FAQ zu Hamburglobal
Was ist Hamburglobal?
Hamburglobal ist ein Programm der Abteilung Internationales zur Förderung der Auslandmobilität der Studierenden der Universität Hamburg. In Hamburglobal sind Mittel aus verschiedenen Etats zusammengefasst: PROMOS (DAAD), Haushaltsmittel der Universität Hamburg und Steffens Memorial Fund (Stiftungsmittel). Zu den jeweiligen Mitteln gibt es unterschiedliche Vorgaben und Bestimmungen. Die Bewerbung erfolgt an zwei Terminen im Jahr (März und Oktober) über das Online-Portal. Das Team Auslandsstudium prüft, für welche Finanzierung die Bewerberin bzw. der Bewerber in Frage kommt.
Wie wird die Förderdauer berechnet?
Die Förderdauer wird anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution in der Zusage (Confirmation of Host Institution) berechnet. Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zusage der Gastinstitution vorliegen, geben Sie bitte im Online-Bewerbungsformular die voraussichtliche Dauer Ihres Vorhabens an. Bitte beachten Sie dabei: Private Reisen davor oder danach dürfen nicht hinzugerechnet werden. Bei Studienaufenthalten tragen Sie bitte die konkrete Studiendauer (nicht: Semesterdauer!) inkl. Orientierungswoche und inkl. Prüfungszeitraum ein. Im Zweifel geben Sie im Bewerbungsformular erst einmal einen etwas längeren Zeitraum an, da wir nach Erhalt der Confirmation of Host Institution die ursprünglich errechnete Fördersumme nur kürzen, nicht aber erhöhen können.
Die endgültige Förderdauer wird nach Ende Ihres Förderzeitraums anhand der Final Confirmation of Stay berechnet. Die ursprünglich errechnete Fördersumme kann dabei nur gekürzt, nicht aber erhöht werden.
Kann ich mich in einer Bewerbungsrunde für zwei separate Aufenthalte bewerben?
Wenn Sie zwei Auslandsaufenthalte (z.B. zwei Praktika oder ein Praktikum und einen Sprachkurs) bei zwei verschiedenen Gasteinrichtungen und/oder in zwei verschiedenen Ländern durchführen, und beide jeweils im selben Halbjahr eines Jahres beginnen, können Sie sich im Rahmen von Hamburglobal für beide Aufenthalte separat bewerben. Beispiel: Der Sprachkurs in den USA findet vom 3. Januar bis 3. April statt. Das Praktikum in China beginnt am 15. Mai und endet am 15. September. Da jeweils das Startdatum maßgeblich ist, können Sie sich für beide Aufenthalte im Oktober des Vorjahres bewerben. Für jeden Aufenthalt reichen Sie einen separaten Antrag mit den notwendigen Bewerbungsunterlagen ein. Würde das Praktikum in China erst am 1. Juli beginnen, würden Sie sich für den Sprachkurs im Oktober des Vorjahres und für das Praktikum im März desselben Jahres für Hamburglobal bewerben.
Was ist ein Motivationsschreiben?
Im Motivationsschreiben begründen Sie Ihr Vorhaben im Ausland. Das ist für Ihre Bewerbung wichtig, da der Auswahlausschuss hier genaueres über Ihre persönlichen und akademischen Beweggründe für den geplanten Auslandsaufenthalt erfahren kann. Ihr Auslandsaufenthalt sollte in Zusammenhang mit Ihrem Studienschwerpunkt stehen. In der Begründung können folgende Punkte erwähnt werden:
- Kurze Darstellung Ihrer Person (z.B. persönlicher Hintergrund und akademische Entwicklung, Interessen/Ziele, Engagement inner- oder außerhalb der Universität)
- Darstellung und Begründung Ihres Vorhabens (Wie passt das Vorhaben in Ihren Studienverlauf? Gründe für die Wahl Ihrer Zieluniversität? Wie ist der Stand Ihrer Vorbereitungen (z.B. Sprachkenntnisse)? Welche Perspektiven eröffnen sich für Sie durch das Vorhaben?)
