Deutsch als Fremdsprache A1-A2
Die Hamburger Volkshochschule (HHVHS) führt im Auftrag der Universität Hamburg Sprachkurse für Deutsch als Fremdsprache durch. Dieses Angebot richtet sich an Erasmusstudierende sowie ausländische Studierende anderer Programme der UHH.
Informationen zu den Kursen:
- Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ist eine Zulassungsvoraussetzung
- die Kurse sind für Erasmus-Studierende der UHH kostenfrei
- Restplatzvergabe an Studierende anderer Hamburger Hochschulen mit Immatrikulationsbescheinigung und aktueller Bankverbindung
- aktuelles Angebot Frühjahr: Intensiv-Deutschkurse im März/April 2025 auf der Niveaustufe A1
- aktuelles Angebot Sommer: Sommersemester Kurse 2025 auf den Niveaustufen A1 und A2
- Abschluss: nach 80%iger Teilnahme und Bestehen der Klausur wird eine Leistungsbescheinigung ausgestellt
Die Sprachkompetenzstufen orientieren sich dabei an dem vom Europarat entwickelten GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Anmeldung
Anmeldefrist semestervorgeschaltete Intensivkurse März/April 2025
Anmeldefrist & Freischaltung des Online-Anmeldeformulars für die semestervorgeschalteten Deutsch-Intensivkurse A1
7. März 2025, 12 Uhr | bis | 17. März 2025, 12 Uhr |
Hinweis: Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in der deutschen Sprache haben, jedoch über keinen aktuellen Nachweis verfügen, absolvieren Sie bitte vor der Online-Anmeldung den Einstufungstest. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Einstufung“ auf dieser Seite.
Anmeldefrist Semesterkurse Sommer 2025
Anmeldefrist & Freischaltung des Online-Anmeldeformulars für die semesterbegleitenden Deutschkurse A1-A2
08. April 2025, 12 Uhr | bis | 17. April 2025, 12 Uhr |
Hinweis: Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in der deutschen Sprache haben, jedoch über keinen aktuellen Nachweis verfügen, absolvieren Sie bitte vor der Online-Anmeldung den Einstufungstest. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Einstufung“ auf dieser Seite.
Hinweise zur Anmeldung
- Die Teilnahme an den Deutschkursen ist anmeldepflichtig.
- Die Anmeldung ist verbindlich, nicht übertragbar und erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular in dem genannten Anmeldezeitraum.
Hinweise zum Anmeldeformular:
- Matrikelnummer: falls nicht bekannt bzw. vorhanden, bitte Eingabe 99999
- Studienbescheinigung: Nachweis der Universität, in welcher Sie immatrikuliert sind; als Mitarbeiter formloses Blatt mit entsprechender Signatur
- Leistungs-/Einstufungsbescheinigung: Leistungsbescheinigung vom Vorkurs bzw. Ergebnis gemäß Einstufungstest (evtl. einscannen oder abfotografieren)
- Eine zeitnahe Rückmeldung per E-Mail bestätigt den Eingang der Anmeldung.
- Bei Übermittlung/Nachreichen der Unterlagen per E-Mail finden Sie unter Kontakt unsere Adresse. Formlose Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
- Die Teilnahmeplätze (22 TN) werden nach Prüfung der Unterlagen nach dem Kriterium des Eingangszeitpunktes der Anmeldung ("First-Come-First-Serve-Prinzip") vergeben.
- Bitte prüfen Sie, ob der Kurs eventuell kostenpflichtig für Sie ist. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ auf dieser Seite.
- Eine Anmelde-/Teilnahmebestätigung wird 3-5 Tage vor Kursbeginn per E-Mail versendet, sofern ein Teilnahmeplatz zugeteilt werden konnte. Die Information über Wartelistenplatz oder Absage erfolgt dann ebenfalls.
- Ein Kurswechsel ist nur nach Rücksprache mit uns möglich.
Einstufung
Der Anfängerkurs, Niveau A1.1, erfordert keine Einstufung. Für die Anmeldung zu einem Kurs auf fortgeschrittenem Niveau, ab A1.2, ist ein aktueller Sprachnachweis notwendig. Die Teilnahme an einem Einstufungstest ist daher erforderlich, sofern Sie innerhalb der letzten 12 Monate keinen Vorgängerkurs aus unserem Programm bzw. keine Einstufung beim Sprachenzentrum absolviert haben. Bitte führen Sie dann den Online-Einstufungstest von Cornelsen unter folgendem Link durch: https://www.cornelsen.de/empfehlungen/sprachtest. Eine Ergebnisübersicht der Einstufung wird Ihnen per E-Mail zugesendet, um diese Ihrer Online-Anmeldung zum Kurs beifügen zu können.
