Information und Beratung am Telefon
Online-Informationsveranstaltungen
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare zu folgenden Themen an:
- Online-Bewerbung in das erste Fachsemester
- Zulassung über das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
- Online-Immatrikulation
- Nach der Immatrikulation
ServiceTelefon
Das ServiceTelefon informiert zum Thema Studium an der Universität Hamburg. Für telefonische Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am ServiceTelefon als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Telefonnummer:
+49 40 42838 7000
Sprechzeiten:
- Montag bis Mittwoch 9.30 – 12 Uhr und 13 – 15.30 Uhr
- Mittwoch, d. 17.07.2024 10.30 – 12 Uhr und 13 – 15.30 Uhr
- Donnerstag 12 – 16 Uhr
Folgende Themen werden von anderen Stellen an der Universität Hamburg betreut:
- Bei Fragen zum Studienplan, Lehrveranstaltungen, Leistungsanerkennungen und Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Studienbüro. Ausnahme: Die Erstsemester wenden sich nicht an das Studienbüro, sondern warten auf die Orientierungseinheit. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den o. g. Themen, z. B. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Stundenplan.
- Bei Fragen zu Stine-Zugangsdaten (Passwort/Kennung) wenden Sie sich bitte an die STiNE-Line.
- Studieninteressierte nutzen bitte die Angebote der Zentralen Studienberatung.
FAQ
FAQ zum Thema Bewerbung
- Ich bin Altabiturient*in, habe ich eine andere Bewerbungsfrist?
Als Altabiturient*in haben Sie nur eine vorgezogene Bewerbungsfrist, wenn Sie sich für Medizin, Zahnmedizin und/oder Pharmazie bei Hochschulstart bewerben. Ihre Frist ist dann der 31.05. Für alle anderen grundständigen Studiengänge und Bewerbungsformen endet die Frist für alle am 15.7.
- Ich habe bereits studiert, muss ich mich für ein Zweitstudium anders bewerben?
Wenn Sie sich für Medizin, Zahnmedizin und/oder Pharmazie über Hochschulstart bewerben, gelten für ein Zweitstudium andere Auswahlkriterien, siehe www.uni-hamburg.de/zweitstudium. Für alle anderen Studiengänge wird kein Unterschied zwischen Bewerbungen zum Erst- und Zweitstudium gemacht.
- Ich studiere bereits an einer anderen Hochschule, muss ich mich dort exmatrikulieren, wenn ich mich an der Universität Hamburg bewerben möchte?
Um sich an der Uni Hamburg zu bewerben, müssen Sie sich nicht an Ihrer vorherigen Universität exmatrikulieren. Bei einer erfolgreichen Bewerbung müssen Sie sich bis zum Beginn Ihres ersten Semesters an der Uni Hamburg an Ihrer vorherigen Universität exmatrikulieren. Ausnahmen bilden hierbei die kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge für ein Semester, sowie ein Doppelstudium, siehe www.uni-hamburg.de/ex und www.uni-hamburg.de/doppelstudium.
- Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DOSV) ist es möglich, für bis zu 3 Studiengänge an der Uni Hamburg gleichzeitig zu bewerben. Bei den Studiengängen, die nicht über das DOSV vergeben werden, ist nur eine Bewerbung für einen Studiengang und eine Fächerkombi möglich.
- Ich bin mit meinem Bachelor noch nicht ganz fertig, kann ich mich trotzdem schon auf den Master bewerben?
Es ist möglich, sich auf einen Master zu bewerben, wenn Sie sich in der Endphase Ihres Bachelors befinden. Sie haben die Möglichkeit, ein Semester überschneidend in einem Bachelor- und einem Masterstudiengang eingeschrieben zu sein. Sie müssen Ihren Bachelor bis zum Ende Ihres ersten Mastersemesters abschließen. Anderenfalls verlieren Sie Ihren Master-Studienplatz.
- Ich habe bereits an einer anderen Uni angefangen zu studieren, kann ich zur Uni Hamburg wechseln?
Grundsätzlich ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester an der Uni Hamburg möglich, wenn es freie Plätze im höheren Fachsemester des jeweiligen Studiengangs gibt. Das Gleiche gilt für eine Bewerbung in das Hauptstudium an der Uni Hamburg. Für nähere Infos siehe hier www.uni-hamburg.de/wechsel und kontaktieren sie uns gern.
