Mit Erasmus+ in Europa studieren
Die meisten Fächer verfügen über eigene Erasmus-Partneruniversitäten, zu denen Sie nähere Informationen von Ihren Ansprechpartner/innen an den Fakultäten erhalten können. Die Online Bewerbungsfrist für Erasmus-Aufenthalte endet jedes Jahr am 31. Januar (der Fachbereich Mathematik hat abweichende Bewerbungsfristen).
Erasmus-Bewerbung für das akademische Jahr 2024/2025
Die Bewerbungsphase für das akademische Jahr 2024/2025 ist abgelaufen. Sofern Sie sich als Nachrücker auf Restplätze bewerben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner/innen an Ihrer Fakultät.
Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich die UHH E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@studium.uni-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen UHH E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden)
| Förderraten 2024/25: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 540 bis 600 Euro (länderabhängig, tagesgenaue Abrechnung). Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) sowie ein Zuschuss für grünes Reisen möglich.
| Förderdauer 2024/25: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate. Die maximale Förderdauer ist pro Semester auf 3.5 Monate (105 Tage) begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden (Mehrfachförderung von Erasmus-Studium und/oder Praktikum)
| Fachrichtungen: In jeder Fachrichtung stehen verschiedene Erasmus Kooperationen mit europäischen Hochschulen zur Auswahl
| Antragsfrist: Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr vom 01. Dezember bis zum 31. Januar für das nächste akademische Jahr
Erasmus in Großbritannien nach Brexit
Studierende, die einen Erasmus-Aufenthalt in Großbritannien planen, können sich weiterhin auf diese Plätze bewerben.
Seit dem 01. Januar 2021 gelten im Vereinigten Königreich neue Aufenthaltsbestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten der Britischen Regierung, ob Sie für Ihren Erasmus-Aufenthalt ein Visum benötigen, und beachten Sie hierzu auch die Hinweise für Erasmus-Studierende im Vereinigten Königreich post-Brexit (PDF).
Weitere Informationen
Erste Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Auslandsstudium mit Erasmus+ finden Sie in den FAQ.
Informationen zur Beantragung
Wie Sie sich erfolgreich online für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben, erfahren Sie in dieser Anleitung: Online Bewerbung für einen Erasmus-Aufenthalt
Sobald Sie sich erfolgreich beworben haben, können Sie Ihren Status jederzeit online abrufen, indem Sie sich mit Ihrer STiNE-Kennung einloggen. Auch während Ihres Aufenthaltes können Sie so einsehen, welche Unterlagen Sie zu welchem Zeitpunkt noch hochladen müssen, um z.B. Ihre 1. bzw. 2. Förderrate zu erhalten.
Welche Unterlagen muss ich online hochladen?
Bitte füllen Sie in einem ersten Schritt das Online Bewerbungsformular aus und schicken es online ab. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen. Im Anschluss daran laden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch:
- Motivationsschreiben
- Euro-Pass CV Template oder alternativ normaler Lebenslauf
- Vorläufige Kurswahl für die Erasmus-Bewerbung
- Nachweis über den Kenntnisstand in der Unterrichtssprache
(nicht älter als zwei Jahre, z.B. DAAD-Sprachzeugnis (PDF)) - Immatrikulationsbescheinigung
Es können weitere Bewerbungsunterlagen von Ihrer Fakultät verlangt werden. Bitte wenden Sie sich an die/den Ansprechpartner/in Ihrer Fakultät, bevor Sie sich in Mobility Online bewerben. Wir möchten Sie bitten, Ihre hochgeladenen Unterlagen für Ihre eigene Dokumentation aufzubewahren.
Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Studierende beachten bitte, dass das Grant Agreement nach Vervollständigung der Personenstammdaten und nach Fertigstellung des digitalen Learning Agreements Part I zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung steht. Das Grant Agreement muss vor Ihrem Aufenthalt im Original unterschrieben beim Team Erasmus eingereicht werden. Nach Unterzeichnung der Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Unterlagen, Fristen und Formalitäten während des Erasmus-Studiums
Vor dem Aufenthalt
- Nachdem die Nominierung durch die Fakultät bzw. das Institut erfolgt ist: Einschreibung an der Gasthochschule, ggf. Beantragung eines Wohnheimzimmers.
- Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes wird ebenfalls in der Datenbank hochgeladen.
- Das digitale Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Da das Learning Agreement in digitaler Form derzeit neu eingeführt wird, steht Ihnen in der Übergangsphase zusätzlich auch eine Uploadfunktion für das analoge Learning Agreement in Ihrem Workflow zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dennoch in jedem Fall das digitale Learning Agreement fertig gestellt werden muss. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF, Englisch).
- Green Travel: Sofern Sie grün reisen, d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie Green Travel beantragen. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
- Mobilitäten im akademischen Jahr 2024/25: Sollte sich Ihre Reise durch die Wahl von nachhaltigen Verkehrsmitteln verlängern, können Ihnen max. 6 weitere Tage gefördert werden.
- Mobilitäten im akademischen Jahr 2023/24: Sie können ein einmaliges Top-Up in Höhe von 50 EUR erhalten. Sollte sich Ihre Reise dadurch verlängern, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden.
Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen: Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie in unserem Infoblatt Zusatzförderung Infoblatt Zusatzförderungen.
- Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups für Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende, die Erstakademiker:innen in ihrer Familie sind
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Abgabe des Grant Agreements for Studies
Das Grant Agreement for Studies drucken Sie sich in der Datenbank mit Ihren personalisierten Angaben aus. Das Dokument wird unterschrieben im Original umgehend nach Freigabe und Ausdruck beim Team Erasmus eingereicht. Nach der Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz in Mobility Online hochgeladen. Detaillierte Informationen zu Ihrem Erasmus-Stipendium finden Sie in den Förderbedingungen 2023/2024. - Sie können vor Ihrer Ausreise an einem OLS-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasthochschule teilnehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Erasmus+ online Sprachunterstützung (OLS).
Während des Aufenthaltes
- Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Nach Upload der Confirmation of Stay erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung). Falls Sie einen von der Gasthochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen. Absolvieren Sie im Ausland einen externen Sprachkurs unmittelbar vor Ihrem Aufenthalt, kann Ihnen diese Zeit ebenfalls angerechnet werden, dafür laden Sie eine Bestätigung der Kursteilnahme ebenfalls online hoch.
- Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden. Das Dokument wird ebenfalls digital in der Datenbank fertiggestellt.
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
- Bei Verlängerung Ihres Erasmus-Aufenthaltes laden Sie bitte einen Verlängerungsantrag zusammen mit einem Learning Agreement Part II mindestens einen Monat vor Ablauf Ihrer ursprünglichen Aufenthaltsdauer in der Datenbank hoch. Der Antrag wird dann durch die Abteilung Internationales geprüft.
Nach dem Aufenthalt
- Füllen Sie die Online EU-Survey Umfrage an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey Umfrage angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Füllen Sie ebenfalls den frei formulierten Erfahrungsbericht aus und laden Sie diesen anschließend in der Datenbank hoch (nicht verpflichtend für alle Fakultäten).
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay in der Datenbank hoch.
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem Studiengang mit Abschluss (keine Austauschstudierenden)
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache
Wer wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach welchen Kriterien aus?
Die Auswahl findet durch die Programmbetreuer bzw. die Erasmus Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Fakultäten nach folgenden Kriterien statt (Gewichtung der Kriterien erfolgt durch die Auswahlkommission):
- Studienleistungen
- Studienstand
- Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache
- Motivation
Bei den Auswahlverfahren der Fakultäten 1 (Rechtswissenschaft) und 3 (Medizin) gelten folgende Besonderheiten:
Rechtswissenschaft: Da zum Zeitpunkt der Bewerbung bei vielen Studierenden noch keine Noten vorliegen, wird als Hauptauswahlkriterium die Motivation der Studierenden für das Studium an der jeweiligen Wunschhochschule verwendet.
