FAQ zum Zentralaustausch
Wie und wann bewerbe ich mich für das Zentralaustauschprogramm?
In jedem akademischen Jahr finden zwei Bewerbungsrunden im November und Mai statt, in denen unterschiedliche Partnerhochschulen zur Wahl stehen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist ca. 9 Monate vor Austauschbeginn liegt.
Bewerbungsfrist 31. Mai (für einen Austausch ab Frühjahr des Folgejahres):
Australien, Brasilien, Chile, Japan, Südafrika
Bewerbungsfrist 30. November (für einen Austausch ab Herbst des Folgejahres):
China, Indien, Indonesien, Kanada, Mexiko, Südkorea, Taiwan, Thailand, USA, Vereinigtes Königreich
Das Bewerbungsportal ist jeweils vom 1. bis 31. Mai bzw. 1. bis 30. November freigeschaltet, außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich. Eine Auswahlkommission begutachtet alle vollständigen, fristgerecht eingegangenen Bewerbungen und schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für die Austauschplätze vor. Über die endgültige Zulassung entscheiden allein die Partnerhochschulen.
Wie und wann bewerbe ich mich an der Partnerhochschule?
Die Bewerbung an den jeweiligen Partnerhochschulen findet gesondert zur Bewerbung für das Zentralaustauschprogramm statt. Sofern Sie seitens des Zentralaustauschs für einen Austauschplatz an einer Ihrer Wahluniversitäten ausgewählt wurden, werden Sie in einem nächsten Schritt von der Abteilung Internationales nominiert. Im Anschluss daran kontaktiert Sie die Partnerhochschule und informiert Sie über die weiteren Bewerbungsschritte (manche Partnerhochschulen kontaktieren auch uns und wir leiten die Informationen an Sie weiter).
Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer Nominierung für Ihre Zweit- oder Drittwahl ggf. Ihre Bewerbungsdokumente für die neue Gastuniversität anpassen müssen. Über die endgültige Zulassung entscheiden allein die Partnerhochschulen.
Welche Vorteile hat die Teilnahme am Zentralaustauschprogramm?
Durch eine Nominierung im Rahmen des Zentralaustauschs werden Ihnen in der Regel die Studiengebühren an der Gasthochschule erlassen. Darüber hinaus erhalten Sie administrative Unterstützung und Betreuung sowohl seitens der Universität Hamburg als auch seitens der Gasthochschule, bevorzugten Zugang zu Wohnheimplätzen bzw. eine Wohnheimgarantie sowie in einigen Fällen auch Teilstipendien der Gasthochschulen.
Wie viele Austauschplätze gibt es?
Die Zahl der vereinbarten Plätze ist je nach Partnerhochschule unterschiedlich – generell sind zwischen 1 und 6 Plätze pro Jahr vereinbart (s. Partnerhochschulen).
Kann ich mein Fach auch an der Partnerhochschule studieren?
Prüfen Sie auf der Homepage der Partnerhochschule, ob Ihr Fach dort angeboten wird. Prüfen Sie darüber hinaus, ob es ggfs. eine Fächerbeschränkung für Austauschstudierende der Partnerhochschule gibt (s. Partnerhochschulen). Dies trifft an einigen Partnerhochschulen vor allem in den Fächern Medizin sowie Rechtswissenschaft zu. In Zweifelsfällen wenden Sie sich gern an das Team Auslandsstudium(zentralaustausch"AT"uni-hamburg.de).
Für folgende Partnerhochschulen können Sie sich nur bewerben, wenn Sie schon im Masterprogramm sind:
- Johns Hopkins University
- University of California, Berkeley
- University of Kansas
Kann ich mich für einen Austauschplatz im Masterstudium bewerben, wenn ich meinen Bachelorabschluss noch nicht habe?
In Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Zentralaustausch-Koordination können Bewerbungen für einen Austauschplatz im Master ohne Bachelorabschluss zugelassen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Der Abschluss muss während des laufenden Semesters erfolgen.
- Sie reichen eine Vorabzulassung zum Master oder zumindest eine Bestätigung (z.B. von Ihrem Studienbüro) ein, die besagt, dass angesichts des Studienverlaufs und der bisherigen Noten eine Zulassung zum Master sehr wahrscheinlich ist.
