Blick in den Präsidialgang, die zukünftige Wirkungsstätte eines/einer neuen Präsidenten/tin, Foto: UHH/PS
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Findungskommission: Stand der Bewerbungen
um das Amt des Universitätspräsidenten bzw. der Universitätspräsidentin
Die Bewerbungsfrist für die vakante Stelle der Universitätspräsidentin bzw. des Universitätspräsidenten lief Mitte September aus: Was folgt jetzt? In der Zeitung war zu lesen, es habe zahlreiche Bewerbungen gegeben; es wurde sogar eine konkrete Anzahl interner Bewerbern und Bewerberinnen genannt. Was sagt Prof Dr. Albrecht Wagner, Vorsitzender des Hochschulrats und der Findungskommission, dazu?
„Ja, es gibt Bewerbungen“ – das und nicht mehr habe er der Zeitung gesagt, so Wagner. Seine Aufgabe als Vorsitzender und Sprecher der Findungskommission, die aus je 4 Mitgliedern des Hochschulrats und des Akademischen Senats (AS) besteht, sehe er darin, das Auswahlverfahren selbst transparent zu machen, aber absolutes Stillschweigen über Namen der Bewerber und Bewerberinnen zu wahren, dies vor allem zum Schutz der Kandidaten und Kandidatinnen. Erst wenn eine geeignete Person für die vakante Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin der Universität gewählt und bestätigt ist, werde der Name bekannt gegeben. Bis dahin sind alle an der Findung Beteiligten zum Stillschweigen verpflichtet.
Aber eines stellte Wagner auf der letzten AS-Sitzung am 24. September fest: Er sei „zufrieden mit der Bewerberlage“. Auf der AS-Sitzung teilte er außerdem Näheres über das weitere Verfahren mit.
Nach Gesprächen mit anderen Universitäten, die erfolgreiche Bewerbungsverfahren durchgeführt haben, ist eine professionelle Personalberatungsfirma eingeschaltet worden, die bei der Ansprache potentieller Kandidaten und Kandidatinnen behilflich ist. Alle Personalentscheidungen liegen in den Händen der Findungskommission.
Der weitere Fahrplan sieht vor, dass Anfang November Gespräche der Findungskommission mit den Bewerbern und Bewerberinnen stattfinden sollen. Dabei sollen 2 bis 3 Kandidaten und Kandidatinnen hervorgehen, die dann Mitte November den Mitgliedern des AS, den Mitgliedern des Hochschulrats und den Dekanen vorgestellt werden. Durch das gemeinsame Tagen der für die Entscheidung relevanten Gremien werden auch die Vertreter und Vertreterinnen aller Statusgruppen der Universität in die Entscheidung mit eingebunden. Die Findungskommission wird nach der Vorstellung der Kandidaten gemäß § 79 Abs. II S. 2 HmbHG dem Hochschulrat eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen. Der Hochschulrat will noch am selben Tag über die Wahl beschließen. Eine Bestätigung der Wahl durch den Akademischen Senat soll dann zeitnah noch im November erfolgen.
Nach welchen Kriterien die Kandidaten ausgewählt werden? Wagner verwies auf die Stellenanzeige, in der gesucht wird nach einer Führungspersönlichkeit mit sehr guter wissenschaftlicher Qualifikation, mit umfangreicher Erfahrung in der Leitung größerer Einheiten im Universitäts- und Wissenschaftsbereich, in der Arbeit mit akademischen Gremien und in internationaler Zusammenarbeit, mit hoher Kommunikationskompetenz und Integrationsfähigkeit. Darüber hinaus aber, so Wagner, sei es wichtig, dass die Person eine klare Vorstellung und konkrete Ziele für die Zukunft der Universität hat.
Red./C. Schulz