Ombudsangelegenheiten
Beratung zur guten wissenschaftlichen Praxis und Prävention von wissenschaftlichem Fehlverhalten
Inhalt
Beratungsangebote der Ombudsstelle
Vertrauliche Beratung
Die Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten (Ombudsstelle) ist die erste Anlaufstelle für alle Anfragen zum Thema gute wissenschaftliche Praxis. Ihr Anliegen wird strikt vertraulich behandelt. Auf Ihren Wunsch beraten wir Sie, ohne dass eine Ombudsperson informiert bzw. hinzugezogen wird.
Beschäftigte der Universität Hamburg können Beratungstermine per E-Mail an ombudsstelle"AT"uni-hamburg.de oder telefonisch vereinbaren. Durch die Kooperation mit der HRA besteht auch für Beschäftigte von HRA-Mitgliedshochschulen die Möglichkeit, einen Beratungstermin in der Ombudsstelle wahrzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über das Anfrageformular der HRA.
Einzelcoaching zur Prävention und Deeskalation
Wenn Sie sich in einer konkreten Konfliktsituation befinden, aber dennoch keine Vermittlung durch die Ombudsperson wünschen, können Sie ein Coaching im Sinne einer unterstützenden Konfliktbegleitung in Anspruch nehmen.
Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass gerade aus Unsicherheit, Unkenntnis oder unter stark empfundenem Druck Fehler gemacht werden, die den Betreffenden im ungünstigsten Fall als wissenschaftliches Fehlverhalten ausgelegt werden können. Dem kann durch eine professionelle Begleitung, die ggf. auch über einen längeren Zeitraum erfolgen kann, präventiv entgegengewirkt werden.
Kontakt
Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten
Von-Melle-Park 5
Aufgang A, Raum 3049
20146 Hamburg
Tel. +49 40 42838-3564
E-Mail: ombudsstelle"AT"uni-hamburg.de
Ombudskollegium
Für Anfragen an das Ombudskollegium nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Ombudskollegium zur Prävention von wissenschaftlichem Fehlverhalten
Um wissenschaftlichen Unredlichkeiten frühzeitig begegnen zu können und sie im besten Fall gar nicht erst entstehen zu lassen, setzt die Universität Hamburg Ombudspersonen als Ansprechpersonen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und für Hinweise auf mögliches Fehlverhalten ein. Ihre Anfragen und Hinweise werden strikt vertraulich behandelt.
Für die erste Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Anfragen an das Ombudskollegium.
Ständiger Expertenausschuss
Wenn die Prüfung eines Hinweises durch das Ombudskollegium einen hinreichenden Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ergeben hat, wird die Angelegenheit an den Ständigen Expertenausschuss weitergegeben. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe zu klären, ob sich ein solcher Verdacht bestätigt. In dem Fall prüft der Ausschuss auch die gebotenen Möglichkeiten einer Sanktionierung.
Eine Auflistung möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die eine Abgabe an den Ständigen Expertenausschuss erforderlich machen, finden Sie am Ende der Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis (PDF), in der außerdem auf den Kodex der Wissenschaftsfreiheit der UHH hingewiesen wird.
Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Vertraulichkeit als oberstes Gebot
Das oberste Gebot der Ombudsarbeit ist die Wahrung der Vertraulichkeit: Alles, was Sie als ratsuchende oder hinweisgebende Person einem Mitglied des Ombudskollegiums berichten, wird absolut vertraulich behandelt. Außerdem nehmen die Ombudspersonen diese Aufgabe unabhängig und nicht weisungsgebunden wahr. Sie sind neutral und unbefangen. Sofern sich im Verlauf der Schilderung eine mögliche Befangenheit ergibt, wird diese umgehend offengelegt. Es ist dann gewährleistet, dass eine andere Ombudsperson sich stattdessen mit der betreffenden Angelegenheit befassen kann.
Die Neutralität der Ombudspersonen bedeutet zugleich eine Allparteilichkeit in dem Sinne, dass die Argumente und Sachdarstellungen aller Beteiligten gleichermaßen gehört und berücksichtigt werden.
Beschreibung der üblichen Vorgehensweise
Das Ombudskollegium der UHH orientiert sich an der Vorgehensweise des überregionalen Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“. Der erste Kontakt erfolgt über die Ombudsstelle. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular für Anfragen an das Ombuskollegium.
Über das Formular können Sie ein Beratungsgespräch in der Ombudsstelle oder mit einer Ombudsperson vereinbaren. Wenn es konkrete Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten gibt, fassen Sie diese bitte so aussagekräftig wie möglich schriftlich zusammen und fügen Sie idealerweise Nachweise hinzu. Es wird dann zunächst eine inhaltliche Vorprüfung durchgeführt um festzustellen, welche weiteren Schritte angemessen bzw. notwendig sind. Diese werden mit Ihnen abgesprochen. Ohne Ihr explizites Einverständnis kann die Ombudsperson keine weitergehende Sachverhaltsprüfung vornehmen.
Sofern Sie als hinweisgebende Person Ihr Einverständnis erteilt haben, mit der oder den Person(en), auf die sich Ihr Hinweis bezieht, Kontakt aufzunehmen, werden diese um entsprechende Stellungnahmen gebeten, damit sich die Ombudsperson ein möglichst umfassendes Gesamtbild des Sachverhaltes machen kann. Im weiteren Verlauf können gemeinsame Gespräche mit den Beteiligten zu einer Konfliktklärung und -lösung beitragen.