- Zum Zeitpunkt der Nominierung an der Partnerhochschule (i.d.R. etwa 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts) muss der Bachelor abgeschlossen sein (Nachweis durch Transcript). Die Verantwortung dafür, dass alle für die Bewerbung an der Gasthochschule erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorliegen, liegt bei Ihnen.
Kann ich mich für mehr als eine Partnerhochschule bewerben?
Sie haben die Möglichkeit, sich für max. drei Partnerhochschulen der aktuellen Bewerbungsrunde zu bewerben. Eine solche Mehrfachbewerbung kann Ihre Chancen auf einen Austauschplatz erhöhen, ist aber nur empfehlenswert, wenn ein Studienaufenthalt an allen gewählten Partnerhochschulen auch sinnvoll für Sie ist. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auf Ihre Erstwahl aus (falls Sie mit Ihrer Zweit- oder Drittwahl erfolgreich sind, müssen Sie ggf. nachträglich einige Bewerbungsdokumente anpassen). Bitte achten Sie darauf, dass die Bewerbungsvoraussetzungen auch für Ihre Zweit- und Drittwahl erfüllt sind (z.B. Fächerangebot, Sprachvoraussetzungen).
Was ist ein Motivationsschreiben?
Im Motivationsschreiben begründen Sie Ihr Vorhaben im Ausland. Das ist für Ihre Bewerbung wichtig, da der Auswahlausschuss hier genaueres über Ihre persönlichen und akademischen Beweggründe für den geplanten Auslandsaufenthalt erfahren kann. Ihr Auslandsaufenthalt sollte in Zusammenhang mit Ihrem Studienschwerpunkt stehen. In der Begründung können folgende Punkte erwähnt werden:
- Kurze Darstellung Ihrer Person (z.B. persönlicher Hintergrund und akademische Entwicklung, Interessen/Ziele, außerfachliche Qualifikationen, Engagement inner- oder außerhalb der Universität)
- Darstellung und Begründung Ihres Vorhabens (Wie passt das Vorhaben in Ihren Studienverlauf? Gründe für die Wahl Ihrer Zieluniversität? Wie ist der Stand Ihrer Vorbereitungen (z.B. Sprachkenntnisse)? Welche Perspektiven eröffnen sich für Sie durch das Vorhaben?)
Der reine Spracherwerb stellt - außer bei Studienaufenthalten von Philologinnen bzw. Philologen – in der Regel keine hinreichende Begründung für einen Auslandsaufenthalt dar, da von Ihnen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erwartet werden, um das fachliche Studium im Ausland ohne größere sprachliche Probleme zu bewältigen.
Was ist bei den Transcripts of Records zu beachten?
Das Transcript of Records, eine aktuelle Übersicht über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen, erhalten Sie in Ihrem Studienbüro oder Prüfungsamt. Bitte reichen Sie eine deutsche Version (alternativ: aktuelle STiNE-Leistungsübersicht) und eine englische Version (Mexiko: deutsch und spanisch) ein. Sollte Ihr Studienbüro oder Prüfungsamt keine (englischen) Transcripts ausstellen, reichen Sie bitte stattdessen eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Büros ein. Masterstudierende im 1. Semester reichen (neben ihrem BA-Abschlusszeugnis mit Noten, deutsch und englisch) die aktuelle STiNE-Kursübersicht ein.
Was mache ich, wenn mir das TOEFL- oder IELTS-Sprachzertifikat zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt?
Um für einen Austauschplatz ausgewählt zu werden, müssen Sie gute Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache nachweisen. Viele Partnerhochschulen fordern ein TOEFL- oder IELTS-Zertifikat (s. Partnerhochschulen).
Informationen zum IELTS-Test: British Council. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, da Testtermine oft lange im Voraus ausgebucht sind und die Zusendung des Zertifikats vier Wochen dauern kann. Sollte Ihnen das TOEFL/IELTS-Testergebnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, reichen Sie stattdessen vorläufig einen Sprachnachweis des Sprachenzentrums. sowie einen Nachweis über Ihre TOEFL/IELTS-Testteilnahme ein (bitte verwenden Sie ausschließlich den verlinkten DAAD-Sprachnachweis, ein Einstufungstest reicht NICHT aus). Wenn Sie im Haupt- oder Nebenfach eine Sprache studieren, können Sie sich den Sprachnachweis auch durch Ihre Sprachlektorinnen und -lektoren ausstellen lassen.).