Der reine Spracherwerb stellt - außer bei Sprachkursprogrammen oder ggf. Studienaufenthalten von Philologinnen bzw. Philologen - keine hinreichende Begründung für einen Auslandsaufenthalt dar, da in der Regel von Ihnen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erwartet werden, die es ermöglichen, das fachliche Studium im Ausland ohne größere sprachliche Probleme anzugehen.
Was ist beim Sprachzeugnis zu beachten?
Sprachzeugnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Abiturzeugnisse reichen nicht aus. Sprachtests können Sie z.B. am Sprachenzentrum, den TOEFL-Test z.B. am Amerikazentrum ablegen. Während der vorlesungsfreien Zeit bietet das Sprachenzentrum keine Sprachtests an, kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Termin! Wenn Sie im Hauptfach eine Sprache studieren, können Sie sich an Ihre Sprachlektorinnen und -lektoren wenden (DAAD-Sprachzeugnis). Alternativ können Sprachtests auch bei der VHS absolviert werden, allerdings kostet dies 50 Euro. Bei einem reinen Sprachkursaufenthalt benötigen Sie für Ihre Bewerbung keinen Sprachnachweis.
Wer darf das Fachgutachten erstellen?
Das Fachgutachten kann durch Ihre Professorinnen bzw. Professoren oder auch durch andere promovierte Hochschullehrende ausgestellt werden, die Lehrveranstaltungen in Ihrem Studienfach während eines gesamten Semesters verantwortlich durchgeführt haben. Die Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachter müssen hauptamtlich an der Universität Hamburg tätig sein. Emeritierte/pensionierte Professorinnen und Professoren dürfen Fachgutachten ausstellen, sofern weiterhin eine aktive Einbindung in die Lehre der Universität Hamburg gegeben ist. Sprachlektorinnen und -lektoren sowie nicht-promovierte Lehrende werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Team Auslandsstudium als Fachgutachter/in akzeptiert. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an das Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de). Im Fachbereich Medizin dürfen Fachgutachten von promovierten Oberärztinnen und -ärzten ausgestellt werden.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das für Hamburglobal vorbereitete Formular, da nur so alle erforderlichen Informationen für den Auswahlausschuss vorliegen. Das Fachgutachten muss unterschrieben sein und direkt an unsere E-Mail-Adresse(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) versendet werden.
Was ist beim Learning Agreement zu beachten?
Im Learning Agreement für Hamburglobal halten Sie Ihre Kursplanung für das Auslandsstudium fest und zeigen damit, dass Sie sich mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt und den Aufenthalt fachlich geplant haben. Das Learning Agreement wird durch die zuständigen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren, Studienbüros oder Prüfungsämter und durch die Bewerberin/den Bewerber unterzeichnet. Eine Unterzeichnung durch die Gastuniversität ist dagegen für die Bewerbung bei Hamburglobal nicht notwendig. Da zumeist zum Zeitpunkt der Bewerbung das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule für Ihr Auslandssemester noch nicht vorliegt, wählen Sie bitte passende Kurse aus den aktuellen Vorlesungsverzeichnissen des Winter- bzw. Sommersemesters aus, je nach Zeitpunkt Ihres geplanten Austauschsemesters. Diese Kursplanung ist für die Förderung nicht bindend.
Was mache ich, wenn mir die Zusage der Gasteinrichtung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt?
Liegt die Zusage der Gastinstitution zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor bzw. steht die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig fest, dokumentieren Sie bitte den Stand der Vorbereitung, z.B. durch eine E-Mail der Gastinstitution. Zentralaustausch-Nominierte reichen zunächst die Zentralaustausch-Annahmeerklärung ein, falls die Zusage noch nicht vorliegt. Im Fall von Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt (ebenso später die Final Confirmation of Stay). Im Fall der Teilnahme an Tagungen/Kongressen mit eigenem Beitrag reicht anstatt des Formulars eine informelle Zusage (z.B. E-Mail) der Gastinstitution aus.
