Examensstipendien für internationale Studierende der Universität Hamburg
Mit dem Examensstipendium bietet die Universität Hamburg ihren internationalen Studierenden Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss.
Förderberechtigt sind Studierende, die
- an der Universität Hamburg immatrikuliert sind
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- keinen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben
- sich kurz vor bzw. in der Examensphase ihres Studiums befinden
- während dieser Zeit finanziell nicht abgesichert sind (Nachweise erforderlich)
Internationale Studierende aus gebührenpflichtigen Studiengängen werden im Auswahlverfahren nachrangig behandelt und können nicht immer berücksichtigt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Internationale Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) erfüllen
- Promovierende
Förderhöhe / Förderdauer
Das Examensstipendium kann für bis zu 6 Monate beantragt werden. Studierende in zweisemestrigen Studiengängen können ein Examensstipendium für bis zu 3 Monate beantragen. Der individuelle Förderzeitraum richtet sich nach dem Examenszeitraum laut Gutachten des Betreuers/der Betreuerin Ihrer Abschlussarbeit. Die monatliche Fördersumme liegt zwischen 200 bis maximal 930 Euro. Die individuelle Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Wird die Abschlussprüfung im Förderzeitraum nicht beendet, kann eine Verlängerung beantragt werden. Informationen zur Beantragung einer Verlängerung finden Sie in den FAQ. Maximale Förderdauer sind 12 Monate.
Hinweis
Folgende Unterlagen müssen Sie bei einer Bewerbung für ein Examensstipendium der Programmkoordination an einem der im Abschnitt "Bewerbung" genannten Termine vorlegen (siehe Abschnitt "Bewerbung" für nähere Informationen):
- Nicht-EU-Bürger: Ihr Aufenthaltstitel
- EU-Bürger: Ihr Ausweis sowie Ihre Meldebescheinigung in Deutschland