Hinweis: Der TOEFL iBT® Special Home Edition ist für die Bewerbung zugelassen. Nähere Informationen hierzu sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie über die offizielle ETS-Website.
Sprachzeugnisse dürfen beim Antritt des Auslandsaufenthaltes an der Partnerhochschule nicht älter als zwei Jahre sein.
Kann ich mich für den Zentralaustausch bewerben, wenn ich gesundheitliche Beeinträchtigungen habe?
Ja, Bewerbungen von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind möglich und werden ausdrücklich begrüßt. Da unsere Partnerhochschulen unterschiedliche Möglichkeiten bieten, z.B. hinsichtlich barrierefreier Unterkunft, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und bereits vor der Bewerbung Kontakt zu uns aufzunehmen, damit wir Sie beraten können. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.
Was ist bei den Fachgutachten zu beachten, und wer darf sie erstellen?
Für den Zentralaustausch sind zwei Fachgutachten in englischer Sprache notwendig. Bitte verwenden Sie ausschließlich das für den Zentralaustausch vorbereitete Formular, da nur so alle erforderlichen Informationen für den Auswahlausschuss vorliegen. Fachgutachten müssen immer für das aktuelle Vorhaben ausgestellt sein. Die Fachgutachten dürfen bis spätestens 10. Juni (Mairunde) bzw. 10. Dezember (Novemberrunde) nachgereicht werden. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Fachgutachten.
Fachgutachten für den Zentralaustausch können durch Ihre Professorinnen bzw. Professoren oder auch durch andere promovierte Hochschullehrende der Universität Hamburg ausgestellt werden, die Lehrveranstaltungen in Ihrem Studienfach während eines gesamten Semesters verantwortlich durchführen/durchgeführt haben. Sprachlektorinnen und -lektoren sowie nicht-promovierte Lehrende werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Team Auslandsstudium als Fachgutachter/in akzeptiert. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an das Team Auslandsstudium(zentralaustausch"AT"uni-hamburg.de). Für den Zentralaustausch darf höchstens eines der Fachgutachten von promovierten Hochschullehrenden ausgestellt werden, die keine Angehörigen der Universität Hamburg sind.
Was muss ich zur Finanzierung wissen?
Das Wichtigste zuerst: Auslandssemester im Zentralaustausch werden nicht wie Erasmus-Aufenthalte automatisch bezuschusst. Falls Sie finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung benötigen, lesen Sie daher bitte unsere Informationen zur Finanzierung.
Bedenken Sie, dass vor der Ausreise Kosten für Flug, Visum, Versicherungen, Impfungen, etc. auf Sie zukommen. Als Austauschstudierende im Zentralaustausch werden Ihnen die Studiengebühren an der Gasthochschule erlassen, Sie zahlen aber i.d.R. einen Verwaltungs- bzw. Semesterbeitrag (für visiting research students gelten ggfs. andere Regelungen). Die Höhe der Lebenshaltungskosten vor Ort, z.B. für Wohnung, Ernährung, Kleidung und Freizeitgestaltung können Sie den Informationen zu den jeweiligen Partnerhochschulen entnehmen. Auch die Erfahrungsberichte liefern Anhaltspunkte und Tipps. Zusätzlich hierzu finden Sie auf den Länderinformationsseiten des DAAD Informationen sowie weiterführende Links und Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erhöhte Kosten entstehen können, z.B. durch Mietkaution. Auch wird bereits bei der Visumsbeantragung ein Finanzierungsnachweis für die Dauer des Aufenthalts benötigt, z.B. durch Kontokopie oder Bürgschaft der Eltern. Informationen dazu übersenden die Partneruniversitäten vor der Bewerbung oder werden Ihnen von der visumsaustellenden Behörde mitgeteilt.
