verzicht
Wenn Sie einen Studienplatz an der Universität Hamburg angenommen haben, sich dann aber doch gegen die Aufnahme des Studiums an der Universität Hamburg entscheiden, können Sie auf den Studienplatz verzichten. Dafür senden Sie uns Sie bitte eine Verzichtserklärung zu.
Fristen für den Verzicht
Ein Verzicht auf den Studienplatz ist bis zum 30.09. (Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 31.03. (Immatrikulation zum Sommersemester) möglich. Nach Semesterbeginn ist ein Verzicht nur dann noch möglich, wenn der Semesterbeitrag noch nicht bezahlt wurde.
Erstattung Semesterbeitrag
Haben Sie den Semesterbeitrag zum Zeitpunkt des Verzichts bereits gezahlt, kann Ihnen dieser bei Eingang der Verzichtserklärung bis zum 30.09. bzw. 31.03. abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 50,00 € erstattet werden.
Nach dem 30.09. bzw. 31.03. ist keine Erstattung des Beitrags mehr möglich! Sie haben dann aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen und sich den Anteil des Beitrags für des Semesterticket anteilig beim HVV erstatten zu lassen. Nähere Informationen zu dieser Rückerstattungsmöglichkeit finden Sie hier.