Vollmacht
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Angelegenheiten an der Universität Hamburg persönlich zu regeln, so können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person ist dann berechtigt, Sie gegenüber der Universität Hamburg in amtlichen Angelegenheiten zu vertreten (z.B. Anträge unterschreiben).
Bitte reichen Sie zusammen mit der Vollmacht jeweils eine Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der Personen ein, die an der Vollmacht beteiligt sind.
Bitte erstellen Sie sich gegebenenfalls mehrere unterschriebene Ausdrucke oder Kopien dieser Vollmacht, da diese auch bei weiteren Besuchen und Nachfragen erneut vorgelegt werden muss.
Sie können den bereit gestellten Vordruck zur Vollmacht verwenden oder ein formloses Schreiben aufsetzen.