Werden im Auswahlverfahren besondere Lebensumstände berücksichtigt?
Zur Wahrung der Chancengerechtigkeit können besondere individuelle Lebensumstände, die sich z.B. nachteilig auf den Studienverlauf oder auf die Möglichkeit, sich neben dem Studium ehrenamtlich zu engagieren, ausgewirkt haben, bei der Bewertung berücksichtigt werden, falls Sie dies wünschen und hierzu in Ihrer Bewerbung nachvollziehbare Angaben machen. Beispiele sind länger andauernde oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, soziale oder ethnische Herkunft.
Was ist beim Learning Agreement zu beachten?
Im Learning Agreement für den Zentralaustausch halten Sie Ihre Kursplanung für das Auslandsstudium fest und zeigen damit, dass Sie sich mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt und den Aufenthalt fachlich geplant haben. Das Learning Agreement wird durch Sie selbst und die zuständigen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren, Studienbüros oder Prüfungsämter unterzeichnet, eine Unterzeichnung durch die Gastuniversität ist dagegen für die Bewerbung im Zentralaustausch nicht notwendig. Da zumeist zum Zeitpunkt der Bewerbung das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule für Ihr Auslandssemester noch nicht vorliegt, wählen Sie bitte passende Kurse aus den aktuellen Vorlesungsverzeichnissen des Winter- bzw. Sommersemesters aus, je nach Zeitpunkt Ihres geplanten Austauschsemesters. Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formular für den Zentralaustausch.
Einige Partnerhochschulen erlauben den Aufenthalt für Forschungszwecke, z.B. in Vorbereitung einer Abschlussarbeit (s. Partnerhochschulen). Falls Sie planen, ohne Kursbesuch als visiting research student an eine dieser Partnerhochschulen zu gehen, benötigen Sie kein Learning Agreement. Laden Sie stattdessen die Zusage Ihres Betreuers/ Ihrer Betreuerin an der Partnerhochschule (z.B. für die UC Berkeley) oder eine Übersicht potenzieller Betreuer/innen (z.B. für die JHU) in das Bewerbungsportal hoch.
Bitte beachten Sie, dass Angaben zu Credits seitens der Partnerhochschulen deren Creditsystem widerspiegeln, welches nicht zwangsläufig 1:1 dem ECTS entspricht. Die Umrechnung erfolgt durch Ihren Prüfungsausschuss.
Wann erfahre ich, ob ich für den Zentralaustausch ausgewählt wurde?
Der Auswahlausschuss, der alle vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen begutachtet, tagt ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss. Ob Sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden, erfahren Sie ca. 8 Wochen nach Bewerbungsschluss. Sie werden auch dann informiert, wenn Sie keinen Austauschplatz erhalten. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Teilnahme am Zentralaustausch durch die Gasthochschule getroffen wird. Zusagen der Partnerhochschulen können bis zu vier Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Darf ich mich während meines Auslandsaufenthalts exmatrikulieren?
Nein, Sie müssen während des gesamten Auslandsaufenthalts an der Universität Hamburg immatrikuliert sein! Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Was gehört nach meinem Auslandsaufenthalt in den Erfahrungsbericht?
Eine kurze Anleitung und Vorlagen finden Sie unter der Rubrik Erfahrungsberichte.
Wie gebe ich den Zeitpunkt meines Auslandsaufenthalts korrekt in der Bewerbung an?
Bei Ihrer Online-Bewerbung für den Zentralaustausch können Sie als Zeitpunkt Ihres Aufenthalts Wintersemester, Sommersemester oder Winter- und Sommersemester wählen. Die Bezugsgröße sind die Semester an der Universität Hamburg, die Semesterdaten sowie -bezeichnungen an der Gasthochschule können davon abweichen. Wählen Sie bitte bei Ihrer Online-Bewerbung das Semester an der Universität Hamburg aus, das den gewünschten Semesterdaten der Gastuniversität am ehesten entspricht. Beispiel: Sie möchten an der Gastuniversität im „Spring Semester“ studieren, das von Februar bis Juni andauert. Entsprechend wählen Sie bei Ihrer Online-Bewerbung für den Zentralaustausch bitte das Sommersemester aus (April bis September).