Kursprogramm
Intensivkurse März/April 2025
Die Anmeldefrist für die semestervorgeschalteten Deutsch-Intensivkurse im März/April 2025 beginnt am
07. März 2025, 12 Uhr über das Online-Anmeldeformular (Ende: 17. März 2025, 12 Uhr).
Kursbegleitend finden Sie evtl. weitere Informationen zu den Deutschkursen auf der virtuellen Lernplattform SprachCommSy.
Bitte beachten Sie evtl. aktuelle Änderungen im Kursprogramm. Bis zu Beginn der Anmeldephase sind kurzfristig Änderungen möglich.
Semesterkurse Sommer 2025
Die Anmeldefrist für die semesterbegleitenden Deutschkurse im Sommer 2025 beginnt am
08. April 2025, 12 Uhr über das Online-Anmeldeformular (Ende: 17.04.25, 12 Uhr).
Kursbegleitend finden Sie evtl. weitere Informationen zu den Deutschkursen auf der virtuellen Lernplattform SprachCommSy.
Bitte beachten Sie evtl. aktuelle Änderungen im Kursprogramm. Bis zu Beginn der Anmeldephase sind kurzfristig Änderungen möglich.
Das aktuelle Kursprogramm wird demnächst hier veröffentlicht:
Leistungsnachweis und Credit Points
Die Studierenden erhalten nach Ende des Sprachkurses bei erfolgreicher Kursteilnahme eine Leistungsbescheinigung gemäß ECTS (European Credit Transfer System), welche eine entsprechende Note/Bewertung und die Anzahl der Credit Points (CP) ausweist. Bei Kursen mit 28 UE können 3 CP erworben werden.
Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungspunkten sind die 80%ige Anwesenheit im Kurs und das Bestehen der Klausur mit mindestens 60%.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmerichtlinien & Kursentgelte
Die Deutschkurse sind für Erasmus-, Erasmus-Mundus- und Gaststudierende anderer Programme von den Partneruniversitäten der Universität Hamburg, der HafenCity Universität Hamburg und der Hochschule für Bildende Künste konzipiert. Aber auch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Promovierende der Partneruniversitäten sind herzlich willkommen!
Es gelten die Kursentgelte gemäß der folgenden Übersicht. Bitte beachten Sie dabei die Konditionen für Studierende anderer Hochschulen.
Es werden 4 Teilnehmendengruppen unterschieden:
- Studierende/ Erasmusstudierende der Universität Hamburg
- Promovierende der Universität Hamburg
- Studierende anderer Hochschulen (z.B. HCU, HAW, HfbK), Referendar:innen
- Mitarbeitende, Kontaktstudierende der Universität Hamburg.
Übersicht zu den Entgelten (gültig ab 01.01.2025) je nach Teilnehmendengruppe und Höhe der Unterrichtseinheiten:
Unterrichtseinheiten (UE) |
28 | Platzverteilung pro Kurs |
Gruppe A | entgeltfrei |
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Gruppe B | 48 Euro | |
Gruppe C | 88 Euro |
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Gruppe D | 148 Euro |
Bei Kursbeginn vom 01. bis zum 15. des Monats wird das Entgelt am 8. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn vom 16. bis zum Monatsende wird das Entgelt am 23. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Kosten, die durch mangelnde Deckung, falsche Angaben zur Kontoverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der/des Teilnehmenden und werden mit dem nächsten Einzug vom Konto abgebucht.
Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird einige Tage später die Lastschrift wiederholt und die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Dies geschieht ebenso mit offenen Forderungen aus ausstehenden Überweisungen. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Rücktritt
Die Abmeldung vom Sprachkurs muss grundsätzlich an das Officeteam gerichtet werden. Eine Stornierung gegenüber der Kursleitung ist nicht möglich und kann nicht anerkannt werden. Nichterscheinen gilt ebenfalls nicht als Rücktritt.
Als zahlende:r Teilnehmer:in beachten Sie bitte zusätzlich folgendes:
- Die Stornierung der Anmeldung ohne Zahlungsverpflichtung ist nur bis zu 3 Tage vor Kursbeginn möglich. Diese ist schriftlich an a.krussig"AT"vhs-hamburg.de zu richten oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
- Nach Beginn des Kurses wird das Kursentgelt nur in folgenden Fällen erstattet (gegebenenfalls anteilig):
- durch Attest nachgewiesener Krankheitsfall oder andere schwerwiegende Gründe
- nachweisliche Verschiebung des Stundenplans
Datenschutz
Dem Team der Allgemeinsprachen ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung insbesondere im Rahmen des Besuches der Webseite ein wichtiges Anliegen. Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten und nutzen wir Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben ausschließlich zur Erbringung der Leistungen, für eine optimale Betreuung und zum Zwecke der Qualitätssicherung für die Evaluation.
