Das Auswahlverfahren von „hochschulstart.de“
Hinweis: Diese Informationen gelten nur für Bewerber/innen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Bewerbung für die Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) erfordert zwar eine Registrierung bei hochschulstart.de, die Bewerbung erfolgt aber direkt bei der Universität Hamburg. Für diese Studiengänge gelten die Informationen zum Bewerbungsverfahren im DoSV.
Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung über eine Berufliche Qualifikation bewerben sich für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nicht über hochschulstart.de. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wer bewirbt sich bei „hochschulstart.de“?
Deutsche Studieninteressierte und den Deutschen gleichgestellte bewerben sich bei „hochschulstart.de“ (Stiftung für Hochschulzulassung) für das erste Fachsemester für die an der Uni Hamburg angebotenen Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Den Deutschen gleichgestellt sind:
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer/innen)
- Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein und Norwegen
- Bewerberinnen und Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.
Internationale Studieninteressierte, die nicht den Deutschen gleichgestellt sind, bewerben sich direkt an der Uni Hamburg. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Als Bewerber/in mit doppelter Staatsangehörigkeit haben Sie keine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Bewerbungswegen, sondern können sich ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung („hochschulstart.de“) bewerben.
Ebenfalls direkt an der Uni Hamburg bewerben Sie sich für einen Studienplatz im Hauptstudium.
Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation beachten bitte die Hinweise zur Besonderheit Beruflich Qualifizierte.
Bewerbungsfristen
Altabiturient/innen bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester sind diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.1. eines Jahres erworben haben. Für diese Bewerber*innen endet die Bewerbungsfrist bereits am 31.5. für ein Wintersemester. Für alle anderen endet die Frist am 15.7. Bei einer Bewerbung zu einem Sommersemester gibt es für alle Bewerber/innen mit dem 15.1. einen einheitlichen Bewerbungsschlusstermin. Die Universität Hamburg bietet nur zu einem Wintersemester Studienplätze für Studienanfänger/innen an.
Koordinierung der Bewerbungen über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Seit dem Sommersemester 2020 werden die Bewerbungen für die Studiengänge im zentralen Verfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert. Damit ist die Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal Voraussetzung vor Abgabe einer Bewerbung. Es wird damit möglich, sich für mehrere Studiengänge des zentralen Vergabeverfahrens gleichzeitig zu bewerben. Für die Teilnahme am DoSV können bundesweit bis zu zwölf Bewerbungen abgegeben werden. Eine Bewerbung für einen Studiengang im zentralen Vergabeverfahren zählt innerhalb des DoSV als eine Bewerbung, Ortsprioritäten können innerhalb dieser Bewerbung durch die Bewerber/innen festgelegt werden. Informationen zum Bewerbungsprozedere und zu den Abläufen im DoSV sind bei hochschulstart.de zusammengestellt.
Quoten bei der Vergabe über das zentrale Vergabeverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über die im folgenden aufgelisteten Quoten. Die Auswahlverfahren in den unterschiedlichen Quoten werden weiter unten beschrieben. Seit dem Sommersemester 2022 spielt die Wartezeit bei der Vergabe der Studienplätze im zentralen Vergebeverfahren keine Rolle mehr.
Sonderquoten
Zunächst werden je Studienort Studienplätze abgezogen für
- Ausländer/innen, welche Deutschen nicht gleichgestellt sind (5%)
- Zweitstudienbewerber*innen (3%)
- Härtefälle (2%)
- von der Bundeswehr Benannte (für die Studiengänge Medizin (2,2%), Zahnmedizin (1,4%), Tiermedizin (0,1%) und Pharmazie (0,5%))
Das Landesrecht der Bundesländer kann zusätzliche Quoten für Bewerber/innen, die sich verpflichtet haben, in der ärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu werden („Landarztquote“) und für in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen, vorsehen. Das Hamburgische Landesrecht sieht keine „Landarztquote“ vor, für in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen, existiert eine Sonderquote von 0,2%.
