Leistungsstipendien für internationale Studierende der Universität Hamburg
Mit dem Leistungsstipendienprogramm setzt sich die Universität Hamburg zum Ziel, fachlich hervorragende und in gesellschaftlichen oder interkulturellen Kontexten engagierte internationale Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Studienabschlüsse zu fördern. Die Vergabe von Leistungsstipendien soll den Geförderten die volle Konzentration auf das Studium ermöglichen und ihnen Gelegenheit geben, ihre Kompetenzen auszubauen.
Förderberechtigt sind Studierende, die
- an der Universität Hamburg in ihrem Fach seit mindestens zwei Semestern immatrikuliert sind und einen Abschluss anstreben (Studierende aus zweijährigen Masterstudiengängen sowie Promovierende können sich bereits nach einem abgeschlossenen Semester bewerben)
- keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- keinen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben (Internationale Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen sind von der Förderung ausgeschlossen)
Förderhöhe / Förderdauer
Die maximale Fördersumme beträgt 930,00 Euro monatlich.
Das Leistungsstipendium wird für die Dauer von zwei Semestern (insgesamt 12 Monate) vergeben.
Eine erneute Bewerbung nach Erhalt des Stipendiums ist möglich. Die maximale Förderdauer beträgt 2 Jahre.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber zur Frist 15. Oktober 2024
Die Ergebnisse der Auswahl mit der Bewerbungsfrist 15. Oktober 2024 werden den Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich Mitte Februar 2025 mitgeteilt.
Bewerbungsfristen
Bewerbungen können zu folgenden Abgabefristen eingereicht werden:
15. April (Förderzeitraum: 1. Oktober - 30. September des Folgejahres)
15. Oktober (Förderzeitraum: 1. April - 31. März des Folgejahres).
Wichtiger Hinweis zur Bewerbungsfrist 15. April 2025:
Folgende Unterlagen müssen Sie bei einer Bewerbung für ein Leistungsstipendium der Programmkoordination an einem der im Abschnitt "Bewerbung" genannten Termine vorlegen (siehe Abschnitt "Bewerbung" für nähere Informationen):
- Nicht-EU-Bürger: Ihr Aufenthaltstitel
- EU-Bürger: Ihr Ausweis sowie Ihre Meldebescheinigung in Deutschland