Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes
Wenn Sie einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn Sie sich
- unmittelbar vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen Ihrer Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder
- wenn vor oder während Ihres Dienstes, Ihrer Betreuung/Pflege für den von Ihnen gewünschten Studiengang Zulassungszahlen nicht festgesetzt waren (sog. zulassungsfreie Studiengänge). Ob der von Ihnen gewünschten Studiengang zulassungsfrei war, prüfen Sie bitte hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/nc-wartesemester.pdf bzw. für Lehramt https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/nc-wartesemester-lehraemter.pdf