Unter welcher Voraussetzung wird eine Reisekostenpauschale bewilligt?
Die in der Rangliste jeder Bewerbungsrunde bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber erhalten je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel zusätzlich zum Zuschuss zu den Aufenthaltskosten länderabhängige Reisekostenpauschalen. Diese können nur ausgezahlt werden, wenn die Anreise zum Antritt des bewilligten Auslandsvorhabens direkt aus Deutschland erfolgt. Sollte eine nachträgliche Bewilligung der Reisekostenpauschale möglich werden, gilt auch für diese die oben genannte Regelung.
Wann erfahre ich, ob ich für eine Hamburglobal-Förderung ausgewählt wurde?
Der Ausschuss, der alle vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen begutachtet, tagt ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss. Ob Sie einen Hamburglobal-Zuschuss erhalten, erfahren Sie ca. 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss. Sie werden auch dann informiert, wenn Sie keine Förderung erhalten bzw. als Reservekandidat/in gelistet sind.
Wie und wann erhalte ich die Förderung?
Nach Zusendung des Bewilligungsschreibens fordern wir Sie auf, uns Ihre Annahmeerklärung zuzusenden. Diese ist die Voraussetzung für die Vergabe der Förderung. Die Höhe der Zuschüsse wird anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution zur Dauer Ihres Aufenthalts in der Zusage (Confirmation of Host Institution) berechnet. Wenn die unterschriebene Annahmeerklärung und die ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Confirmation of Host Institution vorliegen, kann Ihre Förderung ausgezahlt werden, frühestens jedoch sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind uns umgehend zu informieren, falls Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten, Ihre Aufenthaltsdauer sich verkürzt oder der Zeitpunkt Ihres Aufenthalts sich ändert! Bitte beachten Sie auch, dass die Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie während des gesamten Förderzeitraums an der Universität Hamburg immatrikuliert sind!
Werden im Auswahlverfahren besondere Lebensumstände berücksichtigt?
Zur Wahrung der Chancengerechtigkeit können besondere individuelle Lebensumstände, die sich z.B. nachteilig auf den Studienverlauf oder auf die Möglichkeit, sich neben dem Studium ehrenamtlich zu engagieren, ausgewirkt haben, bei der Bewertung berücksichtigt werden, falls Sie dies wünschen und hierzu in Ihrer Bewerbung nachvollziehbare Angaben machen. Beispiele sind länger andauernde oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, soziale oder ethnische Herkunft.
Kann ich mich während meines Auslandsaufenthalts exmatrikulieren?
Nein, denn wir dürfen Sie nur durch Hamburglobal-Zuschüsse fördern, wenn Sie während des gesamten Förderzeitraums an der Universität Hamburg immatrikuliert sind! Wenn Sie sich exmatrikulieren, müssen wir die Förderung zurückfordern. Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Wann und warum muss ich die Final Confirmation of Stay einreichen?
Unmittelbar nach Ende Ihres Förderzeitraums (Achtung: nicht des gesamten Aufenthalts!) sind Sie verpflichtet, die Final Confirmation of Stay einzureichen. Das ist notwendig, um die Höhe Ihrer Förderung noch einmal zu prüfen. Falls Ihr Aufenthalt kürzer war als geplant, müssen wir ggf. Gelder zurückfordern. Falls Ihre Aufenthaltsdauer sich verkürzt oder der Zeitpunkt Ihres Aufenthalts sich ändert, informieren Sie uns bitte in jedem Fall sofort!
Im Fall von Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt.
Was gehört nach meinem Auslandsaufenthalt in den Erfahrungs-/Abschlussbericht?
Eine kurze Anleitung und Vorlagen zur Erstellung eines Erfahrungsberichts finden Sie auf dieser Seite.