Forschungsethik
Die Universität Hamburg verpflichtet sich, die Etablierung und Einhaltung ethischer Grundprinzipien in der Forschung sicher zu stellen. Aus diesem Grund besteht für Forschende der Universität Hamburg die Möglichkeit, sich bei Fragen zu ethischen Aspekten an Ethikkommissionen zu wenden.
Risiken in der Forschung
In welchen Fällen ist das Votum einer Ethikkommision einzuholen?
Grundsätzlich sollte Kontakt mit einer Ethikkommission aufgenommen werden, wenn mit einem Forschungsvorhaben erhebliche Risiken für die Menschenwürde, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, die Umwelt oder das friedliche Zusammenleben verbunden sind.
Bei folgenden Forschungsvorhaben sollten Sie sich im Voraus in Bezug auf die ethische Vertretbarkeit beraten lassen:
- Forschung am Menschen
- Vorhaben mit personenbezogene Daten
- Forschung mit Tierversuchen
- Vorhaben, die Risiken aufweisen durch Strahlung, oder Umweltschäden
- Dual Use
Ethikkommissionen
An wen kann ich mich wenden?
Der Rat zu Fragen der Wissenschaftsethik beschäftigt sich übergreifend mit wissenschaftsethischen Fragestellungen. Darüber hinaus können sich Forschende an Ethikkommissionen in verschiedenen Fachbereichen wenden. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Kommissionen.
- Rat zu Fragen der Wissenschaftsethik
- Ethikkommission der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Ethikkommission der Medizinischen Fakultät
- Ethikkommission der Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Ethikkommission der Fakultät für Geisteswissenschaften
- Ethikkommission der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Ethikkommission der Fakultät für Betriebswirtschaft
- Geschäftsordnung der Ethikkommission der Fakultät für Rechtswissenschaften
- Checkliste zur Selbsteinschätzung im Rahmen der Zivilklausel der MIN-Fakultät
- Ethikkommission des Fachbereichs Informatik
- Ethikkommission und Empfehlungen des Exzellenzclusters Understanding Written Artefacts