Hauptquoten
Von den verbleibenden Plätzen werden vergeben
- 30% je Studienort nach Abiturgesamtnote (Abiturbestenquote)
- 10% nach schulnotenunabhängigen bzw. zusätzlichen Eignungskriterien, die die Hochschulen selbst festlegen (schulnotenunabhängige/zusätzlicheEignungsquote, ZEQ)
- 60% nach Kriterien, die die Hochschulen selbst festlegen (Auswahlverfahren der Hochschulen, AdH)
Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien, die bei der Studienplatzvergabe an der Universität Hamburg berücksichtigt werden, finden Sie im Folgenden sowie auf den Webseiten der Medizinischen Fakultät.
Abiturbestenquote
In der Abiturbestenquote wird eine Rangliste anhand der folgenden Regeln gebildet:
- Die Hochschulzugangsberechtigungen der Bewerber/innen jedes Bundeslandes werden zunächst in Landeslisten gemäß der Punktzahl der Hochschulzugangs-berechtigung gereiht. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die Ableistung eines Dienstes über den Rangplatz, danach das Los. Informationen zu den Diensten, die hier berücksichtigt werden, sind bei hochschulstart.de zusammengestellt: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste
- Anschließend werden diese Ranglisten zu einer deutschlandweiten Gesamtliste vereinigt. Das funktioniert ähnlich wie bei der Vergabe der Bundestagsmandate an unterschiedliche Parteien: Zunächst wird jedem Bundesland basierend auf seiner Bevölkerungszahl und der Anzahl der Bewerber/innen aus dem Bundesland der Anteil an den insgesamt verfügbaren Studienplätzen zugewiesen (das entspricht dem Wahlergebnis der Partei in Prozent), anschließend wird nach einem Höchstzahlverfahren jeweils der nächste Platz der Bundesrangliste an den höchstplatzierten Bewerber auf der entsprechenden Bundeslandrangliste (dies entspricht der Rangliste der Kandidaten einer Partei) vergeben. So erhält jede/r Bewerber/in auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden die Bewerber/innen an den gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte bei der Bewerbung gewählt werden, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber/innen vergeben.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Von den bundesweit verfügbaren Studienplätzen werden nach Zulassung der Abiturbesten 10% nach schulnotenunabhängigen Eignungskriterien vergeben. Landesquoten werden an dieser Stelle nicht gebildet, d.h. alle Bewerber/innen, egal wo sie ihre Berechtigung erworben haben, konkurrieren miteinander. Die Hochschulen legen die Kriterien, nach denen die Studienplätze in dieser Quote vergeben werden, selbst fest. Dabei dürfen berücksichtigt werden:
- das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests
- das Ergebnis eines Gesprächs oder anderer mündlicher Verfahren, die von der Hochschule mit den Bewerber*innen durchgeführt werden, um Aufschluss über deren Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf zu erhalten
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
- besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben.
Auswahlverfahren der Hochschulen
60% der Studienplätze einer Hochschule werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) nach Kriterien vergeben, die die Hochschulen selbst festlegen. Diejenigen, die bereits eine Zulassung in der Abiturbestenquote erhalten haben, werden an dieser Quote nicht mehr beteiligt.
Entscheidend ist, dass es für diese 60% der Plätze kein bundesweit einheitliches Regelwerk mehr gibt, da die Hochschulen und in den Hochschulen wiederum die Fachvertreter/innen einen breiten Spielraum für Auswahlentscheidungen bekommen.