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Die Kooperationspartner Universität Hamburg (UHH) und Hamburger Volkshochschule (HHVHS) sind gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO für die Durchführung von Sprachunterricht für Allgemeinsprachen und der Abnahme von Sprachprüfungen für Studierende der UHH. Die UHH stellt der HHVHS die Anwendung CommSy als Lernmanagementplattform bereit. Die Anwendung wird parallel für Präsenzveranstaltungen und zur Vereinfachung der Organisation und des Austausches genutzt. Des Weiteren stellt die UHH das System mit der Rolle einer Portalmoderation bereit und unterstützt folgend mit Support. Die HHVHS legt die Räume und Dozentenzugriffe im Zuge der Angebotserstellung selbst an. Die Teilnehmenden-Accounts erzeugen sich im Kontext der Authentifizierung; die Raumzuordnung der Teilnehmenden erfolgt durch die HHVHS. Die HHVHS prüft die Userregistrierungen auf der Plattform und die Zuordnungen User/Kurs. Die HHVHS erbringt qualitätssichernde Maßnahmen im Bereich der Sprachunterrichtsmodule und persönliche sowie Online-Beratung für die Studierenden. Die HHVHS verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung übermittelt werden, zum Zwecke der Qualitätssicherung - einschließlich Kund:innenbefragungen - im Auftrag der UHH. Die Erteilung von maschinell ausgefertigten zertifizierten Leistungsbescheinigungen an die Studierenden nach erfolgreicher Teilnahme gemäß ECTS-Norm und dem Anforderungsprofil der UHH erfolgt auch durch die HHVHS.
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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Durchführung von Sprachunterricht für Allgemeinsprachen. Zu diesem Zweck werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten von Studierenden verarbeitet: Identifikationsdaten, Kommunikationsdaten, Kursnummer, Organisationsdaten, Lehrveranstaltungsteilnahmedaten, Authentifizierungsdaten und Protokolldaten. Die Partner verpflichten sich zur Wahrung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (insb. der DSGVO).
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Soweit nicht nachstehend abweichend vereinbart, gewährleistet jeder Partner die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie durchgeführten Datenverarbeitungen. Jeder Partner ist für die von ihm durchgeführten Verarbeitungen zuständig. Handlungen und Verarbeitungen von Auftragsverarbeitern eines Partners sind diesem Partner zuzurechnen.
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Kontaktaufnahme über das elektronische Kontaktformular ist Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO. Für die Bereitstellung der Benutzerkennungen für die Studierenden und die Nutzung der elektronischen Plattform ist dies Art. 6 Abs. 1 lit e und Abs. 2 DSGVO i.V.m. § 111 Abs. 1 und 7 HmbHG.
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Sofern die Geltendmachung des Betroffenenrechts nicht ausschließlich einem Wirkbereich einer Partei zugeordnet werden kann, sind die Parteien gleichermaßen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen verantwortlich. Die Beantwortung der Betroffenenanfragen gegenüber dem Betroffenen gemäß Art. 12 DSGVO obliegt der Partei, bei welcher die Betroffenenanfrage eingeht.
Soweit sich eine betroffene Person an eine der Parteien in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich, unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung und Beantwortung des Betroffenenrechtes, an die anderen Partei weiterzuleiten. Diese sind verpflichtet, der anfragenden Partei die zur Bearbeitung des Ersuchens notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die zuständigen Ansprechpartner und Datenschutzbeauftragten der Parteien sind:
Ansprechpartner der HHVHS / Datenschutzbeauftragte(r) der Partei 1:
Hamburger Volkshochschule, Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg
Bereich Datenschutz
Schanzenstraße 75-77, 20357 Hamburg
E-Mail: datenschutz@vhs-hamburg.deAnsprechpartner der UHH / Datenschutzbeauftragte(r) der Partei 2:
Datenschutzbeauftragte/r der Universität Hamburg
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
E-Mail: datenschutz@uni-hamburg.deSollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.
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Partner müssen sich unverzüglich und vollständig gegenseitig informieren, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten und/oder der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.
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Die Partner sind jeweils für die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) in ihrem Verantwortungsbereich, einschließlich der an ihrem jeweiligen Standort für die Zwecke des Kooperationsvertrages genutzten Infrastruktur, zuständig. Dies schließt auch die Verantwortung für einen den Anforderungen des Art. 32 DSGVO entsprechenden Übertragungsweg ein. Jeder Partner trägt die Verantwortung für die bei diesem Partner lokal genutzte Infrastruktur einschließlich der Datenbanken. Gesetzliche bestehende Zuständigkeiten bleiben unberührt.
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Die Partner führen für die jeweils von ihnen vorgenommenen Verarbeitungen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Sinne des Art. 30 Abs. 1 DSGVO. Sie unterstützen sich bei dessen Erstellung.
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Den Partnern obliegen für die jeweils von ihnen vorgenommenen Verarbeitungsschritte die aus Art. 33, 34 DSGVO resultierenden Informationspflichten gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw. den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Betroffenen. Sie unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der gesetzlichen Frist von 72 Stunden.
- Die Partner sind für das Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich selbst zuständig, sofern diese notwendig ist.