Pflegezeit und Familienpflegezeit – gesetzliche Regelungen
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – gesetzliche Regelungen
Für alle, die berufstätig sind und auch Angehörige pflegen, steht die zeitliche Flexibilität im Vordergrund, wenn es darum geht, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Manchmal ist eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit notwendig. Durch das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz sind die Freistellungsansprüche von Beschäftigten für die Pflege eines nahen Angehörigen geregelt. Es geht dabei um die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, das Pflegeunterstützungsgeld, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit. Informationen zu den gesetzliche Regelungen, die seit dem 1. Januar 2015 gelten finden Sie in diesem Video.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie aktuelle Informationen. Häufig gestellte Fragen und eine Hotline zur Beratung finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Bundesregierung. Weitere Informationen der Universität Hamburg sowie Antragsformulare finden Sie über das KUS-Portal.
Antrag auf Familienpflegezeit an der Universität Hamburg
Wenn Sie beabsichtigen eine Familienpflegezeit zu beantragen wenden Sie sich am besten zunächst an die Ihnen vorgesetzte Führungskraft. Bei den Formalia zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung. Weitere Informationen der Universität Hamburg sowie Antragsformulare finden Sie über das KUS-Portal.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Am 01. Januar 2017 trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es bringt einige grundlegende Änderungen mit sich. Geistige und psychische Beeinträchtigungen werden beispielsweise künftig stärker berücksichtigt. Das soll vor allem Patienten mit Demenz helfen. An die Stelle der Pflegestufen rücken nun fünf Pflegegrade. Entscheidend für die Pflegeeinstufung ist nicht mehr der Grad der Hilfebedürftigkeit, sondern der Grad der individuellen Selbstständigkeit und Kompetenz. Ein wichtiges Thema des neuen Pflegestärkungsgesetzes II ist die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die neuen Leistungen sollen auch berufstätige, pflegende Angehörige entlasten. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.