Auswahlverfahren der Universität Hamburg
Die Ranglisten für die Studienplatzvergabe in der zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen werden über Punktevergaben in Auswahlverfahren gebildet, die direkt an der Universität Hamburg (UKE) erfolgen. Die Verfahren sind im Folgenden beschrieben.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): Auswahlkriterien der Uni Hamburg
Es gelten folgende Gewichtungen der Auswahlkriterien für die Zulassung für Humanmedizin und Zahnmedizin über die schulnotenunabhängige Eignungsquote in Hamburg:
- Humanmedizin: 80 Punkte HAM-Nat + 20 Punkte HAM-SJT
- Zahnmedizin: 50 Punkte HAM-Nat + 30 Punkte HAM-Man + 15 Punkte HAM-SJT + 5 Punkte Freiwilligendienst
Eine Übersicht über die Freiwilligendienste, die berücksichtigt werden können, finden Sie unter https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-StudPlVergabeVHAV3Anlage7
Für den Studiengang Pharmazie gelten im Jahr 2022 folgende Auswahlkriterien:
- 45 Punkte Abiturleistung + 45 Punkte HAM-Nat + 10 Punkte abgeschlossene Berufsausbildung
Informationen zu den Berufsausbildungen, die berücksichtigt werden, finden Sie hier: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe21-22/adh/index.html#p=15
Bitte beachten Sie, dass im Auswahlverfahren ausschließlich die hier genannten Kriterien berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH): Auswahlkriterien Medizin
Die Zulassungen in Medizin werden nach dem Ergebnis eines naturwissenschaftlichen Tests (HAM-Nat) und eines Situational Judgement Tests (SJT) in Kombination mit der Abiturnote erteilt. Der HAM-Nat umfasst Fragen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Chemie und Biologie auf Oberstufenniveau. Der SJT besteht aus verschiedenen schriftlichen Situationsbeschreibungen und dazugehörenden Handlungsoptionen, die bewertet werden müssen. Der SJT dient der Testung sozialer Kompetenzen, die für den späteren Beruf als Arzt bzw. Ärztin von Bedeutung sind.
Die maximal erreichbare Punktzahl im HAM-Nat beträgt 40 Punkte, im SJT sind maximal 20 Punkte erreichbar. Der Punktwert der Abiturnote ergibt sich aus einer Vorabpunktzahl, die von Hochschulstart ermittelt wird. Hierfür wird der Bundesrangplatz (s. Abschnitt „Abiturbestenquote“ oben) in eine Vorabpunktzahl von 0-100 umgerechnet. Diese Vorabpunktzahl wird dann linear auf die im jeweiligen Auswahlverfahren verwendete Punktzahl umgerechnet. Für Medizin gilt für die Abiturnote ein Maximalwert von 40 Punkten – die Umrechnung erfolgt also mit dem Faktor 0,4. Die maximal in diesem Verfahren erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt demnach 100 Punkte.
Die Bewerber/innen mit den höchsten Punktsummen erhalten die verfügbaren Studienplätze.
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): Auswahlkriterien Zahnmedizin
Die Zulassungen in Zahnmedizin werden nach dem Ergebnis eines naturwissenschaftlichen Tests (HAM-Nat), eines Drahtbiegetests (HAM-Man) und eines Situational Judgement Tests (SJT) in Kombination mit der Abiturnote erteilt. Der HAM-Nat umfasst Fragen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Chemie und Biologie auf Oberstufenniveau. Der HAM-Man ist ein Test des räumlichen Vorstellungsvermögens. Der SJT besteht aus verschiedenen schriftlichen Situationsbeschreibungen und dazugehörenden Handlungsoptionen, die bewertet werden müssen. Der SJT dient der Testung sozialer Kompetenzen, die für den späteren Beruf als Arzt bzw. Ärztin von Bedeutung sind.
Die maximal erreichbare Punktzahl im HAM-Nat und HAM-Man beträgt 30 Punkte, im SJT sind maximal 15 Punkte erreichbar. Der Punktwert der Abiturnote ergibt sich aus einer Vorabpunktzahl, die von Hochschulstart ermittelt wird. Hierfür wird der Bundesrangplatz (s. Abschnitt „Abiturbestenquote“ oben) in eine Vorabpunktzahl von 0-100 umgerechnet. Diese Vorabpunktzahl wird dann linear auf die im jeweiligen Auswahlverfahren verwendete Punktzahl umgerechnet. Für Zahnmedizin gilt für die Abiturnote ein Maximalwert von 25 Punkten – die Umrechnung erfolgt also mit dem Faktor 0,25. Die maximal in diesem Verfahren erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt demnach 100 Punkte.