Medizin: Als zusätzliches Kriterium werden politisches und/oder soziales Engagement sowie studienbegleitende Tätigkeiten, die im Lebenslauf nachgewiesen werden, berücksichtigt.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Mai/ Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Gastland; dabei werden die Länder je nach Lebenshaltungskosten in drei Kategorien unterteilt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet, und mit der entsprechenden Länderkategorie multipliziert (nähere Informationen zu der Berechnung Ihrer Fördersumme entnehmen Sie bitte den UHH Erasmus+ Förderbedingungen). Sofern nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, werden Nachrücker und Studierende, die sich keine Leistung mehr anerkennen lassen müssen, nachrangig behandelt. Für die Berechnung gelten außerdem folgende Besonderheiten:
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate (ab dem Sommersemester 2022, außer bei Trimestern) planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden
Die Schweiz ist z.Z. kein Erasmus-Programmland, fördert jedoch deutsche Austauschstudierende aus eigenen Mitteln (ca. 430 CHF). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Erasmus-Fachkoordinator oder bei der jeweiligen schweizerischen Universität.
Erasmus-Mobilitätszuschuss 2024/2025
Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 € pro Tag)
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn
Die finanzielle Förderung beträgt für das akademische Jahr 2024/25 in allen Ländergruppen:
max. 3,5 Monate bei Aufenthalten von 1 Semester
max. 7 Monate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern
max. 3 Monate bei Aufenthalten von 1 Trimester
max. 6 Monate bei Aufenthalten von 2 Trimestern
max. 9 Monate bei Aufenthalten von 3 Trimestern
Erasmus-Mobilitätszuschuss 2023/2024
Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 € pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 490 € pro Monat (16,30 € pro Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die finanzielle Förderung beträgt für das akademische Jahr 2023/24 in allen Ländergruppen:
- max. 4 Monate bei Aufenthalten von 1 Semester
- max. 8 Monate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern
- max. 3 Monate bei Aufenthalten von 1 Trimester
- max. 6 Monate bei Aufenthalten von 2 Trimestern
- max. 9 Monate bei Aufenthalten von 3 Trimestern
Somit können Aufenthalts- und Förderdauer voneinander abweichen. Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verarbeitet werden.
Erasmus akademisches Jahr 2024/25
- Confirmation of Stay (PDF)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part I - Before the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Leitfaden Digitales Learning Agreement (PDF, Englisch)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part II - During the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Analoges Learning Agreement for Studies Part I (PDF) - nur nach Absprache in Ausnahmefällen als Zusatzdokument
- Analoges Learning Agreement for Studies Part II (PDF) - nur nach Absprache in Ausnahmefällen als Zusatzdokument
- Grant Agreement - wird über Mobility Online generiert
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung Grünes Reisen und Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über Mobility Online generiert
- Verlängerungsantrag (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang II (PDF)
- UHH-Erasmus+ Förderbedingungen für das akademische Jahr 2024/2025 (PDF)
Erasmus akademisches Jahr 2023/24
- Confirmation of Stay (PDF)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part I - Before the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Leitfaden Digitales Learning Agreement (PDF, Englisch)
- Digitales Learning Agreement for Studies Part II - During the mobility - wird in Mobility Online generiert
- Analoges Learning Agreement for Studies Part I + II (PDF) - in Ausnahmefällen als Zusatzdokument
- Grant Agreement - wird über Mobility Online generiert
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung Grünes Reisen und Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über Mobility Online generiert
- Verlängerungsantrag (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang II (PDF)
- UHH-Erasmus+ Förderbedingungen für das akademische Jahr 2023/2024 (PDF)