- Ich studiere bereits an der Uni Hamburg und möchte mein (Haupt-, Neben- oder Unterrichts-)Fach wechseln, wie kann ich das machen?
Ein einfacher Wechsel ist nur in ein zulassungsfreies Nebenfach innerhalb gewisser Fristen möglich, siehe www.unihamburg.de/nebenfach. Für alle anderen Fachwechsel ist eine erneute Bewerbung nötig. Weitere Infos dazu finden sie auf www.uni-hamburg.de/wechsel.
FAQ zum Thema DOSV
- Status Bewerbung – warum steht da nicht “gültig”?
Der Status der Bewerbung ändert sich bei der Uni Hamburg erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist von “eingegangen” zu “gültig”. Den Status “gültig" bekommt Ihre Bewerbung erst, nachdem überprüft wurde, dass die Pflichtbestandteile korrekt vorliegen. Diese Prüfung erfolgt nach Ende der Bewerbungsfrist.
- Meine Zulassung/mein Zulassungsangebot ist verschwunden, wie bekomme ich sie/es zurück?
Während des Dialogorientierten Serviceverfahrens können während der Koordinierungsphase laufend neue Zulassungsangebote für Sie eingehen. Hat Ihre Bewerbung, für die sie ein neues Angebot bekommen, eine höhere Priorität als eine Bewerbung, für die Sie bereits ein Angebot erhalten haben, erlischt das erste Angebot und wird durch das neue ersetzt. Das erloschene Angebot kann nicht zurückgeholt werden, der frei gewordene Platz wird direkt an die nächste Person weitergegeben. Weitere wichtige Infos zum Priorisieren Ihrer Bewerbungen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/dosv.
FAQ zum Thema Internationales
- Muss ich Deutsch können, um an der Uni Hamburg studieren zu können?
Das hängt von dem Studiengang ab, den Sie studieren wollen. Für alle grundständigen Studiengänge müssen Sie Deutschkennnissen nachweisen, mehr Informationen dazu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse. Es gibt einige Masterstudiengänge, für die keine Deutschkenntnisse benötigt werden, stattdessen müssen Sie für diese Englischkenntnisse nachweisen. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Bewerbungsinformationen zu den jeweiligen Masterstudiengängen unter www.uni-hamburg.de/liste-master.
- Kann ich mit einem (Schul-)Abschluss aus dem Ausland an der Uni Hamburg studieren?
Grundsätzlich ist es möglich, mit einem Schulabschluss aus dem Ausland an der Uni Hamburg zu studieren. Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses vornehmen lassen. Diese Anerkennung können Sie bei uns kostenfrei beantragen, sie ist allerdings auch nur für die Uni Hamburg gültig. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/vpd. Sollte die Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Abschluss nicht ausreicht, können Sie ihn gegebenenfalls mit dem Besuch eines Studienkollegs ergänzen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/studienkolleg.
- Ich habe einen Bachelor im Ausland gemacht, kann ich den Master an der Uni Hamburg machen?
Ob Sie mit einem Bachelorabschluss aus dem Ausland einen Master bei uns machen können, hängt von den Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterprogrammes ab. Weitere Infos dazu finden Sie in den jeweiligen Bewerbungsinformationen unter www.uni-hamburg/liste-master.
Telefonische Sprechstunde der Psychologischen Beratung
Jeden Montag von 11 bis 12 Uhr erreichen Sie uns ohne Voranmeldung unter diesen Telefonnummern.
Beeinträchtigt studieren
Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle für Studienbewerber:innen und Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen z. B. körperliche und psychische Erkrankungen, motorische, Sinnes- oder Sprechbeeinträchtigungen sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen.
Wir bieten aktuell eine Telefon-Sprechstunde an. Zudem können individuelle Termine vereinbart werden, die vor Ort oder als Videochat durchgeführt werden können.
Telefonische Sprechstunde der Zentralen Studienberatung
Sie erreichen die Zentrale Studienberatung telefonisch zu folgenden Zeiten:
- Montag - Mittwoch 10 - 12 Uhr
- Donnerstag 13 - 16 Uhr
Telefonnummer: +49 40 42838 7000
Ihr Anruf wird vom ServiceTelefon (siehe oben) entgegengenommen, Sie werden während der genannten Sprechzeiten zur Studienberatung durchgestellt.