Doppelstudium
Ein Doppelstudium bedeutet, dass zwei Studiengänge gleichzeitig studiert werden. Dabei wird in beiden Studiengängen ein Abschluss angestrebt.
Begründete Ausnahmefälle für die zeitgleiche Aufnahme zweier Studiengänge bzw. die Hinzunahme eines zweiten Studiengangs unter Beibehaltung des bisherigen ersten Studiengangs sieht die Universität Hamburg nur dann gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.
- Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, sich im Rahmen eines Doppelstudiums für das erste Fachsemester zweier grundständiger Studiengänge (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) zu bewerben. Wenn Sie beabsichtigen, zwei grundständige Studiengänge im Rahmen eines Doppelstudiums zu studieren, müssen Sie zunächst einen der beiden Studiengänge beginnen und können sich für den zweiten Studiengang erst zeitversetzt im nächsten Bewerbungsverfahren mit dem entsprechenden Doppelstudienantrag bewerben. |
Antrag auf ein Doppelstudium
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen). Ist einer der Studiengänge eine Lehramtsstudiengang, benötigen Sie eine Bestätigung des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsstudiengänge.
Die Unterlagen müssen Sie, je nach Bewerbungskonstellation (s. unten unter "Bewerbung"), entweder innerhalb der Bewerbungsfrist als Upload im Sonderantrag oder per Kontaktformular im Rahmen der Immtrikulation einreichen.
Bewerbung für ein Doppelstudium
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doppelstudium an der Universität Hamburg ist zunächst die reguläre Zulassung in beiden Studiengängen.
Je nachdem, ob Sie sich für die Studiengänge Ihres Doppelstudiums über “hochschulstart.de“ (betrifft nur Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) oder direkt an der Universität Hamburg bewerben und ob Sie das Doppelstudium zeitgleich oder zeitversetzt aufnehmen wollen, bestehen für die Bewerbungs- und Einschreibungsformalitäten unterschiedliche Regelungen, die Sie im Weiteren finden.
Dabei werden Bewerbungen im Rahmen des DoSV im Kontext eines Doppelstudiums genauso behandelt wie Bewerbungen an der Universität Hamburg, die nicht über das DoSV erfolgen.
Bewerbung für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie und einen anderen Studiengang
Sofern einer der Studiengänge dem zentralen Vergabeverfahren von "hochschulstart.de" unterliegt (gilt nur für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) und der andere nicht, werden bei gleichzeitiger Bewerbung beide Bewerbungen regulär in den jeweiligen Vergabeverfahren berücksichtigt.
Der Antrag auf Doppelstudium muss in dem Fall erst im Rahmen der Einschreibung an der Universität Hamburg eingereicht werden, sofern Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten haben.
Im Falle einer Ablehnung des Antrags haben Sie die Wahl, für welchen der beiden Studiengänge Sie sich einschreiben lassen wollen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie bereits für einen Studiengang des Hamburger Vergabeverfahrens eingeschrieben sind und einen "hochschulstart.de"-Studiengang hinzunehmen wollen.
Sind Sie bereits für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie eingeschrieben, bewerben Sie sich für den zweiten Studiengang regulär über die Online-Bewerbung und reichen den Antrag auf das Doppelstudium mit Ihrer Bewerbung ein.
Bewerbung für zwei Studiengänge aus der Gruppe Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie
Wenn beide Studiengänge über das zentrale Vergabeverfahren von “hochschulstart.de“ vergeben werden, so lässt dieses nur eine zeitversetzte Bewerbung zu. Der Antrag auf Doppelstudium ist erst im Rahmen der Einschreibung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, sich im Rahmen eines Doppelstudiums für das erste Fachsemester zweier grundständiger Studiengänge (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) zu bewerben.
Bewerbung für alle anderen Studiengänge
Parallele Bewerbung für zwei Studiengänge
Wenn beide Studiengänge direkt von der Universität Hamburg oder im DoSV vergeben werden und Sie sich gleichzeitig bewerben möchten, können Sie sich über die Online-Bewerbung nur für einen der Studiengänge bewerben. Im Antrag auf das Doppelstudium muss dann der weitere Studiengang benannt werden. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, sich im Rahmen eines Doppelstudiums für das erste Fachsemester zweier grundständiger Studiengänge (d.h. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) zu bewerben.
Sonderanträge zur Bewerbung können Sie nur für den Studiengang stellen, für den Sie sich online bewerben, nicht aber für den im Antrag benannten Studiengang.
Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie das Doppelstudium aufnehmen. Bitte stellen Sie in dem Fall für beide Studiengänge einen Antrag auf Immatrikulation. Sollten Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie wählen, welchen Studiengang Sie aufnehmen möchten.
Erhalten Sie nur für einen der beiden Studiengänge eine Zulassung, ist der Antrag auf Doppelstudium gescheitert. Sie können dann das Studium des Studiengangs aufnehmen, für den Sie eine Zulassung erhalten haben.
Sollten Sie für beide Studiengänge eine Ablehnung erhalten, können Sie kein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen.
