Informationen für Studieninteressierte des Studiengangs: Lehramt an berufsbildenden Schulen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss im Lehramt an berufsbildenden Schulen zur Immatrikulation eine abgeschlossene dreijährige einschlägige Berufsausbildung (Prüfungszeugnis der Handels- bzw. Handwerkskammer o.ä.) in der gewählten beruflichen Fachrichtung, die 12-monatige Praxiphase beinhaltet zur Immatrikulation nachweisen, alternativ wird die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, in der Regel vor dem Studium abzuleistenden einschlägigen betrieblichen Praktikum, akzeptiert. Ein schon absolviertes Studium ersetzt nicht automatisch die Berufsausbildung bzw. das Praktikum. Als Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne weiteres anerkannt.
Ausnahme: Für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik-Informationstechnik*, Medientechnik*, Bautechnik*, Holztechnik* und Metalltechnik* gilt momentan eine Ausnahmeregelung. Demnach können Bewerberinnen und Bewerber nach Beratung durch die Studienkoordinatorinnen und Studienkoordinatoren auch ohne entsprechende Ausbildung bzw. Betriebspraktikum ein Studium aufnehmen. Das zwölfmonatige Betriebspraktikum ist dann studienbegleitend zu absolvieren.
* integriert in den Teilstudiengang Gewerblich-Technische Wissenschaften
Sollten Sie:
- Zweifel in Bezug auf den inhaltlichen Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und Ihrer abgeschlossenen Ausbildung haben,
- sich noch in der Abschlussphase Ihrer Ausbildung befinden,
- den Nachweis durch z.B. ein Praktikum erbringen wollen, das Sie absolviert haben bzw. studienbegleitend absolvieren wollen,
ist in jedem Fall im Vorwege eine Kontaktaufnahme bzw. Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen an der Universität Hamburg (ZPLA) erforderlich.
Die Unterlagen zur Anerkennung müssen Sie immer auf dem Postwege einreichen – eingesandte Unterlagen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Alle Zeugnisse, Arbeitsnachweise usw. müssen amtlich beglaubigt sein. Im Falle von Bescheinigungen in einer Fremdsprache müssen die Nachweise in deutscher Übersetzung, ebenfalls beglaubigt, vorgelegt werden. Bitte lesen Sie vor der Einreichung in jedem Falle die jeweiligen Merkblätter („Allgemeine Hinweise“ und „Merkblatt für die gewünschte Fachrichtung“).
Um Ihren Antrag adäquat prüfen zu können, reichen Sie Ihre Anerkennungsunterlagen bitte spätestens bis zum 01.06. des Jahres beim ZPLA ein. Nach deren Prüfung wird Ihnen vom ZPLA ein Anerkennungbescheid ausgestellt. Dieser Bescheid muss bei der Immatrikulation an der Universität Hamburg bei der Zulassungsstelle mit eingereicht werden. Die Bewerbung zu den Lehramtsstudiengängen ist nur zum Wintersemester zwischen dem 01.06.-15.07. eines Jahres möglich.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss beraten zu lassen. Hier können Sie zu uns Kontakt aufnehmen.