Studienplatzbörse: Vergabe von Restplätzen
Zum Sommersemester 2025 nehmen folgende Studiengänge am lokalen Restplatzverfahren teil:
- Physik (B.Sc.)
- Evangelische Theologie (Diplom/Magister/Erste Theologische Prüfung)
Eine Bewerbung ist möglich vom 02.04.2025 bis zum 04.04.2025.
Das Restplatzverfahren
Bewerbungsphase
Um am Restplatzverfahren teilzunehmen, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine gültige Bewerbung im Onlinebewerbungsportal (STiNE) elektronisch absenden. Sie können sich nur für einen Studiengang im Restplatzverfahren bewerben.
Hinweis: Sollten Sie bereits einen STiNE-Account besitzen, z.B. weil Sie schon an der Universität Hamburg immatrikuliert sind oder waren, ist es notwendig, dass sie sich über den bereits existierenden STiNE-Account bewerben. Gehen Sie dazu nach dem Login in STiNE zum Menüpunkt "Online-Bewerbung". Das Verfahren zur Online-Bewerbung ist ansonsten identisch, wie hier beschrieben.
Hinweis: Sollten Sie bereits eine Bewerbung im vorangegangenen Zulassungsverfahren abgeschickt haben und sollte zudem eine weitere Bewerbung für das Restplatzverfahren nicht angelegt werden können, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns und lassen Ihre bestehende Bewerbung öffnen. Ihre Öffnungsanfrage muss uns bis zum 04. April 2024 14:00 Uhr erreicht haben, damit diese noch fristgerecht bearbeitet werden kann.
Hinweis: Härtefallanträge können nicht gestellt werden.
Bereits vorhandene Bewerbung
Falls Sie für das Sommersemester 2025 bereits eine Bewerbung abgegeben haben, muss diese vor Angabe einer weiteren Bewerbung gelöscht werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall bis 04.04.2025 14:00 an unser Kontaktformular.
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet im Anschluss der Bewerbungsphase statt. Die freien Studienplätze werden unter allen gültigen Bewerbungen verlost, die sich für das Restplatzverfahren des betreffenden Studiengangs innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben.
Wie viele Studienplätze im Koordinierten Restplatzverfahren nachbesetzt werden, hängt u.a. stark vom Verhalten der Zugelassenen ab. Daher lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Anzahl der zu vergebenen Studienplätze geben. Das gilt auch für die Frage nach der Zulassungschance.
Zulassung und Immatrikulation
Zulassungsbescheid
Wenn Sie über das Restplatzverfahren zugelassen wurden, wird der Zulassungsbescheid im Online-Bewerbungsaccount (STiNE) zur Verfügung gestellt.
- Die Frist zur Einschreibung beträgt 7 Tage.
- Die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE). Die Zulassungsbescheide der Universität Hamburg werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Wenn keine Zulassung im Restplatzverfahren für Ihre Bewerbung möglich war, erhalten Sie keinen Ablehnungsbescheid für die Bewerbung und werden darüber auch nicht gesondert informiert.
Immatrikulation
Den Link zum Online-Immatrikulationsantrag finden sie im Zulassungsbescheid.
Weiterführende Informationen zur Immatrikulation und die Checklisten finden Sie auf den Informationsseiten zur Immatrikulation.
Mit der Absenden des Immatrikulationsantrags erklären Sie die Annahme des Studienplatzes und beantragen die Immatrikulation.