Bachelor / Staatsexamen: Internationale Studieninteressierte
Hinweis zu Bewerbungsunterlagen
Bei einer Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang sind an der Universität Hamburg keine Unterlagen in Papierform einzureichen. Unterlagen, die in Papierform an das Campus-Center gesendet werden, werden vernichtet. Sollten für Ihre Bewerbung Unterlagen erforderlich sein, laden Sie diese im Rahmen der Online-Bewerbung hoch. Sollten Sie Ihre Bewerbung ohne Upload abschicken können, sind für Ihre Bewerbung keine Unterlagen erforderlich!
Wahl des Studiengangs
Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung genau, für welches Fach (z.B. Germanistik, Mathematik, Erziehungswissenschaften etc.) und für welchen Studienabschluss (z.B. Bachelor, Staatsexamen) Sie sich bewerben möchten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Studiengangsdatenbank.
Für internationale Studienanfängerinnen und Studienanfänger bietet die Universität Hamburg in Kooperation mit dem Studienkolleg Hamburg in jedem Sommersemester ein propädeutisches Vorsemester an, das Sie auf das Fachstudium vorbereitet.
Beratung zu den einzelnen Studiengängen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie unter Bewerbungstermine.
Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
Für Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Innerhalb der Antragsfristen können Sie diesen Anerkennungsvermerk kostenfrei im Bewerbungsportal der Universität Hamburg beantragen.
Studienorientierung und Beratung für Internationale
Für internationale Studieninteressierte gibt es Gruppenberatungen zu den Themen Zeugnisanerkennung und Bewerbung, Online-Sprechstunden sowie Möglichkeiten zur schriftlichen Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Einzelterminen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Studienorientierung für Internationale.
Bewerbungsverfahren für Internationale
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gibt es bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Hamburg zwei verschiedene Bewerbungsverfahren. Mit welchem Verfahren Sie sich bewerben müssen, hängt davon ab, zu welcher Bewerbungsgruppe Sie gehören.
Die Bewerbungsgruppe für Internationale, die den Deutschen gleichgestellt sind.
In dieser Gruppe müssen sich alle bewerben, die:
1. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
2. Eine/n Familienangehörige/n* haben, der/die Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
3. Heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet sind.
4. Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben und dadurch Bildungsinländer sind. Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben Sie auch, wenn Sie das deutsche Abitur an einer deutschen Schule im Ausland gemacht haben.
Das Auswahlverfahren in dieser Bewerbungsgruppe erfolgt über die Note des Schulabschlusses, den sogenannten NC; nähere Informationen dazu finden Sie unter Informationen zum NC.
Bei einer Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie beachten Sie bitte, dass für die Gleichstellung mit Deutschen etwas andere Kriterien gelten. Genaue Informationen hierzu finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/internationale-bewerbende.
* Familienangehörige sind Ehepartner/innen bzw. Lebenspartner/innen und Verwandte in gerader absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen Unterhalt gewährt wird, bzw. Verwandte in gerader aufsteigender Linie, von denen Unterhalt gewährt wird.
Die Bewerbungsgruppe für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber.
In dieser Gruppe müssen sich alle bewerben, auf die die oben genannten Merkmale nicht zutreffen.
Das Auswahlverfahren in dieser Bewerbungsgruppe erfolgt über das Bonuspunktesystem; nähere Informationen dazu finden sie weiter unten auf dieser Webseite unter „Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten“.
Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse
Sie müssen im Falle einer Zulassung für das Studium an der Universität Hamburg innerhalb der Immatrikulationsfrist ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Nachreichung des Deutschnachweises nach dem Ende der Immatrikulationsfrist ist dabei nicht möglich.
Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist eine Zulassungsvoraussetzung. Bitte bereiten Sie sich deshalb rechtzeitig auf die gegebenenfalls erforderlichen Deutschprüfungen vor.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Deutschkenntnisse.
Ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn Sie
- sich für ein Masterstudiengang bewerben möchten, der ausschließlich in der Unterrichtssprache Englisch angeboten wird oder
- bereits einen ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Universität erworben haben oder
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben oder
- bereits mindestens 1 Jahr lang erfolgreich in einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer deutschen Hochschule studieren.
Absenden und Einreichen der Online-Bewerbung
Zu Beginn der Bewerbungsfrist legen Sie sich einen Bewerberaccount im Bewerbungsportal der Universität Hamburg an. Lesen Sie die Informationen zur Online-Bewerbung, geben Sie dann Ihre Daten ein und senden Sie die Bewerbung anschließend elektronisch ab. Bitte drucken Sie Ihren Online-Antrag im Anschluss aus.
Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zur Form und die Liste der einzureichenden Unterlagen unter Bewerbungsunterlagen.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten
Im Zulassungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten wird die in das deutsche System umgerechnete Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note) in einen Punktwert umgerechnet. Für eine HZB-Note von 1,0 erhalten Sie 30 Punkte. Je schlechter Ihre Note ist, desto weniger Punkte erhalten Sie.
Zusätzlich können Sie durch besonders gute Sprachkenntnisse oder durch eine besonders intensive fachliche Vorbereitung auf das Studium an der Universität Hamburg Bonuspunkte sammeln. Das verbessert Ihre Chance auf einen Studienplatz in besonders nachgefragten Studiengängen. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem Bonuspunktesystem (pdf).
Informationen zu Zulassung und Einschreibung
Das Ergebnis Ihrer Bewerbung können Sie zu feststehenden Terminen in Ihrem Online-Bewerbungsaccount unter der Rubrik „Dokumente“ abrufen.
Eine Zulassung ist das Angebot, einen Studiengang an der Uni Hamburg zu studieren. Um dieses Angebot anzunehmen, müssen Sie sich für den Studiengang einschreiben/immatrikulieren. Dafür gibt es in der Regel eine Frist von 7 Tagen! Alle Informationen dazu sowie der Link zum Immatrikulationsportal finden sich im Zulassungsbescheid - lesen Sie sich diesen also genau durch.
Bei der Einschreibung müssen dann auch alle Unterlagen hochgeladen werden, die Ihre Angaben aus der Onlinebewerbung bestätigen - also zum Beispiel Ihre Hochschulzugangsberechtigung mit Ihrer Note oder gegebenenfalls Sprachnachweise etc. Dazu müssen Sie zur Einschreibung nachweisen, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zu Zulassung und Einschreibung.