Visum
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken ein Visum beantragen müssen.
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie normalerweise ein Einreisevisum. Dieses Visum sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Für Staatsangehörige aus bestimmten Ländern ist kein Visum zur Einreise nötig: z.B. Australien, alle EU-Staaten, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
- Bitte informieren Sie sich über die Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amts, was für Ihre Staatsangehörigkeit aktuell gültig ist. Auf dieser Internetseite finden Sie auch alle Informationen für die Visabeantragung.
- Bitte informieren Sie sich auf der Website der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über spezielle Hinweise.
- Bitte beachten Sie, dass 3-monatige Schengen-Visa (Touristenvisum, Besuchsvisum,Geschäftsvisum, Sprachkursvisum ohne Studienabsicht) nicht in der Bundesrepublik Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden können. Vielmehr müssten Sie zunächst wieder ausreisen und könnten erst mit einem speziellen Studentenvisum der zuständigen Auslandsvertretung wieder zum Studium einreisen.