Deutschkenntnisse
Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.
Vor Aufnahme des Studiums müssen alle Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Für Ihre Zulassung zum Studium ist es deshalb erforderlich, dass Sie mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen.
Mit der Planung und Vorbereitung Ihrer Deutschprüfung sollten Sie schon vor Ihrer Studienbewerbung beginnen.
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) wird von deutschen Hochschulen abgenommen und besteht aus Prüfungsteilen zum Hörverstehen, zum schriftlichen Ausdruck, zum Leseverstehen und zu Wissenschaftssprachlichen Strukturen sowie zum mündlichen Ausdruck. Der schriftliche Teil und der mündliche Teil der DSH-Prüfung werden an unterschiedlichen Prüfungstagen absolviert. Bestandene DSH-Prüfungen werden mit den Niveaus DSH 1 (ab 57%), DSH 2 (ab 67%) und DSH 3 (ab 82%) ausgegeben. Mit dem Ergebnis DSH 2 verfügen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium an der Universität Hamburg. Details zur Prüfung und zu den einzelnen Prüfungsteilen (§§ 10 und 11) entnehmen Sie bitte der aktuellen DSH-Prüfungsordnung vom 3. September 2015.
Prüfungszentren
Eine Liste der von der Hochschulrektorenkonferenz und dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache anerkannten universitären Prüfungszentren in Deutschland finden Sie hier:
An der Universität Hamburg können Sie die DSH-Prüfung am Sprachenzentrum ablegen.
Prüfungstermine
Deutschlandweit haben alle Universitäten jeweils unterschiedliche Prüfungstermine.
Die Termine und den Link zur Anmeldung zur Prüfung am Sprachenzentrum der Universität Hamburg finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Sprachenzentrum der Universität Hamburg. Die Ergebnisse werden zur mündlichen Prüfung ca. 2 Wochen nach der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
Kosten
Die Kosten für die DSH variieren von Universität zu Universität und liegen zwischen 0 und 250€. Am Sprachenzentrum der Universität Hamburg werden für interne Kandidat*innen keine Gebühren erhoben. Für externe KandidatInnen kostet die Prüfung 150€.
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
Die TestDaF-Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen: Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck. Bestandene Teilprüfungen werden mit den Niveaustufen 3, 4, und 5 bewertet. Mit einem Testergebnis von mindestens 15 Punkten, bei dem drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen, verfügen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium an der Universität Hamburg.
Prüfungszentren
Weltweit gibt es ca. 450 Testzentren, an denen die TestDaF-Prüfung angeboten wird.
In Hamburg können Sie sich an sieben verschiedenen Testzentren für die Prüfung anmelden.
Prüfungstermine
TestDaF-Prüfungstermine werden sechsmal pro Jahr angeboten. Falls Sie Ihr Studium im Wintersemester beginnen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst auf den TestDaF-Prüfungstermin im Juni (Anmeldefrist ab April) vorzubereiten. Bei einem Studienbeginn im Sommersemester raten wir Ihnen, die Prüfung möglichst schon im November des Vorjahres (Anmeldefrist ab September) abzulegen.
Nur wenn Sie diese Prüfungstermine nutzen, haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf die Test-DaF-Prüfung noch vor Studienbeginn wiederholen zu können.
Kosten
Die Kosten für die TestDaF-Prüfung sind je nach Land unterschiedlich. Den Preis für das Land, in dem Sie den TestDaF ablegen möchten, erfahren Sie im Testzentrum, im TestDaF-Institut oder bei der Online-Anmeldung.
In Deutschland kostet der TestDaF 195,- € (Stand Januar 2021) .
Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate
Alle folgenden Sprachzertifikate werden von der Universität Hamburg als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für das Studium akzeptiert. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein, gerechnet vom ersten Tag der Bewerbungsphase für das jeweilige Semester (01.06. WiSe, 01.12. SoSe).
- Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen, insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde.
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe.
- Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber der Ebene DSH-2 oder DSH-3.
- Den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen.
- Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland).
- Das Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme am Propädeutischen Vorsemester am Studienkolleg Hamburg mit einer Note im Fach Deutsch von „gut“ oder besser.
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweise anerkannt wurden.
- Das "Goethe-Zertifikat C1" oder das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom".
- Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.
- Die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C1 Beruf“ oder „telc Deutsch C2".
- Das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) C1 Oberstufe Deutsch oder C2 bzw. C2 Wirtschaftssprache.
- Das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde.
- Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus).
- UNIcert-Deutschzertifikate der Stufe UNIcert III oder UNIcert IV
Vorbereitende Deutschkurse
... in Hamburg und Umgebung
An der Universität Hamburg werden keine vorbereitenden Deutschkurse für Studieninteressierte angeboten. Deutschkursangebote anderer Anbieter in Hamburg können Sie beispielsweise über das Hamburg Kursportal WISY recherchieren. Geben Sie hierzu in der Suchmaske das gewünschte Sprachkursniveau (z. B. B2) ein.
Eine Übersicht über Deutschkursangebote an Hochschulen in Deutschland können Sie im Sprach- und Fachkursportal des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) abrufen.
... außerhalb Deutschlands
Auf die Sprachprüfung können Sie sich schon vor der Ankunft in Hamburg vorbereiten. Viele TestDaF-Zentren bieten Vorbereitungskurse auf die TestDaF-Prüfung an, auch beispielsweise an Goethe-Instituten können Sie sich auf verschiedene Sprachprüfungen vorbereiten.
Deutschprüfungen am Sprachenzentrum der Universität Hamburg
Das Sprachenzentrum der Universität Hamburg bietet die Möglichkeit, den TestDaF (Deutsch als Fremdsprache) und die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) zu absolvieren und damit einen von der Universität Hamburg akzeptierten Deutschnachweis zu erwerben.
- Die Prüfungstermine und Links zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums der Universität Hamburg.
- Weitere Informationen zur Vorbereitung für die DSH-Prüfung und den TestDaF
Selbsteinschätzung - Online-Self-Assessment
Der DaF-Check ist ein Online-Self-Assessment zur Überprüfung der eigenen Deutschkenntnisse und kann auch zur Vorbereitung auf Prüfungsformate wie die DSH-Prüfung genutzt werden.