bukof kommentiert BAFöG-Änderungsgesetz: Familiengerechtigkeit und Diversität nur halbherzig umgesetzt!
31. Juli 2019, von Stabsstelle Gleichstellung
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Zum 1. August 2019 treten die ersten Änderungen des im Mai 2019 beschlossenen BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft. Dies hat die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) zum Anlass genommen, das BAföG-Änderungsgesetz hinsichtlich der Themen Gleichstellung, Diversität und Vereinbarkeit genauer unter die Lupe zu nehmen und hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Die bukof begrüßt, dass das Änderungsgesetz Entlastungen für Studierende mit Familie vorsieht. So wurde der Kinderbetreuungszuschuss erhöht und auch die im BAföG berücksichtigte Altersgrenze bei den Kindern von Studierenden wurde angehoben. Zudem werden künftig Verzögerungen durch die Doppelbelastung von Verantwortung für Kinder und Ausbildung bis zu diesem Alter der Kinder berücksichtigt.
Mit der Gesetzesänderung wird erstmals auch die Pflege von Angehörigen als Grund für einen verlängerten BAföG-Bezug anerkannt – allerdings nur dann, wenn die Angehörigen mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind.
Zu kritisieren ist aus Sicht der bukof, dass trotz der oben genannten Verbesserungen drängende Themen des Studiums mit Familienverantwortung bei der Gesetzesänderung nicht berücksichtigt wurden. So bleibe demnach das Studieren in Teilzeit bzw. ein Teilzeitstudium nach wie vor nicht förderungsfähig, obwohl insbesondere diese Option die Vereinbarkeit von Fürsorgeaufgaben und Studium unterstützen würde. Ebenfalls wären, laut bukof-Kommentar, die Zeiten für die Mutterschutzfrist im BAföG unberücksichtigt: "Das BAföG wird zwar für drei Monate weitergezahlt, falls Studierende nicht aktiv studieren, allerdings reicht diese Zeitspanne nur für sogenannte Normalgeburten mit einer Schutzfrist von insgesamt 14 Wochen aus. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 18 Wochen. Dieser Zeitraum ist auch zukünftig nicht über das BAföG abgesichert."
Die bukof fordert zudem die Altersgrenze für Studierende mit Familienverantwortung in Gänze abzuschaffen und die Pflege von Angehörigen als Grund für einen verlängerten BAföG-Bezug bereits ab dem Pflegegrad 1 anzuerkennen. So ist, laut bukof, "der Bundestag mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz aus Perspektive der Familiengerechtigkeit und der Diversität unterschiedlicher Lebensentwürfe somit auf halber Strecke stehen geblieben."