterien werden die eingegangenen Vorschläge von einer fakultätsinternen Jury aus dem Prodekan/der Prodekanin für Studium und Lehre, zwei vom Fakultätsrat entsandten Mitgliedern des Lehrkörpers und zwei Studierenden bewertet. Die Jury nominiert eine Kandidatin oder einen Kandidaten bzw. ein Team von Lehrenden.
Nach einer formalen Prüfung durch das Präsidium gehen die Nominierungen an die Behörde für Wissenschaft und Forschung.