Bewerbung für einen zusätzlichen Studiengang
Sofern Sie bereits für einen Studiengang eingeschrieben sind und sich für einen weiteren Studiengang bewerben, bewerben Sie sich für diesen über die Online-Bewerbung und stellen zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung den Antrag auf Doppelstudium als Sonderantrag (in der Online-Bewerbung zu finden).
Auch der Sonderantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch abgeschickt werden.
Sollten Sie für den Studiengang eine Zulassung erhalten und Ihr Antrag bewilligt werden, können Sie das Doppelstudium aufnehmen. Sollten Sie für den weiteren Studiengang eine Zulassung erhalten, aber Ihr Antrag für ein Doppelstudium abgelehnt werden, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr bestehendes Studium weiterführen oder den Studiengang wechseln möchten.
Wenn Sie Ihr bestehendes Studium weiterführen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, stellen Sie bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheid einen Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang. Sie werden dann mit der Immatrikulation für den neuen Studiengang aus Ihrem vorherigen Studiengang exmatrikuliert.
Sollten Sie für den bisherigen Studiengang nicht an der Universität Hamburg, sondern an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sein, müssen Sie der Universität Hamburg mit der Immatrikulation versichern, dass Sie sich bis spätestens zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg an anderen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen exmatrikulieren werden. Die Erklärung hierüber geben Sie innerhalb des Online-Immatrikulationsantrags ab. Ein formaler Nachweis durch eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist nicht erforderlich.
Sollten Sie für den Studiengang eine Ablehnung erhalten, ist der Antrag auf Doppelstudium nachträglich gescheitert, da die Aufnahme des Doppelstudiums an die Bedingung geknüpft ist, dass eine reguläre Zulassung für den zusätzlichen Studiengang erfolgt.
Kein Doppelstudienantrag bei kurzfristiger Überschneidung der Studiengänge
Kein Antrag auf ein Doppelstudium ist erforderlich, wenn sich Ihr aktuelles Studium in der Abschlussphase befindet und gleichzeitig ein anschließendes Studium aufgenommen werden soll.
Diese kurzfristige Überscheidung zweier Studiengänge ist im Rahmen der Immatrikulation direkt im Online-Immatrikulationsantrag für den neuen Studiengang anzugeben.
Kein Doppelstudienantrag bei Promotion
Es muss kein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden, wenn Sie parallel studieren und promovieren möchten.
Kein Doppelstudienantrag bei weiterbildenden Masterstudiengängen
Für ein paralleles Studium zweier Studiengänge, von denen mindestens einer ein weiterbildender Masterstudiengang ist, muss kein Antrag auf ein Doppelstudium gestellt werden.
In diesem Fall schreiben Sie bitte nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung eine kurze Nachricht über das Kontaktformular, in der Sie uns mitteilen, dass Sie beide Studiengänge parallel studieren möchten. Dies betrifft die auf dieser Seite aufgeführten Studiengänge.
Doppelstudium an zwei Hochschulen
Es ist auch ein Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen möglich. Hier gibt es verschiedene Konstellationen:
- Sind Sie bereits an der Universität Hamburg eingeschrieben und möchten das zweite Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen, müssen Sie an der Universität Hamburg keinen Antrag auf ein Doppelstudium stellen - in dem Fall entscheidet die andere Hochschule über die Möglichkeit des Doppelstudiums.
- Sind Sie bereits an einer deutschen Privathochschule oder einer Hochschule im Ausland eingeschrieben und möchten das zweite Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, ist bei der Universität Hamburg ebenfalls kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich.
- Sind Sie bereits an einer anderen deutschen öffentlichen Universität eingeschrieben und wollen an der Universität Hamburg das zweite Studium aufnehmen, müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität Hamburg den entsprechenden Antrag auf das Doppelstudium stellen.
- Sind Sie an keiner Universität eingeschrieben, aber bewerben sich gleichzeitig an der Universität Hamburg und einer anderen Universität um zwei verschiedene Studiengänge, die sie im Doppelstudium absolvieren möchten, müssen Sie ebenfalls bei der Online-Bewerbung an der Universität Hamburg einen Antrag stellen.
In jedem Fall sollten Sie sich auch bei der anderen Hochschule nach den dortigen Bestimmungen erkundigen, die von denen der Universität Hamburg abweichen können.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks beraten zu lassen.
Alternativen zu einem Doppelstudium
Auch wenn der zeitgleiche Beginn eines Doppelstudiums formal möglich sein sollte, ist dieser nicht generell empfehlenswert, da der Studienbeginn im allgemeinen bereits herausfordernd sein kann. Auch lässt sich bei einer zeitversetzten Aufnahme eines Doppelstudiums leichter überprüfen, ob für die eigenen Ziele ein Doppelstudium wirklich erforderlich ist und ob die Auslastung durch einen Studiengang noch genug Raum dafür lässt.
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass es als Nebenfach gewählt wird oder dass Lehrveranstaltungen aus diesem Studiengang im Wahlbereich besucht werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche teilzunehmen, sofern diese dafür freigegeben sind. Ein Abschluss kann auf diese Weise aber nicht erreicht werden.