Kooperation zwischen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität Hamburg
Inhalt
Ein im März 2005 unterzeichneter Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten Kiel und Hamburg ermöglicht den Studierenden die wechselseitige Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Bitte beachten Sie: Der ausgefüllte Registrierungsbogen für die Universität Hamburg ist bis spätestens 31. März für ein Sommersemester und bis zum 30. September für ein Wintersemester zu stellen. Die Studierenden erhalten eine Kopie des Bogens zum Nachweis ihres Status.
Umfang
- Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der jeweils anderen Universität wird zum Zwecke der Ergänzung eines Studienschwerpunktes ermöglicht. Umfasst ist der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, mit denen das Lehrangebot der eigenen Universität abgerundet bzw. vertieft werden soll. Die Möglichkeit ganze Fächer oder Studienphasen an der jeweils anderen Universität zu studieren besteht dem gegenüber nicht.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Lehrveranstaltungen nur nach Maßgabe vorhandener Plätze besucht werden
Es ist davon auszugehen, dass in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie in den Lehrveranstaltungen des Pflichtcurriculums keine freien Plätze vorhanden sind.
Registrierung
Studieninteressierte verwenden STiNE für die Registrierung zu Lehrveranstaltungen. Über den Link gelangen Sie zur Online-Bewerbung der Uni Hamburg, es handelt sich aber nicht um eine Bewerbung, sondern nur um einen Registrierungsvorgang.
Bitte legen Sie sich bei STiNE ein Account an und suchen Sie anschließend in der Online-Bewerbung unter "Abschluss" nach "Kooperationsstudien", dann finden Sie das Formular zur Registrierung.
Nehmen Sie bitte vor der Registrierung Kontakt zum Studienbüro des Fachs auf, dem die Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, zugeordnet ist, da Sie im Formular eine durch das Studienbüro ausgestellte Genehmigung für den Besuch der ausgewählten Lehrveranstaltung hochladen müssen.
Für Lehrveranstaltungen der Fakultät für Betriebswirtschaft nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular und senden Sie dieses ausgefüllt an das Studienbüro BWL.
Versicherung
Nach Auskunft der Landesunfallkassen besteht für die Studierenden, die im Rahmen des Kooperationsvertrages an der jeweils anderen Universität studieren, Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz besteht auch für die durch das Studium veranlassten Wege bzw. Fahrten.