Die Bewerber/innen mit den höchsten Punktsummen erhalten die verfügbaren Studienplätze.
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): Auswahlkriterien Pharmazie
Für den Studiengang Pharmazie gelten folgende Auswahlkriterien:
- 45 Punkte Abiturleistung + 45 Punkte HAM-Nat + 10 Punkte abgeschlossene Berufsausbildung
Informationen zu den Berufsausbildungen, die berücksichtigt werden, finden Sie hier: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe21-22/adh/index.html#p=15
Auswahltests – Termine, Gebühren und Vorbereitung
Der HAM-Nat, der HAM-Man MRT und der Situational Judgement Test (SJT) werden jeweils im März eines Jahres durchgeführt. Jede/r Interessierte kann an diesen Tests teilnehmen. Die Testergebnisse des HAM-Nat, des HAM-MRT und des SJT können im Anschluss bei der Bewerbung über hochschulstart.de angegeben werden. Die Anmeldung für die Tests muss im Zeitraum 01.12.– 15.01. hier erfolgen: https://www.auswahltestzentrale.de/ Informationen zu konkreten Terminen finden Sie auf den Webseiten des UKE.
Für die Teilnahme am HAM-Nat wird eine Gebühr von aktuell 75,00€ erhoben. Bewerbende, für die dies eine unzumutbare soziale Härte darstellt, können von der Zahlung des Teilnahmebeitrags befreit werden. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.auswahltestzentrale.de/medicine2022/fees.php
Umfangreiche Informationen zur Vorbereitung auf die Studierfähigkeitstests finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Auswahltestzentrale: https://www.auswahltestzentrale.de/medicine2022/vorbereitung.php
HAM-Nat, HAM-SJT und HAM-Man können wiederholt werden. Testergebnisse können auch für Bewerbungen im Folgejahr verwendet werden. Alternativ zu einer Testteilnahme in Hamburg können die Auswahltests auch in Magdeburg und Greifswald absolviert werden. Der Testort ist dabei unabhängig vom Studienort, den Sie bei Ihrer Hochschulstart-Bewerbung als Wunsch angeben.
Das UKE stellt auf seinen Webseiten eine hilfreiche FAQ-Sammlung zum Auswahlverfahren bereit: https://www.uke.de/studium-lehre/studienentscheidung/auswahlverfahren/h%C3%A4ufige-fragen-(faq).html.
Losverfahren an den Hochschulen im Anschluss an das Auswahlverfahren von hochschulstart.de
Hinweis: Für das Wintersemester 2024/25 wurde kein Losverfahren durchgeführt, da keine freien Studienplätze zur Verfügung standen.
Nur in der seltenen Situation, dass nach Ausschöpfung des Auswahlverfahrens durch hochschulstart.de noch Studienplätze frei bleiben, findet nach Semesterbeginn ein lokales Losverfahren durch die Universität Hamburg statt. Grundsätzlich ist es nicht möglich vorherzusagen, ob ein Losverfahren zustande kommt, da nicht absehbar ist, wie viele Bewerbende nach Semesterbeginn kurzfristig auf ihren Studienplatz verzichten.
Am Losverfahren kann sich jede Person beteiligen, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Eine Bewerbung im Losverfahren ist auch möglich, wenn im Auswahverfahren von hochschulstart.de noch keine Bewerbung abgegeben wurde.
Um am hochschulstart.de-Losverfahren an der Universität Hamburg teilzunehmen, benutzen Sie bitte dieses Formular. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur für Wintersemester und erst ab Bewerbungsbeginn am 01.06. zur Verfügung steht.
Sollte an der Universität Hamburg ein Losverfahren stattfinden, werden Sie nur dann informiert, wenn das Los auf Sie gefallen ist. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung erst nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgt und das Studium kurzfristig aufzunehmen ist.