Häufige Fragen
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Psychologische Beratung wenden?
Wir unterstützen Studierende dabei, persönliche und alltagsbezogene Herausforderungen, studienbezogene Schwierigkeiten oder psychische Probleme zu bewältigen. Typische Anliegen in der psychologischen Beratung sind:
- Lern- und Arbeitsstörungen, z.B. Prokrastination
- Stressbewältigung und Erschöpfung (umgangssprachlich Burn-Out)
- Prüfungsangst
- Studienzweifel
- Identitäts- und Orientierungsprobleme
- Beziehungs-, Partner- und Familienprobleme
- Einsamkeitsgefühle und Kontaktschwierigkeiten
- Depressionen und Ängste
- Fragen zur eigenen Suchtgefährdung
- Tipps zur Therapeutensuche
Ist die Beratung kostenlos?
Die Angebote der Psychologischen Beratung sowie das Workshop- und Coaching Programm der Zentralen Studienberatung und Psychologischen Beratung ist für Studierende und Promovierende der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Musik und Theater (HfMT), der Hochschule für Bildende Künste (HfbK) und HafenCity Universität (HCU) kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ratsuchende anderer Hochschulen und Einrichtungen nicht beraten.
Kann mein Dozent/mein Studienbüro/meine Familie/mein Freund usw. davon erfahren, dass ich die Psychologische Beratung in Anspruch genommen habe?
Alle Berater*innen der Psychologischen Beratung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§203 Abs. 1 StGB) und dürfen keinerlei Informationen die Beratung betreffend an Dritte weitergeben. Ein Austausch mit Ansprechpartnern innerhalb (z.B. Prüfungsamt, Studierenbüro) und außerhalb der Universität (z.B. Ärzte) ist nur möglich, wenn der/die Ratsuchende uns im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich von der gesetzlichen Schweigepflicht entbunden hat. Von dieser Schweigepflicht gibt es zwei Ausnahme: (1) „rechtfertigende Notstand“ (gemäß §34 StGB): Wenn ein höheres Rechtsgut (z.B. das Leben des Ratsuchenden im Falle von akuter Suizidalität) bedroht ist, gilt der Bruch der Schweigepflicht (z.B. ggü. der Polizei oder dem Notarzt) als angemessenes Mittel, um eine Gefahr abzuwenden. (2) „Offenbarungspflicht bei geplanten Straftaten“ (gemäß §138 StGB): Es besteht eine Anzeigepflicht, wenn der/die Berater*in von bestimmten geplanten Straftaten (z.B. Raub, Erpressung usw.) erfährt und die Ausführung noch verhindert werden kann.
An wen wende ich mich, wenn ich mich in einer akuten Krise befinde?
Die Versorgung in psychiatrischen Krisensituationen ist grundsätzlich Aufgabe der niedergelassenen Ärzte/-innen. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich auch an die psychiatrischen Ambulanzen der Krankenhäuser oder an eine Psychosoziale Beratungsstelle wenden. Entsprechende Anschriften finden Sie im Therapieführer der Behörde für Gesundheit und Soziales.
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten stehen Ihnen bei einer akuten psychischen Krise die Zentralen und Psychiatrischen Notaufnahmen der großen Krankenhäuser oder der Ärztliche Notfalldienst Hamburg unter 116 117 zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier.
Beraten Sie auch Personen, die nicht an der UHH, HfbK, HfMT oder HCU studieren?
Aufgrund unserer begrenzten Kapazitäten beraten wir ausschließlich Studierende der o.g. Hochschulen. Ausgenommen davon ist HOPES. Dieses Angebot richtet sich an Studierende aller staatlichen Hochschulen in Hamburg.
Wie finde ich einen Therapieplatz?
Umfangreiche Informationen zur Therapieplatzsuche in Hamburg haben wir Ihnen in dieser vertonten Power Point Präsentation zusammengestellt.
Ich habe finanzielle Sorgen. Wohin kann ich mich wenden?
Bei Fragen rund um die Studienfinanzierung wenden Sie sich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeSt) des Studierendenwerks. Weitere Informationen zu sozialen Themen wie z.B. Krankenversicherung, Studieren mit Beeinträchtigung, Studieren mit Kind usw. finden Sie beim Beratungszentrum für Soziales und Internationales (BeSI).
Ist meine spätere Verbeamtung gefährdet, wenn ich an der UHH eine Psychologische Beratung in Anspruch nehme?
Die Psychologische Beratungsstelle wird von der UHH finanziert und nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. D.h. dass auch nicht – wie etwa bei einem Besuch beim Hausarzt – automatisch eine Weitergabe von Daten an Versicherungen erfolgt. Die Gespräche bei uns unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht der Berater*innen und sind vertraulich.
Eine Beratung bei uns ist keine Heilbehandlung wie eine Psychotherapie und geschieht nicht auf Grundlage einer psychopathologischen Diagnostik, so dass die Beratung bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Klärung der gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung auch nicht angegeben werden muss.
Ich möchte mich beurlauben lassen. Wie geht das?
Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.
Ich möchte einen Nachteilsausgleich beantragen. Wie geht das?
Wenden Sie sich bitte an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.