Wiedereinschreibung
Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt.
Wichtige Gründe gemäß §3 Abs. 3 der Immatrikulationsordnung sind:
- schwere Erkrankung
- Kindererziehung (bis zu 3 Jahre)
- Pflege von Angehörigen (bis zu 3 Jahre)
- soziale Notlage
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Übernahme einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Entwicklungshelfer:in
- Übernahme einer Dienstpflicht (bis zu 3 Jahre)
- zeitweilige Fortsetzung des Studiums an einer ausländischen Hochschule
Um die Wiedereinschreibung in einem Bachelor- oder Masterstudiengang zu beantragen, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
- Formloser Antrag mit Begründung, warum das Studium nicht fortgesetzt werden konnte
- Nachweise / Belege zu den aufgeführten Gründen (z.B. Ärztliche Bescheinigung, Geburtsurkunde Kind)
Sie können den Antrag jederzeit und unabhängig von den regulären Bewerbungsfristen stellen. Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Es ist empfehlenswert, dass Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen. So erhalten Sie rechtzeitig zu Semesterbeginn die Semesterunterlagen. Beachten Sie bei der Planung auch die Anmeldephasen des kommenden Semesters.
Um immatrikuliert zu werden, müssen Sie entweder gesetzlich krankenversichert sein oder sich von einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte lesen Sie unsere Hinweise zur Krankenversicherung.
Sonderfall Rechtswissenschaft St.E.
Nach Vorlage der oben genannten Unterlagen 1 bis 3 erhalten Sie einen Vordruck ("Laufzettel"), den Sie im Fachbereich Rechtswissenschaften ausfüllen lassen und beim Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten einreichen. Der ausgedruckte Vordruck entspricht einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst dann kann die erneute Immatrikulation erfolgen.
Für den Studiengang Rechtswissenschaft verlängert sich daher auch die empfohlene Vorlaufzeit.